Finanzierung der GAP nach 2013
Was ändert sich an Finanzierung, Verwaltung und Kontrollsystem?
Die Vorschriften für die Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle der GAP sind in einer einzigen Verordnung zusammengefasst worden. Viele der Vorschriften für die Finanzierung und Verwaltung der Direktzahlungen, Marktmaßnahmen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sind harmonisiert worden.
Zu Unrecht gezahlte Beihilfen werden zurückverlangt, und künftig gelten allgemeine Grundsätze für alle Sanktionen, die bei Nichteinhaltung der Bedingungen oder Verpflichtungen verhängt werden.
Die Namen der Empfänger von GAP-Beihilfen werden veröffentlicht, als Abschreckung gegen Missbrauch und um die Landwirte zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den öffentlichen Geldern, die sie empfangen, anzuhalten.
Die Krisenreserve für die Reaktion auf Marktstörungen wird über eine Reduzierung der Direktzahlungen finanziert. Die nicht verwendeten Mittel werden den Landwirten zurückerstattet.
Änderungen bei GAP-Haushalt und Finanzmitteln
Diese Mittel (Mittel für Verpflichtungen) verteilen sich wie folgt auf die beiden GAP-Säulen:
- Säule 1: 312,74 Mrd. €; dies entspricht 76,6 % des GAP-Haushalts und 29 % des EU-Haushalts
- Säule 2: 95,58 Mrd. €; dies entspricht 23,4 % des GAP-Haushalts und 9 % des EU-Haushalts
Haushaltsdisziplin: Lassen die Vorausschätzungen eine Überschreitung der jährlichen GAP-Haushaltsobergrenze erkennen, so werden die Direktzahlungen linear gekürzt (allerdings nicht für die kleinen Betriebe). Die betreffenden Mittel fließen in die Reserve für Krisen im Agrarsektor.