Sicherheitskontrollen im Schengen-Raum
In dieser Infografik werden die Sicherheitskontrollen erläutert, denen Reisende bei der Einreise in den und der Ausreise aus dem Schengen-Raum unterliegen, je nachdem, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen:
- Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz
- alle übrigen Reisenden
Sicherheitskontrollen im Schengen-Raum
Vor der Reise
Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz: keine Anforderungen
Alle übrigen Reisenden:
- bei Visumpflicht: Visum beantragen
- ohne Visumpflicht: Reisegenehmigung online über ETIAS beantragen
Beim Grenzübertritt
Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz: die Personen werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen
Alle übrigen Reisenden:
- die Personen werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen
- Prüfung der Schengen-Einreisevoraussetzungen
- die Einreise oder die Einreiseverweigerung wird im Einreise-/Ausreisesystem registriert
Bei der Ausreise
Bürgerinnen und Bürger der EU-Länder, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz: die Personen werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen
Alle übrigen Reisenden:
- die Personen werden mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen
- die Ausreise wird im Einreise-/Ausreisesystem registriert
Irreguläre Einreisen
Die Personen werden
- mit nationalen, europäischen und internationalen Datenbanken abgeglichen
- identifiziert, und ihre Fingerabdrücke werden genommen
- abgewiesen, wenn sie nicht berechtigt sind, sich im Schengen-Raum aufzuhalten
Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) sollte Mitte November 2023 einsatzbereit sein. Das Einreise-/Ausreisesystem der EU sollte Mitte Mai 2023 betriebsbereit sein.
Weitere Informationen:
Letzte Überprüfung: 10. März 2025