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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 15. Februar 2016 10:25

Schlussfolgerungen des Rates zu Somalia

  1. Der während der "New-Deal-Konferenz" für Somalia im September 2013 in Brüssel erzielte Somalia-Pakt bildet einen wichtigen Rahmen für den Wiederaufbau Somalias. Er hat die koordinierte Unterstützung der somalischen Behörden bei der Förderung eines integrativen politischen Prozesses, Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und sozioökonomische Entwicklung ermöglicht und stellt somit einen Meilenstein der Partnerschaft Somalias mit der internationalen Gemeinschaft dar. Die EU betont, dass es nunmehr wichtig ist, den Pakt über das Jahr 2016 hinaus zu erneuern und gleichzeitig die wesentlichen Elemente beizubehalten. Sie bekräftigt ihre Zusage, die Entwicklung und die Stabilität Somalias zu unterstützen.
  2. Die EU wird mit den somalischen Behörden, den Vereinten Nationen (VN), der Afrikanischen Union (AU) und der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD) sowie mit anderen wichtigen Akteuren aus der unmittelbar angrenzenden Region und darüber hinaus zusammenarbeiten und sieht dem bevorstehenden Partnerschaftsforum auf hochrangiger Ministerebene über Somalia in Istanbul, auf dem über das weitere Vorgehen im Rahmen dieser Partnerschaft mit Somalia beraten werden soll, erwartungsvoll entgegen. Im Mittelpunkt dieser Tagung sollten der Abschluss des politischen Prozesses, die Sicherheit Somalias und die Wiederherstellung der staatlichen Ordnung und öffentlicher Dienstleistungen in den von Al-Shabaab befreiten Gebieten stehen.
  3. Für Somalia hat im Hinblick auf die Konsolidierung des politischen Prozesses, insbesondere für die Bildung regionaler Interimsverwaltungen, ein entscheidendes Jahr begonnen, und bis August 2016 muss der Wahlprozess erfolgreich durchgeführt werden. Weitere echte Fortschritte hängen von integrativen und verantwortlichen politischen Prozessen unter somalischer Führung ab, an denen alle – auch Frauen und Personen, die Minderheiten angehören – beteiligt werden sollten. Die EU begrüßt die Fortschritte bei der Staatsbildung und ruft dazu auf, dass der Aufbau einer regionalen Interimsverwaltung in Hiiraan und Mittel-Shabelle rasch abgeschlossen und der Status der Region Benadir festgelegt wird. Aussöhnung, Inklusivität und Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene sind von herausragender Bedeutung für die Vermeidung von Spannungen und die Gewährleistung langfristiger Sicherheit und des Bestands eines föderalen Somalias. Die EU drängt die Bundesregierung Somalias, den Prozess zur Überarbeitung der Verfassung wieder aufzunehmen, damit eine Verfassung verabschiedet werden kann, zu der umfassende Konsultationen geführt wurden und die die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den verschiedenen regionalen Verwaltungen fördert.
  4. Die kürzlich gefasste Entscheidung über das Modell des Wahlprozesses stellt einen wichtigen Fortschritt dar. Die EU sieht seiner raschen Umsetzung und dem konstruktiven Engagement aller Akteure, einschließlich des Parlaments, erwartungsvoll entgegen, damit die verfassungsmäßigen Fristen eingehalten werden. Die EU begrüßt die 30-%-Quote für Frauen in beiden Kammern des Parlaments und erwartet von der gesamten somalischen Führung, dass diese Zusage erfüllt wird. Auf dem kommenden Partnerschaftsforum auf hochrangiger Ministerebene sollte die somalische Regierung einen Umsetzungsplan für die Einhaltung der Fristen des Wahlprozesses vorlegen; eine Verlängerung des Mandats des Parlaments wäre nicht akzeptabel. Der diesjährige Wahlprozess sollte eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Prozess von 2012 darstellen sowie stärker legitimiert und integrativer sein. Darüber hinaus sollte er ein Schritt auf dem Weg zu Wahlen im Jahr 2020 sein, bei denen jeder Wahlberechtigte über eine Stimme verfügen soll und mit deren Planung bereits jetzt begonnen werden muss. Die EU ist bereit, diesen Prozess zu unterstützen, weist jedoch darauf hin, dass die politische Führung Somalias sowie alle Akteure ihre Zusagen erfüllen müssen.
  5. Sicherheit und Stabilisierung des Landes haben nach wie vor oberste Priorität und sind Voraussetzung für eine dauerhafte Staatsbildung und nachhaltige Entwicklung. Die EU verurteilt aufs Schärfste alle Terroranschläge durch Al-Shabaab, darunter die jüngsten groß angelegten Angriffe auf die AU-Mission in Somalia (AMISOM), und gedenkt der Opfer auf Seiten der AMISOM, der Soldaten der nationalen Streitkräfte Somalias sowie somalischer Zivilpersonen. Sie würdigt die erheblichen Gebietsgewinne und umfassenden Fortschritte, die die nationalen Streitkräfte Somalias und AMISOM seit deren Einsetzung zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit in Somalia und zur Bekämpfung der Al-Shabaab erzielt haben, betont jedoch, dass die Sicherheitslage insgesamt noch labil ist.
    AMISOM wird seit 2007 bei ihren Bemühungen, ihr Mandat zur Niederschlagung der Al-Shabaab zu erfüllen, über die Friedensfazilität für Afrika maßgeblich durch die EU unterstützt. Die operative Effizienz von AMISOM muss gesteigert und verstärkt werden. In diesem Zusammenhang verweist die EU auf die Ergebnisse der gemeinsam von AU und VN durchgeführten Überprüfung der Kriterien und die entsprechenden Empfehlungen, die ihren Niederschlag in der Resolution 2232 (2015) des VN-Sicherheitsrats fanden. Sie betont, wie wichtig es ist, die Offensiveinsätze gegen Al‑Shabaab gut koordiniert, unter uneingeschränkter Beachtung der vom VN‑Sicherheitsrat geforderten qualitativen Verbesserungen und unter Einhaltung des geltenden Völkerrechts wieder aufzunehmen.
    Eine gesteigerte operative Effizienz sollte insbesondere durch die Stärkung der Befehls- und Führungsstrukturen erreicht werden, durch eine engere Zusammenarbeit der truppenstellenden Länder unter Führung der AU und durch weitere Koordinierung mit den nationalen Streitkräften Somalias und der somalischen Polizei. Die EU drängt die Streitkräfte und die Polizei zur weiteren Überprüfung ihrer Einsatzplanung.
    Die Soldaten der AMISOM müssen internationale Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einhalten und den Schutz von Zivilpersonen gewährleisten. In diesem Zusammenhang begrüßt die EU die Einrichtung einer Zelle zur Erfassung, Analyse und Reaktion in Bezug auf zivile Opfer innerhalb der AMISOM und sieht der Veröffentlichung deren ersten Fortschrittsberichts erwartungsvoll entgegen. Mit den militärischen Erfolgen sollten Bemühungen zur Unterstützung der Stabilisierung seitens der somalischen Behörden einhergehen, um in den wiedereroberten Gebieten Verwaltungsstrukturen einzurichten oder zu verbessern und eine Grundversorgung, darunter Sicherheit, bereitzustellen. Die Beteiligung von Frauen als Friedensstifter und an Verwaltungsstrukturen sollte erhöht werden.
  6. Sicherheit und Stabilität können erst von Dauer sein, wenn sie durch effiziente nationale Streitkräfte Somalias und integrierte zivile Stabilisierungsbemühungen, u.a. durch die somalische Polizei, unterstützt werden, und eine rasche Einsetzung einer zivilen Verwaltung folgt. Daher bedauert die EU die nur begrenzten Fortschritte bei der Entwicklung einer umfassenden nationalen Sicherheitsarchitektur, die Voraussetzung für einen beständigen Sicherheitssektor ist. Sie ersucht die somalischen Behörden, der Bekämpfung von Al-Shabaab oberste Priorität einzuräumen und den Schwerpunkt darauf zu legen, eine zügige, koordinierte und nachhaltige Integration der regionalen Kräfte zu erreichen sowie sich erneut zu der Zusage des Präsidenten, wesentliche Reformen im Sicherheitssektors durchzuführen, zu bekennen und diese umzusetzen, wobei insbesondere die Systeme der Finanzverwaltung im Vordergrund stehen sollten. Die Bundesregierung Somalias ist zur Entlohnung ihrer Sicherheitskräfte verpflichtet, und es sollten rasche Fortschritte dabei erzielt werden, ein realistisches Budget für den Sicherheitssektor umzusetzen und die Transparenz, Rechenschaftspflicht und zivile Aufsicht zu verbessern. Eine mangelhafte finanzielle Rechenschaftspflicht sowie das Fehlen einer Reform der Lohn- und Gehaltszahlung droht die gegenwärtigen Erfolge zu untergraben. Die rasche Umsetzung des Guulwade-Plans (Siegesplan) ist Voraussetzung für die letztendliche Ausstiegsstrategie der AMISOM. Nun, da das Mandat und das Modell für die somalische Polizei konkrete Gestalt annehmen, muss der Heegan-Plan (Bereitschaftsplan) fertiggestellt und auf politischer Ebene unterstützt und umgesetzt werden.
    Auf dieser Grundlage können im gesamten Land wesentliche Voraussetzungen für eine ausgewogene Entwicklung und Friedensdividenden geschaffen werden. Die EU bekräftigt ihren nachdrücklichen und dringenden Appell an die AU und die somalischen Behörden, die übrigen Partnern, insbesondere aus der unmittelbar angrenzenden Region, um substanzielle Beiträge zu einer nachhaltigen und vorhersehbaren Finanzierung der AMISOM und der somalischen Sicherheitskräfte zu ersuchen.
  7. Die EU begrüßt den wirksamen Beitrag der GSVP-Missionen und der GSVP-Operation in Somalia und am Horn von Afrika. Nach einer umfassenden Überprüfung dieses Engagements bestätigt der Rat seine Absicht, die Mandate der drei GSVP-Missionen und der GSVP-Operation bis Dezember 2018 zu verlängern, um den umfassenden Ansatz der EU für Somalia und das Horn von Afrika weiter zu verstärken, insbesondere den engen Zusammenhang zwischen Sicherheit und Entwicklung. In dieser Hinsicht bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, möglichst bald ihre Initiative für den Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung (CBSD) umzusetzen.
    Die EU hält es insbesondere für unabdingbar, die Kapazitäten der somalischen Verteidigungsinstitutionen aufzubauen; dazu zählt auch die Bereitstellung von Ausrüstung, um die erforderlichen Kapazitäten auszubilden und dauerhaft zu halten. Die Ausbildungsmission in Somalia (EUTM Somalia) wird daher auch weiterhin das Verteidigungsministerium und den Generalstab strategisch beraten und die nationalen Streitkräfte Somalias unmittelbar bei der Ausbildung unterstützen. Die EU erkennt zudem an, dass der dramatische Rückgang der Seeräuberei im westlichen Indischen Ozean einen wichtigen Erfolg darstellt, und würdigt den erheblichen Beitrag, der hierbei von Operationen zur Bekämpfung der Seeräuberei wie der EUNAVFOR im Rahmen der Operation Atalanta geleistet wurde. Es gibt allerdings noch immer kriminelle Netze an Land und somit besteht weiterhin die Gefahr, dass die Seeräuberei wieder zunimmt. Daher begrüßt die EU, dass bei der Operation Atalanta die Bekämpfung der Seeräuberei vor der Küste Somalias nach wie vor im Vordergrund steht, wenn auch mit geringerem Streitkräftedispositiv, das jedoch bei erneuter Zunahme der Seeräuberei aufgestockt werden kann. Sie fordert die Bundesregierung Somalias auf, ihren Beitrag zur Bekämpfung der Seeräuberei und zur maritimen Sicherheit zu erhöhen. Sie begrüßt darüber hinaus die wichtige Rolle von EUCAP Nestor in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren, darunter das Programm für die Sicherheit der Meere und das Programm zum Schutz kritischer Seeverkehrswege, bei der Verstärkung der Kapazitäten zur Verbesserung der zivilen maritimen Sicherheit in Somalia, unter anderem indem sie zu einem zweckdienlichen Rahmen für Rechtsstaatlichkeit in Somalia beiträgt. Im Rahmen dieser Fortschritte wird die Mission umbenannt und neu ausgerichtet werden.
  8. Die EU verweist auf die Annahme des Regionalen Aktionsplans für das Horn von Afrika für den Zeitraum 2015-2020 im Oktober 2015 und stellt fest, dass regionenübergreifende Bedrohungen wie illegaler Menschen- und Drogenhandel, das Schleusen von Migranten, illegaler Handel mit Holzkohle, illegale Fischerei und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen mehr Aufmerksamkeit erfordern, vor allem wenn diese illegalen Aktivitäten eine Einnahmequelle für Al-Shabaab und andere Unruhestifter bilden. Die EU ist besorgt über die möglichen negativen Auswirkungen des Konflikts in Jemen und der erheblichen anhaltenden regionalen Rivalitäten auf die Bemühungen um eine Stabilisierung Somalias und ersucht alle Partner, dafür zu sorgen, dass ihr Handeln den erfolgreichen Übergang des Landes begünstigt.
  9. Die EU ist äußerst beunruhigt über die andauernden schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Verstöße gegen die Menschenrechte, darunter Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Angriffe auf Journalisten. Die Verantwortlichen müssen unbedingt vor Gericht gestellt werden. Die EU ermutigt die Bundesregierung Somalias, konkrete Maßnahmen zu treffen, um ihren im August 2013 angenommen Fahrplan betreffend Menschenrechte vollständig umzusetzen und ihre Bemühungen um die Umsetzung ihrer Aktionspläne zu Kindern und bewaffneten Konflikten zu intensivieren sowie ein Moratorium für die Todesstrafe einzuführen. Sie ermutigt die somalischen Behörden darüber hinaus zum Erlass der erforderlichen Rechtsakte, damit ihre Menschenrechtskommission die Arbeit aufnehmen kann.
  10. Die EU fordert die Bundesregierung Somalias eindringlich auf, die Umsetzung der Reformen der Finanzverwaltung fortzusetzen, um die Transparenz und die Rechenschaftspflicht für die Staatsfinanzen zu verbessern, wodurch das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Geber gestärkt wird. Die Bemühungen um bessere Systeme zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen sind eine wichtige Voraussetzung für einen Schuldenerlass. Mit dem nächsten nationalen Entwicklungsplan sollte die Eigenverantwortung Somalias und die Entwicklung von Kapazitäten ermöglicht und die Umsetzung auf dezentraler Ebene gefördert werden.
  11. Vor dem Hintergrund des Aktionsplans von Valletta und des Khartum-Prozesses sieht die EU der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung Somalias bei der Förderung und Erleichterung der freiwilligen Rückkehr und Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen – vorbehaltlich der Lage vor Ort – sowie der Rückkehr von Somaliern, die über keine Rechtsgrundlage für einen Aufenthalt in der EU verfügen, erwartungsvoll entgegen. Während der Brüsseler Konferenz im Oktober 2015 erneuerte die EU ihre Zusage, das 2013 zwischen den Regierungen Kenias und Somalias sowie dem UNHCR geschlossene Dreiparteien-Übereinkommen über die freiwillige Rückkehr somalischer Flüchtlinge aus Kenia über den Nothilfe‑Treuhandfonds zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika zu unterstützen.
  12. Die EU ist besorgt über den anhaltend hohen Bedarf an humanitärer Hilfe in Somalia, der derzeit durch das Klimaphänomen El Niño noch verschärft wird. Sie ist weiterhin entschlossen, auf Prinzipien gegründete und bedarfsorientierte humanitäre Hilfe auf neutrale, unparteiische und unabhängige Weise zu leisten, und stellt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten seit 2015 humanitäre Hilfe in Höhe von insgesamt 166 Mio. EUR bereitgestellt haben. Die EU ist sich dessen bewusst, dass dauerhafte Lösungen zur Beseitigung der Ursachen dieses anhaltenden humanitären Bedarfs gefunden werden müssen. Darüber hinaus erkennt sie an, dass die Resilienz bedürftiger Bevölkerungsgruppen weiterhin gestärkt und die Notfallvorsorge verbessert werden müssen. 
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024