Erläuterungen zum Schengen-Raum
Der Schengen-Raum ermöglicht es über 450 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen.
Was ist Schengen?
Der Schengen-Raum ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Aufbauwerks. Er begann 1985 als zwischenstaatliches Projekt von fünf EU-Ländern – Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg – und hat sich mit der Zeit zum weltweit größten Raum des freien Personenverkehrs entwickelt.
Schengen ist der Name eines kleinen Dorfes in Luxemburg, das an der Grenze zu Deutschland und Frankreich liegt. Dort wurden 1985 das Schengener Übereinkommen und 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet.
Die Teilnahme an einem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen bedeutet für die Länder, dass sie
- keine Kontrollen an ihren Binnengrenzen durchführen, außer bei speziellen Bedrohungslagen,
- harmonisierte Kontrollen an ihren Außengrenzen durchführen, für die genau definierte Kriterien gelten.
Das Regelwerk für den Schengen-Raum ist der Schengener Grenzkodex.
Welche Länder sind Teil von Schengen?
Derzeit umfasst der Schengen-Raum eine Fläche von über 4 Millionen km2 mit einer Bevölkerung von über 450 Millionen Menschen. Ihm gehören 29 Länder an:
- 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten
- alle Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz)
Am 30. Dezember 2023 ist im Rat vereinbart worden, die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen mit Bulgarien und Rumänien aufzuheben. Am 12. Dezember 2024 hat der Rat beschlossen, Personenkontrollen auch an den Landbinnengrenzen mit und zwischen den beiden Ländern abzuschaffen. Seit dem 1. Januar 2025 sind infolgedessen Bulgarien und Rumänien vollständig Teil des Schengen-Raums.
Die Kontrollen an den Binnengrenzen mit Zypern sind noch nicht aufgehoben, und Irland ist nicht Teil des Schengen-Raums.
Was sind die Vorteile von Schengen?
Der Schengen-Raum ermöglicht es über 450 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen.
Jeden Tag überschreiten etwa 3,5 Millionen Menschen Binnengrenzen, um zu arbeiten, zu studieren oder Familie und Freunde zu besuchen, und knapp 1,7 Millionen Menschen wohnen in einem Schengen-Land, arbeiten aber in einem anderen Schengen-Land.
Die Europäerinnen und Europäer unternehmen jährlich geschätzte 1,25 Milliarden Reisen innerhalb des Schengen-Raums, was auch dem Tourismus- und dem Kultursektor erheblich zugutekommt.
Der Schengen-Raum bewirkt erhebliche wirtschaftliche Vorteile für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen in den teilnehmenden Staaten. Er dient als Fundament der Europäischen Union und des Binnenmarkts insgesamt.
Können Drittstaatsangehörige Schengen in Anspruch nehmen?
Drittstaatsangehörige, die in der EU leben oder die EU als Touristen, Austauschstudierende oder zu Geschäftszwecken besuchen, können ebenfalls durch die Schengen-Länder reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen.
Für Reisende, die durch den Schengen-Raum reisen oder sich kurzzeitig im Schengen-Raum aufhalten möchten, hat die EU gemeinsame Visumvorschriften festgelegt.
Eine gemeinsame Visumpolitik der EU ist für das wirksame Funktionieren des grenzfreien Schengen-Raums erforderlich, da dadurch die Einreise von Besucherinnen und Besuchern in die EU erleichtert und gleichzeitig die innere Sicherheit gestärkt wird.
Das Schengen-Visum (Infografik)
Wie hat Schengen die Sicherheit in der EU verbessert?
Eines der Hauptziele des Schengen-Raums besteht darin, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, und zwar durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Polizei, den Zollbehörden und den für die Kontrollen an den Außengrenzen zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten. Diese neuen Formen der Zusammenarbeit wurden eingeführt, um die Gefahr eines Sicherheitsdefizits aufgrund der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen zu vermeiden.
Im Kontext der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung ermöglicht der Schengen-Raum Folgendes:
- verbesserte Systeme für die Kommunikation zwischen den Polizeikräften
- Nacheile
- grenzüberschreitende Überwachung verdächtiger Personen
- gegenseitige operative Hilfe
- direkter Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden
Dies ist ein enormer Vorteil bei der Bekämpfung von Terrorismus und von schwerer und organisierter Kriminalität, einschließlich Menschenhandel und illegaler Migration.
Wie können Länder dem Schengen-Raum beitreten?
Länder, die dem Schengen-Raum beitreten möchten, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen
- die gemeinsamen Schengen-Vorschriften (den sogenannten Schengen-Besitzstand) anwenden, z. B. in Bezug auf Grenzkontrollen, Visumerteilung, polizeiliche Zusammenarbeit und Schutz personenbezogener Daten;
- Verantwortung für Kontrollen an den Außengrenzen im Namen anderer Schengen-Länder und für die Ausstellung einheitlicher Schengen-Visa übernehmen;
- effizient mit den Strafverfolgungsbehörden in anderen Schengen-Ländern zusammenarbeiten, um nach der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen ein hohes Maß an Sicherheit aufrechtzuerhalten;
- sich an das Schengener Informationssystem (SIS) anbinden und es nutzen.
Länder, die dem Schengen-Raum beitreten möchten, müssen einer Reihe von Evaluierungen unterzogen werden, damit festgestellt wird, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, die für die Anwendung der Schengen-Vorschriften erforderlich sind.
Sobald im Zuge der Evaluierung bestätigt wird, dass ein Mitgliedstaat bereit ist, dem Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beizutreten, müssen alle anderen Mitglieder des Schengen-Raums die Entscheidung – nach Anhörung des Europäischen Parlaments – einstimmig billigen.
Können Grenzkontrollen im Schengen-Raum wiedereingeführt werden?
Mehrere EU-Länder beschlossen im Zusammenhang mit der COVID‑19-Pandemie zwischen 2020 und 2022, wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Auch unter anderen Umständen wurden Kontrollen wiedereingeführt, beispielsweise 2015 nach den Terroranschlägen und der Zunahme der Migrationsströme in die EU.
Kontrollen an den Binnengrenzen sollten nur dann wiedereingeführt werden, wenn es keine Alternative gibt.
Im Falle außergewöhnlicher Umstände
Der Schengener Grenzkodex gestattet es den Mitgliedstaaten, im Falle außergewöhnlicher Umstände, in denen das Funktionieren des Schengen-Raums insgesamt gefährdet ist, wieder Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen einzuführen.
In solchen Situationen kann der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission empfehlen, dass ein oder mehrere Mitgliedstaaten wieder Grenzkontrollen einführen.
Für Kontrollen, die im Falle außergewöhnlicher Umstände eingeführt werden, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
Zur Reaktion auf eine ernsthafte Bedrohung
Der Schengener Grenzkodex sieht außerdem vor, dass Mitgliedstaaten Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wiedereinführen können, um auf eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit zu reagieren.
In diesem Fall muss der betreffende Mitgliedstaat die Kommission und die anderen EU-Länder spätestens vier Wochen vor der Einführung der Kontrollen unterrichten, oder innerhalb einer kürzeren Frist, falls die Umstände nicht im Voraus bekannt waren. Für diese Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen ist die Zustimmung des Rates nicht erforderlich.
Wie werden die Außengrenzen des Schengen-Raums geschützt?
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben konkrete Maßnahmen festgelegt, um die Sicherheit in Europa aufrechtzuerhalten und die EU-Außengrenzen zu stärken.
Dazu gehören z. B. die Einrichtung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und die Entwicklung des Schengener Informationssystems (SIS).
Behörden in der gesamten EU arbeiten mit dem SIS, um Ausschreibungen zu gesuchten oder vermissten Personen und zu Sachen einzugeben oder abzufragen. Das System enthält rund 86,5 Millionen Ausschreibungen und wurde im Jahr 2022 über 35 Millionen Mal von Behörden konsultiert.
Darüber hinaus enthält das SIS Anweisungen für Behörden, wie sie auf identifizierte Personen oder Sachen zu reagieren haben, wenn es etwa um Folgendes geht:
- Festnahme einer gesuchten Person,
- Schutz einer gefährdeten vermissten Person oder
- Beschlagnahme verbotener oder gestohlener Gegenstände.
Die folgenden IT-Instrumente, die zur Bekämpfung von Kriminalität und zur Sicherung der Grenzen beitragen werden, werden derzeit aufgerüstet oder sind in Entwicklung:
- Visa-Informationssystem (VIS)
- Einreise-/Ausreisesystem (EES)
- Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS)
EU-weite IT-Systeme für Sicherheit und Migration (Infografik)
- Schengen-Raum: Rat nimmt Aktualisierung des Schengener Grenzkodex an (Pressemitteilung, 24. Mai 2024)
- Schengen: Rat und Europäisches Parlament einigen sich darauf, den EU-Grenzkodex zu aktualisieren (Pressemitteilung, 6. Februar 2024)
- Schengener Grenzkodex: Rat legt seine allgemeine Ausrichtung fest (Pressemitteilung, 10. Juni 2022)
Siehe auch
Letzte Überprüfung: 16. Juni 2025