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Wie funktioniert der einheitliche Abwicklungsmechanismus?

Infografik – Wie funktioniert der einheitliche Abwicklungsmechanismus?

Abwicklung ausfallender Banken

Die Europäische Zentralbank (EZB) ermittelt nach Anhörung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB), ob eine Bank ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt.

Der SRB wird auf seiner Präsidiumssitzung mit dem Fall befasst.

Suche nach einer Lösung

In der Präsidiumssitzung des SRB wird wie folgt ein Beschluss gefasst:

  • Ist eine Lösung im privaten Sektor möglich?
  • Wenn nicht, besteht ein öffentliches Interesse an der Abwicklung?
  • Wenn kein öffentliches Interesse besteht, wird die Bank abgewickelt.
  • Wenn ein öffentliches Interesse besteht, entwirft der SRB im nächsten Schritt ein Abwicklungskonzept.

Bei der Festlegung des Abwicklungskonzepts geht der SRB wie folgt vor:

  • Er bestimmt, welche Abwicklungsinstrumente zu nutzen sind.
  • Er entscheidet, ob und in welcher Höhe der einheitliche Abwicklungsfonds (SRF) in Anspruch genommen werden kann.
  • Er wickelt die Bank ab.

Billigung des Abwicklungskonzepts

Die EU-Organe verfügen über höchstens 24 Stunden, um grünes Licht zu geben.

Option 1

  • Die Europäische Kommission billigt das Konzept.
  • Das Abwicklungskonzept tritt in Kraft.

Option 2

  • Die Kommission erhebt Einwände gegen Aspekte des Konzepts, bei denen Ermessensspielraum besteht.
  • Der SRB hat acht Stunden Zeit, um das Konzept zu ändern und zu billigen.
  • Das Abwicklungskonzept tritt in Kraft.

Option 3

  • Die Kommission erhebt Einwände gegen die Inanspruchnahme des SRF oder den Beschluss in Bezug auf das öffentliche Interesse (innerhalb von 12 Stunden).
  • Der Fall wird dem Rat der Europäischen Union zur Entscheidung vorgelegt.

Der Rat beschließt mit einfacher Mehrheit und innerhalb von 12 Stunden,

  1. den Einwand abzulehnen, d. h. das Abwicklungskonzept tritt in Kraft,
  2. den Einwand gegen die Inanspruchnahme des SRF zu akzeptieren, d. h. der SRB hat acht Stunden Zeit, um das Konzept zu ändern und zu billigen, danach tritt das Abwicklungskonzept in Kraft,
  3. den Einwand gegen den Beschluss in Bezug auf das öffentliche Interesse zu akzeptieren, d. h. das Abwicklungskonzept wird nicht gebilligt und die Bank wird abgewickelt.

Letzte Überprüfung: 4. Februar 2025