- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 29. Juni 2015 16:00
Verfahren für geringfügige Forderungen: Rat und Parlament vereinbaren neue Vorschriften
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat am 29. Juni im Namen des Rates einen mit dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromiss über eine Verordnung zur Änderung der europäischen Bagatellverordnung und der Verordnung über ein Europäisches Mahnverfahren gebilligt.
Das Ziel der Änderungsverordnung besteht darin, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, insbesondere durch die Berücksichtigung der technischen Fortschritte in den Justizsystemen der Mitgliedstaaten, effizienter zu gestalten und seine Inanspruchnahme in einer größeren Zahl von Fällen – insbesondere für Unternehmen – zu ermöglichen.
Zentrale Aspekte
- Anhebung der Streitwertgrenze für geringfügige Forderungen von 2.000 € auf 5.000 €. Eine mögliche weitere Anhebung wird nach den ersten fünf Jahren der Anwendung der neuen Vorschriften geprüft;
- Verpflichtung der Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die für geringfügige Forderungen erhobenen Gerichtsgebühren nicht unverhältnismäßig hoch sind und die Gerichtsgebühren für einzelstaatliche vereinfachte Verfahren nicht überschreiten, sowie Verpflichtung, Fernzahlungsmethoden zur Zahlung der Gerichtsgebühren anzubieten;
- zunehmender Einsatz von Fernkommunikationstechnologie bei mündlichen Verhandlungen und der Beweisaufnahme sowie Schaffung eines allgemeinen Rahmens, der den Rückgriff auf die elektronische Zustellung von Dokumenten zulässt;
- möglichst weitgehende Begrenzung des Übersetzungserfordernisses (und der damit verbundenen Kosten) bezüglich der Bestätigung, die für die Vollstreckung eines in einem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenen Urteils erforderlich ist;
- Herstellung einer Verbindung zwischen dem europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen und dem europäischen Mahnverfahren, indem dem Kläger erlaubt wird, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zu nutzen, wenn ein Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl eingelegt wurde.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ein wichtiges Instrument für Bürger und Unternehmen, dank dem durch die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Streitbeilegung in Zivil- und Handelssachen mit geringem Streitwert der Zugang zur Justiz erleichtert wird und Kosten eingespart werden. Das Verfahren wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 eingeführt und wird seit dem 1. Januar 2009 angewendet.
Ein im Rahmen dieses Verfahrens ergangenes Urteil wird in anderen Mitgliedstaaten anerkannt und ist dort ohne Vollstreckbarerklärung vollstreckbar. Das Verfahren ist fakultativ und wird als Alternative zu den nach den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestehenden Möglichkeiten angeboten.
Weiteres Vorgehen
Die Einigung wurde in einer Trilogsitzung in Brüssel am 23. Juni 2015 erzielt. Nachdem die Einigung nunmehr vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Namen des Rates bestätigt worden ist, wird die Verordnung nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Annahme vorgelegt.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024