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Sicherheitskontrollen im Schengen-Raum

In dieser Infografik werden die Sicherheitskontrollen erläutert, denen Reisende bei der Einreise in den und der Ausreise aus dem Schengen-Raum unterliegen, je nachdem, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen:

  • Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz
  • alle übrigen Reisenden
Ein Koffer und zwei Reisepässe stellen das Konzept des Reisens dar. Die Infografik ist in zwei Teile gegliedert. Auf der linken Seite befinden sich die Vorschriften für Bürgerinnen und Bürger aus EU-Ländern, EWR-Ländern und der Schweiz. Auf der rechten Seite befinden sich die Vorschriften für alle übrigen Reisenden.

Sicherheitskontrollen im Schengen-Raum

Vor der Reise

Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz: keine Anforderungen

Alle übrigen Reisenden:

  • bei Visumpflicht: Visum beantragen
  • ohne Visumpflicht: Reisegenehmigung online über ETIAS beantragen

Beim Grenzübertritt

Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz: die Personen werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen

Alle übrigen Reisenden:

  • die Personen werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen
  • Prüfung der Schengen-Einreisevoraussetzungen
  • die Einreise oder die Einreiseverweigerung wird im Einreise-/Ausreisesystem registriert

Bei der Ausreise

Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz: die Personen werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen

Alle übrigen Reisenden:

  • die Personen werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen
  • die Ausreise wird im Einreise-/Ausreisesystem registriert

Irreguläre Einreisen

Die Personen werden

  • mit nationalen, europäischen und internationalen Datenbanken abgeglichen
  • identifiziert, und ihre Fingerabdrücke werden genommen
  • abgewiesen, wenn sie nicht berechtigt sind, sich im Schengen-Raum aufzuhalten

Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) sollte Mitte November 2023 einsatzbereit sein. Das Einreise-/Ausreisesystem der EU sollte Mitte Mai 2023 betriebsbereit sein.

Weitere Informationen:

Letzte Überprüfung: 10. März 2025