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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 13. März 2015 10:30

EU verlängert Sanktionen wegen Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit der Ukraine

Der Rat hat die Anwendung der restriktiven Maßnahmen der EU verlängert, die wegen Handlungen gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit und die Unabhängigkeit der Ukraine verhängt wurden. 
Das Einfrieren der Vermögenswerte und die Reiseverbote, die 150 Personen und 37 Organisationen betreffen, wurden um weitere sechs Monate, d.h. bis zum 15. September 2015, verlängert.
Damit wird ein politischer Beschluss rechtswirksam, den der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) am 29. Januar 2015 gefasst hatte.
Die betreffenden Rechtsakte stehen im Amtsblatt der EU vom 14. März 2015.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024