Eine neue EU-Asylagentur
Eine neue EU-Asylagentur wird für mehr Unterstützung für Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und für die externe Dimension der EU insgesamt sorgen.
Umgestaltung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer Vorschläge für das Migrations- und Asylpaket vom September 2020 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die Umsetzung der Asylpolitik in der EU verbessert werden soll, indem das derzeitige Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zu einer Agentur aufgewertet wird.
Die neue Agentur ist dafür zuständig, die Funktionsweise des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu verbessern, indem sie
- den Mitgliedstaaten eine verstärkte operative und technische Unterstützung bereitstellt,
- für mehr Kohärenz bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz sorgt.
Durch die neuen Rechtsvorschriften wird die Unterstützung der Agentur für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern erhöht.
Errichtung der EU-Asylagentur
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) spielt eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Pakets von EU-Rechtsvorschriften, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem umfassen.
Mit dem System werden die rechtsverbindlichen Regeln und Verfahren festgelegt, die die Mitgliedstaaten befolgen müssen, um sicherzustellen, dass die Rechte von Personen, die internationalen Schutz beantragen, in Europa uneingeschränkt geachtet werden.
Am 9. Dezember 2021 nahm der Rat die Verordnung an, mit der das EASO in eine vollwertige EU-Agentur umgewandelt wird. Dies war ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Asyl- und Aufnahmeverfahren der EU.
Am 19. Januar 2022 hat die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) ersetzt.
Arbeit am Migrations- und Asylpaket
Ratsvorsitz und Parlament haben am 29. Juni 2021 eine vorläufige Einigung erzielt. Das Parlament hat die Verordnung formell am 11. November 2021 angenommen.
Am 20. Dezember 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung über die wichtigsten Gesetzgebungsdossiers sowie über viele andere Dossiers des Migrations- und Asylpakets erzielt.
Die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben am 8. Februar 2024 die im Dezember erzielte Einigung sowie drei Rechtsakte gebilligt, über die der Rat und das Parlament bereits 2022 eine Einigung erzielt hatten.
Der Rat hat das Migrations- und Asylpaket der EU am 14. Mai 2024 angenommen.
Siehe auch
Letzte Überprüfung: 10. Februar 2025