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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 15. Februar 2016 16:45

Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus

  1. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 31. Januar 2011, 20. Juni 2011, 23. März 2012 sowie vom 15. Oktober 2012 und hebt hervor, welche Bedeutung er den Beziehungen zur Republik Belarus und dem belarussischen Volk beimisst.
  2. Gleichzeitig ist der Rat nach wie vor über die Lage der Menschenrechte in Belarus besorgt und erinnert daran, dass die Beziehungen zwischen der EU und Belarus auf gemeinsamen Werten – insbesondere der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – beruhen sollten.
  3. Der Rat würdigt die Schritte, die Belarus in den letzten beiden Jahren unternommen hat und die zur Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen beigetragen haben, beispielsweise die proaktive Teilnahme von Belarus an der Östlichen Partnerschaft und an der "Übergangsphase" hinsichtlich Fragen der Modernisierung, die Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus, die Aufnahme von Verhandlungen über ein Visaerleichterungs- und ein Rückübernahmeabkommen sowie über eine Mobilitätspartnerschaft, das Vorantreiben der Zusammenarbeit bei der Harmonisierung der digitalen Märkte und die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung über einen Frühwarnmechanismus im Energiesektor. Der Rat begrüßt zudem die konstruktive Rolle von Belarus in der Region.
  4. Die Freilassung sämtlicher verbleibender politischer Gefangenen am 22. August 2015 war ein lang erhoffter Schritt, zu dem die EU immer wieder aufgerufen hatte. Als Reaktion auf diese Freilassungen und die Präsidentschaftswahlen vom 11. Oktober 2015, die in einem gewaltfreien Umfeld abgehalten worden waren, sowie unter Berücksichtigung des Standes der Beziehungen zwischen der EU und Belarus insgesamt beschloss der Rat im Oktober 2015, die meisten der restriktiven Maßnahmen für vier Monate auszusetzen.
    Der Rat stellt fest, dass für die Beziehungen zwischen der EU und Belarus die Möglichkeit einer weiteren Vertiefung auf der Grundlage einer positiveren Agenda besteht, und dass Fortschritte in unterschiedlichsten Bereichen besser durch bessere Kommunikationskanäle erzielt werden können.
  5. In diesem Zusammenhang kommt der Rat überein, dass die EU die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf 170 Einzelpersonen und drei Unternehmen, deren Aufnahme in die Liste derzeit ausgesetzt ist, nicht verlängern wird. Der Rat kommt ferner überein, dass das Waffenembargo und die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf vier Einzelpersonen, die im Zusammenhang mit dem nicht aufgeklärten Verschwinden von zwei Oppositionspolitikern – ein Geschäftsmann und ein Journalist – in die Liste aufgenommen wurden, um einen Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden.
  6. Im Hinblick auf die 2016 stattfindenden Parlamentswahlen fordert der Rat die belarussische Regierung nachdrücklich auf, die im Abschlussbericht der OSZE/des BDIMR über die Durchführung der Präsidentschaftswahlen enthaltenen Empfehlungen, einschließlich in Bezug auf den Rechts- und Verfahrensrahmen, zügig umzusetzen. Er begrüßt, dass Belarus dem Dialog und der Zusammenarbeit mit der OSZE/dem BDIMR zunehmend aufgeschlossen gegenübersteht. Der Rat erinnert daran, dass er Verbesserungen in diesem Bereich sowie der Wahrung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus große Bedeutung beimisst.
  7. Der Rat verurteilt die Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus, wobei er insbesondere die beiden jüngst ergangenen Todesurteile bedauert, und appelliert nachdrücklich an die belarussische Regierung, ein Moratorium als einen ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe zu beschließen. Er sieht den für 2016 zum Thema Todesstrafe geplanten Veranstaltungen auf Sachverständigenebene sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit mit Interesse entgegen.
    Der Rat bekräftigt seine Forderung zur Wiederherstellung der bürgerlichen und politischen Rechte ehemaliger politischer Gefangener und hebt die Notwendigkeit hervor, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten, einschließlich indem die Registrierung politischer und zivilgesellschaftlicher Organisationen gestattet wird. Er betont, wie wichtig eine lebendige Zivilgesellschaft für das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen eines Landes ist, und fordert die belarussische Regierung auf, der Zivilgesellschaft eine umfassendere Teilhabe an den Aussprachen über die Regierungspolitik zu erlauben. Ferner fordert er die belarussische Regierung dringend auf, alle Hindernisse für eine freie und unabhängige Medienarbeit zu beseitigen, einschließlich durch die Registrierung neuer Medieneinrichtungen und die Akkreditierung von Journalisten. Zudem appelliert er an Belarus, die Rechte der Angehörigen nationaler Minderheiten zu wahren. Er wird diesbezüglich die Lage in Belarus weiter aufmerksam verfolgen.
  8. Der Rat begrüßt die Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus und sieht der nächsten Runde dieses Dialogs, zu der Belarus angeboten hat, sie im späten Frühjahr in Minsk abzuhalten, mit Interesse entgegen. Dies und das Engagement von Belarus im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung 2015 sind als positive Schritte zu werten, und der Rat ermutigt die belarussischen Behörden, die Arbeiten in diesen Bereichen fortzusetzen, wobei Belarus nahegelegt wird, hierbei auch die Zivilgesellschaft einzubeziehen.
    Die EU fordert Belarus ferner auf, die Empfehlungen der VN-Vertragsorgane umzusetzen und in vollem Umfang mit den VN-Sonderverfahren – einschließlich mit dem VN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus – und anderen Mechanismen zusammenzuarbeiten. Der Rat ermutigt zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Belarus und dem Europarat im Hinblick auf eine ordentliche Mitgliedschaft im Europarat.
    Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der EU, Belarus bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Demokratisierung und uneingeschränkten Wahrung der Menschenrechte zu unterstützen, und sieht einer Erörterung dieser Themen auf bilateraler Ebene erwartungsvoll entgegen.
  9. Der Rat bekräftigt erneut seine feste Entschlossenheit, das Engagement der EU gegenüber der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft von Belarus zu verstärken. Ihm ist sehr an einer Verstärkung der Kontakte zwischen den Menschen in der EU und in Belarus gelegen, die durch Programme wie Erasmus+ gefördert werden sollten, und er sieht dem raschen Abschluss der Verhandlungen und der Unterzeichnung des Visaerleichterungs- und des Rückübernahmeabkommens sowie der Mobilitätspartnerschaft mit Interesse entgegen.
  10. Der Rat bekräftigt gutnachbarliche Beziehungen und die regionale Zusammenarbeit als wichtige Bestandteile einer Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus. Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 20. Juli 2015 zur Energiediplomatie erinnert der Rat erneut daran, dass die nukleare Sicherheit jenseits der Grenzen der EU gewährleistet werden muss, und fordert Belarus auf, diesbezüglich konstruktiv mit den zuständigen internationalen Behörden zusammenzuarbeiten.
  11. Der Rat ist nach wie vor bereit, die Beziehungen zwischen der EU und Belarus weiter auszubauen und weitere Schritte zu unternehmen, um die politischen Beziehungen und die sektorale Kooperation in dem geeigneten Kontext zu verstärken. Der Rat begrüßt die Absicht der Kommission, in diesem Jahr eine Zusammenarbeit mit Belarus im Rahmen von Partnerschaften ("Twinning") aufzunehmen. Er weist nachdrücklich auf die Bedeutung der Überprüfung der ENP hin und stellt fest, dass Belarus eine gute Gelegenheit dafür bietet, einen differenzierten Ansatz anzuwenden. Der Rat hat daher beschlossen, die Durchführung der Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Belarus in mehreren Bereichen der Wirtschaft, des Handels und der Unterstützung zu beschleunigen, zwecks Modernisierung von Belarus und seiner Wirtschaft und zum Wohle der belarussischen Bevölkerung, auch im Hinblick auf einen Beitritt zur WTO und in Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen, insbesondere der EIB und der EBRD entsprechend ihren jeweiligen Mandaten. Der Rat ermutigt Belarus zur beschleunigten Durchführung der dringend notwendigen Wirtschaftsreformen. Konkrete Schritte seitens Belarus zur Gewährleistung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte werden für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein.
  12. Der Rat wird als Folgemaßnahme zur Übergangsphase zu Modernisierungsfragen mit der Arbeit der Koordinierungsgruppe EU-Belarus befasst bleiben, einschließlich mit einer Agenda mit Menschenrechtsfragen, und hegt die Erwartung, dass die Zivilgesellschaft einbezogen wird.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024