Jahreshaushaltsplan der EU
Im Jahreshaushaltsplan der EU sind sämtliche Ausgaben und Einnahmen der Europäischen Union des jeweiligen Jahres niedergelegt. Ferner ist darin die Finanzierung der Maßnahmen und Programme der EU im Einklang mit ihren politischen Prioritäten und rechtlichen Verpflichtungen vorgesehen.
Was versteht man unter dem Jahreshaushaltsplan der EU?
In den Jahreshaushaltsplänen werden sämtliche Ausgaben und Einnahmen der EU für die einzelnen Jahre festgelegt.
Die Jahreshaushaltspläne müssen sich innerhalb der im langfristigen EU-Haushalt, dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), festgelegten Ausgabenobergrenzen („Obergrenzen“) bewegen. Die EU legt ihren jährlichen Haushaltsplan in der Regel auf einem Niveau unterhalb dieser Obergrenzen fest, um erforderlichenfalls unvorhergesehene Ausgaben tätigen zu können.
Mit dem Jahreshaushaltsplan wird gewährleistet, dass die EU die Einnahmen erhält, die sie zur Finanzierung ihrer Ausgaben benötigt. In jedem Jahreshaushaltsplan müssen Einnahmen und Ausgaben immer ausgeglichen sein.
EU-Haushalt 2026: Wichtigste Bereiche
Wie wird der Jahreshaushaltsplan angenommen?
Die Europäische Kommission schlägt einen Entwurf des Jahreshaushaltsplans vor. Danach einigen sich der Rat und das Europäische Parlament gleichberechtigt auf den Haushaltsplan.
Zunächst legt der Rat seinen Standpunkt zum Entwurf des Jahreshaushaltsplans fest. Dann kann das Parlament Abänderungen zum Standpunkt des Rates annehmen. Weichen ihre Ansichten voneinander ab, wird der Vermittlungsausschuss einberufen, um innerhalb von drei Wochen einen Kompromiss zu finden.
Wird eine Einigung erzielt, so haben der Rat und das Parlament 14 Tage Zeit, um sie formal zu billigen.
Gelangen Rat und Parlament zu keiner Einigung, muss die Kommission einen neuen Entwurf für den Jahreshaushaltsplan vorlegen.
Ist der Jahreshaushaltsplan zu Beginn des Jahres, für das er gelten soll, noch nicht erlassen, gilt die Regelung der vorläufigen Zwölftel. Dies bedeutet, dass für jedes Haushaltskapitel monatlich höchstens ein Zwölftel der im Haushaltsplan des vorangegangenen Jahres ausgewiesenen Mittel oder – wenn dieser Betrag niedriger ist – ein Zwölftel der im Haushaltsplanentwurf der Kommission vorgesehenen Mittel ausgegeben werden darf.
Das Verfahren zur Annahme des Haushaltsplans ist in Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt.
Kann der Jahreshaushaltsplan geändert werden?
Der Rat kann gemeinsam mit dem Parlament den angenommenen Jahreshaushaltsplan abändern. Dazu schlägt die Kommission den Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vor, der im selben Verfahren angenommen wird wie der Jahreshaushaltsplan.
Der Jahreshaushaltsplan kann beispielsweise abgeändert werden, wenn zusätzliche Mittel erforderlich sind, um einen unvorhergesehenen Bedarf zu decken, etwa nach einer Naturkatastrophe in einem Mitgliedstaat.
Berichtigungshaushaltspläne werden auch angenommen, um den Haushaltsüberschuss aus dem vorhergehenden Jahr aufzunehmen oder die veranschlagten Einnahmen aus den verschiedenen Arten von Eigenmitteln anzupassen.
Wer führt den Jahreshaushalt aus und kontrolliert ihn?
Der Haushaltsplan wird hauptsächlich von der Kommission und den Mitgliedstaaten ausgeführt. Die Mitgliedstaaten sind für die Ausführung von etwa drei Vierteln des Haushaltsplans verantwortlich. Das bedeutet, dass die Kommission nur einen kleinen Teil der Haushaltsmittel direkt auszahlt. Doch die Kommission trägt letztlich die Verantwortung für die Ausführung des gesamten Jahreshaushaltsplans der EU.
Die Mitgliedstaaten müssen in Zusammenarbeit mit der Kommission sicherstellen, dass die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung eingesetzt werden. Alle an der Ausführung des Haushaltsplans beteiligten Akteure müssen die von den gesetzgebenden EU-Organen festgelegten umfassenden Vorschriften einhalten.
EU-Haushaltsverfahren (pragmatischer Zeitplan) (Infografik)
Entlastungsverfahren
Die Ausführung des Jahreshaushaltsplans der EU wird im Rahmen des sogenannten Haushaltsentlastungsverfahrens überprüft. Das Parlament beschließt auf Empfehlung des Rates, ob die Ausführung des Haushaltsplans für ein bestimmtes Jahr gebilligt wird. Es entscheidet, ob die „Entlastung erteilt“ wird.
Für seine Empfehlung prüft der Rat Folgendes:
- die Rechnungsführung der EU für das jeweilige Haushaltsjahr, den Jahresabschluss und den Evaluierungsbericht zu den Finanzen der Union, der sich auf die Ergebnisse stützt – diese Dokumente werden von der Kommission vorgelegt;
- den Jahresbericht und die Zuverlässigkeitserklärung des Europäischen Rechnungshofs – des externen Rechnungsprüfers der EU.
Letzte Überprüfung: 18. November 2024