- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 16. März 2015 11:00
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Krim
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Auch ein Jahr nach dem rechtswidrigen und unrechtmäßigen Referendum und der nachfolgenden rechtswidrigen Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation tritt die Europäische Union weiter entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine ein.
Sie erkennt diesen Verstoß gegen das Völkerrecht nicht an, sondern verurteilt ihn weiterhin. Die rechtswidrige Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation ist zudem ein direkter Angriff auf die internationale Sicherheit, mit schweren Folgen für die internationale Rechtsordnung, die die Einheit und Souveränität aller Staaten garantiert.
Die Europäische Union ist weiter fest entschlossen, ihre Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen, auch mittels restriktiver Maßnahmen. Sie appelliert abermals an die VN-Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Resolution 68/262 der VN-Generalversammlung ähnliche Maßnahmen der Nichtanerkennung in Erwägung zu ziehen.
Sie bekräftigt, dass sie äußerst besorgt ist über die fortgesetzte Verstärkung der militärischen Präsenz und die Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, die sich unter anderem in der Unterdrückung der Meinungsfreiheit und in der Verfolgung von Personen, die Minderheiten angehören, manifestiert. Sie fordert erneut dazu auf, den internationalen Menschenrechtsakteuren uneingeschränkten, freien und ungehinderten Zugang zum gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine, einschließlich der Krim und Sewastopols, zu gewähren.
Die Bewerberländer Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, das dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess angehörende potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024