- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 11. März 2016 11:50
Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung: Die Verhandlungen mit dem Parlament können beginnen
Am 11. März 2016 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Vorschlag für eine Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung festgelegt. Auf Grundlage dieses Mandats wird der niederländische Vorsitz die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, sobald das Parlament ebenfalls seinen Standpunkt festgelegt hat.
Die vorgeschlagene Richtlinie soll den Rechtsrahmen der EU für die Verhütung terroristischer Angriffe insofern stärken, als – mit Blick auf das Problem der ausländischen Kämpfer – Vorbereitungshandlungen wie Ausbildung und Auslandsreisen für terroristische Zwecke sowie die Beihilfe, die Anstiftung und der Versuch der Begehung einer solchen Handlung unter Strafe gestellt werden. Sie stärkt auch die Vorschriften über die Rechte von Terrorismusopfern.
Ard van der Steur, niederländischer Justizminister und Präsident des Rates, erklärte hierzu: "Ich freue mich, dass es uns gerade heute, am Europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus, gelungen ist, uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die neuen Formen des Terrorismus und der von den ausländischen terroristischen Kämpfern ausgehenden Bedrohung zu verständigen. Wir müssen nun zeigen, dass wir zusammenstehen."
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll der geltende Rahmenbeschluss 2002/475/JI verschärft und aktualisiert werden, wobei Folgendes unter Strafe gestellt werden soll:
- Auslandsreisen für terroristische Zwecke, um dem Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer entgegenzuwirken,
- die Finanzierung, Organisation und Erleichterung solcher Reisen, auch durch logistische und materielle Unterstützung, Bereitstellung von Feuerwaffen und Explosivstoffen, Unterkünften, Beförderungsmitteln, Dienstleistungen, Vermögenswerten und Waren,
- das Absolvieren einer Ausbildung für terroristische Zwecke, wozu auch die Eröffnung der Möglichkeit gehört, Ausbildungstätigkeiten, die zu terroristischen Straftaten führen könnten, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen,
- die Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Vereinigungen oder Aktivitäten.
Die Richtlinie wird zudem die geltenden Rechtsvorschriften über die Rechte von Opfern ergänzen und damit sicherstellen, dass Terrorismusopfer sofort Zugang zu professionellen Unterstützungsdiensten erhalten, die ihnen ärztliche Behandlung und psycho-soziale Betreuung bieten, sowie über ihre Rechte aufgeklärt werden.
Hintergrundinformationen
Der Vorschlag wurde im Zusammenhang mit der erneuerten Strategie für die innere Sicherheit der EU vorgelegt, nachdem der Rat unter dem Eindruck der Anschläge von Paris vom 13. November 2015 zu beschleunigtem Handeln aufgerufen hatte. Er trägt den Anforderungen Rechnung, die sich aus mehreren internationalen Texten ergeben, nämlich aus
- der Resolution 2178 (2014) des VN-Sicherheitsrates und dem Zusatzprotokoll zum Europarats-Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus, das dem Phänomen der ausländischen terroristischen Kämpfer entgegenwirken soll,
- den Standards der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (Financial Action Task Force = FATF) in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung.
Europäischer Gedenktag für die Opfer des Terrorismus
Der 11. März ist auch der Europäische Gedenktag für die Opfer des Terrorismus. Er ist der Jahrestag des Bombenanschlags auf einen Vorortzug in Madrid, bei dem 191 Pendler getötet und mindestens 1800 verletzt wurden. Die Europäische Union hat diesen Tag zum Gedenktag für alle Opfer terroristischer Anschläge in Europa und anderswo auf der Welt erklärt.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024