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Finanzierung des EU-Haushalts

Die wichtigsten Einnahmequellen für den Haushalt 2021-2027 sind die auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Beiträge der Mitgliedstaaten, auf der Mehrwertsteuer basierende Eigenmittel und Zölle.

Wie wird der EU-Haushaltsplan finanziert?

Die Ausgaben der EU werden durch Einnahmen aus verschiedenen Quellen finanziert:

  • Eigenmittel, die mehr als 90 % der Einnahmen ausmachen
  • Einnahmenüberschuss der EU – was nach den Zahlungen aus dem Vorjahr übrig bleibt
  • andere Quellen – hauptsächlich Geldbußen für Unternehmen, die gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen, sowie Rückerstattungen und Steuern auf Dienstbezüge

Im sogenannten „Eigenmittelbeschluss“ ist festgelegt, wie der EU-Haushalt finanziert wird.

Das Eigenmittelsystem der EU

Derzeit gibt es vier Arten von Eigenmitteln für den EU-Haushalt:

  • traditionelle Eigenmittel – hauptsächlich Zölle
  • auf der Mehrwertsteuer basierende Beiträge der Mitgliedstaaten
  • auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE)basierende Beiträge der Mitgliedstaaten, die angepasst werden, um Einnahmen und Ausgaben auszugleichen
  • nationale Beiträge, die sich auf die Menge nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff stützen, die jeweils in einem Mitgliedstaat anfallen

Der Anteil der verschiedenen Einnahmequellen der EU variiert von Jahr zu Jahr leicht, wobei die BNE-Eigenmittel nach wie vor die Hauptquelle für die Finanzierung des EU-Haushalts sind.

Eigenmittel im Jahr 2025

Textfassung

Aus dem Kreisdiagramm geht die Aufteilung der Eigenmittel der EU hervor, die sich für das Jahr 2025 auf insgesamt 149,81 Mrd. € belaufen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 14 %traditionelle Eigenmittel
  • 16 % auf der Mehrwertsteuer basierende Eigenmittel
  • 65 % BNE-Eigenmittel
  • 4,8 % Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen

Traditionelle Eigenmittel

Nach der Abschaffung der Zuckerabgaben im Jahr 2017 sind Zölle auf Einfuhren aus Drittländern die einzigen traditionellen Eigenmittel des EU-Haushalts.

Die Mitgliedstaaten sind für die Erhebung der Zölle an ihren Außengrenzen zuständig. Im Zeitraum 2021-2027 behalten die nationalen Behörden 25 % der erhobenen Zölle ein.

Mehrwertsteuer-Eigenmittel

Auf die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedstaats wird ein einheitlicher Satz von 0,3 % angewandt, wobei die MwSt-Bemessungsgrundlage für jedes Land auf 50 % des BNE begrenzt wird.

BNE-Eigenmittel

Die BNE-Eigenmittel sollen den Betrag decken, der zum Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben im EU-Haushalt erforderlich ist. Da der EU-Haushalt kein Defizit aufweisen darf, müssen alle Ausgaben in einem bestimmten Jahr durch Einnahmen gedeckt werden.

Sobald die anderen Eigenmittel abgezogen werden, tragen die Mitgliedstaaten zur Differenz entsprechend ihrem Bruttonationaleinkommen bei. Der Beitrag wird jedes Jahr angepasst, um den Veränderungen des relativen Anteils der nationalen BNE Rechnung zu tragen.

Im Laufe der Zeit sind die BNE-Beiträge zur wichtigsten Komponente des Eigenmittelsystems geworden und machen mehr als 70 % der EU-Einnahmen aus.

Einige Länder erhalten Erstattungen – oder „Rabatte“ –, mit denen die Differenz zwischen dem Beitrag, den sie in den EU-Haushalt einzahlen, und den Mitteln, die sie daraus erhalten, verringert werden soll. Für den Haushalt 2021-2027 wendet die EU Pauschalkorrekturen an, um die jährlichen BNE-Beiträge Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Österreichs und Schwedens zu verringern.

Kunststoff-Eigenmittel

Die auf nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff basierenden Eigenmittel sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Die neue Abgabe wird anhand des Gewichts der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff in jedem Mitgliedstaat mit einem Abrufsatz von 0,80 € pro Kilogramm berechnet. Durch einen Mechanismus wird eine übermäßig regressive Wirkung auf die nationalen Beiträge vermieden.

Neue Eigenmittel für den EU-Haushalt

Am 16. Juli 2025 schlug die Kommission im Rahmen des Pakets für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2028-2034 vor, das Haushaltseinnahmensystem der EU zu modernisieren und zu diversifizieren.

Mit dem Paket wird darauf abgezielt, die Belastung der Mitgliedstaaten zu verringern und die nachhaltige Finanzierung der strategischen Prioritäten der Union sicherzustellen. Es werden fünf neue Eigenmittel vorgeschlagen, die sich auf Folgendes stützen:

  • das EU-Emissionshandelssystem (EHS), das Einnahmen aus Treibhausgasemissionen generieren würde
  • das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM), das Einnahmen aus den grauen Emissionen bestimmter in die EU eingeführter Waren generieren würde
  • nicht gesammelte Elektro- und Elektronik-Altgeräte durch Anwendung eines einheitlichen Satzes auf das Gewicht von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (z. B. Computer, Smartphones, Tablets, Fernsehgeräte, Drucker), die nicht gesammelt wurden
  • eine Verbrauchsteuer auf Tabak auf der Grundlage des Mindestverbrauchsteuersatzes, den jeder Mitgliedstaat auf Tabakwaren anwendet
  • einen Unternehmensbeitrag für Europa (CORE) – dabei handelt es sich um einen jährlichen Pauschalbeitrag aller Unternehmen (mit Ausnahme von KMU), die in der EU tätig sind und dort verkaufen und einen Nettoumsatz von mindestens 100 Mio. € pro Jahr erzielen

Nach Schätzungen der Kommission könnten die neuen Eigenmittel nach deren Einführung am 1. Januar 2028 und Anpassungen an bestehenden Eigenmitteln jährlich rund 58,2 Mrd. € (zu Preisen von 2025) generieren.

Die Mitgliedstaaten haben in der Gruppe „Eigenmittel“ des Rates bereits mit der Prüfung des Vorschlags begonnen.

Siehe auch

Langfristiger EU-Haushaltsplan

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Jahreshaushaltsplan der EU

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Zwei Hände, die aus Fabrikschornsteinen aufsteigende Gaswolken stoppen.
Maßnahmen der EU gegen den Klimawandel

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Letzte Überprüfung: 9. Oktober 2025