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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 18. Juli 2016 11:45

Zugängliche Websites und Apps für alle: Rat nimmt erstmals EU-weit geltende Vorschriften an

80 Mio. Europäer mit Behinderungen brauchen einen besseren barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen. Um dies zu ermöglichen, hat der Rat am 18. Juli 2016 die Richtlinie über einen barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen, über die im Mai eine Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt worden war, förmlich angenommen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Menschen mit einer Behinderung oder einer altersbedingten Einschränkung im Zuge der Bevölkerungsalterung bis zum Jahr 2020 auf 120 Millionen Menschen ansteigen wird. Die Richtlinie spielt hier eine entscheidende Rolle, indem sie digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer zugänglich macht und somit gewährleistet, dass wir alle in vollem Umfang an der digitalen Gesellschaft und der digitalen Wirtschaft teilhaben können. Mit dieser Richtlinie wird der barrierefreie Zugang und die Nutzung von Dienstleistungen für Menschen mit einer Behinderung enorm verbessert.

"Wir halten die Festlegung technischer Normen, den Überwachungsmechanismus und die anschließende Konformitätskontrolle für entscheidend. Ich möchte dem niederländischen Vorsitz dafür danken, dass er diese wichtige Initiative zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht hat," erklärte der für Investitionen und die Informationsgesellschaft zuständige slowakische stellvertretende Ministerpräsident Peter Pellegrini.

Die Websites und mobilen Apps von Verwaltungen, öffentlichen Krankenhäusern, Gerichten und anderen öffentlichen Einrichtungen werden bald die gemeinsamen europäischen Normen für Barrierefreiheit erfüllen müssen. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen fest, lässt aber auch zu, dass die Mitgliedstaaten strengere Vorgaben festlegen. Außerdem können die Mitgliedstaaten diese Anforderungen und/oder zusätzliche Anforderungen auch auf Websites und Apps anderer Arten von Organisationen anwenden.

Durch einfaches Anklicken eines Feedback-Links kann man spezifische Informationen anfordern, falls ein Inhalt nicht zugänglich ist, oder Probleme bei der Einhaltung der Anforderungen melden.

Um sicherzustellen, dass die Vorschriften in die Praxis umgesetzt werden, müssen die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an Websites und Apps im öffentlichen Sektor überwachen. Ein Durchsetzungsverfahren wird dafür sorgen, dass ordnungsgemäß auf Anträge und Meldungen reagiert wird.

Ein harmonisiertes Regelwerk wird die Entwicklung und den Verkauf von mehr automatisierten und innovativen Produkten für den barrierefreien Zugang voraussichtlich stark fördern. Ein stärker integrierter Markt dürfte zu einem größeren Angebot und niedrigeren Preise in der gesamten EU führen und damit zu noch mehr Inklusion, Arbeitsplätzen und Wachstum beitragen.

Ab wann gelten die neuen Bestimmungen?

Der heute angenommene Text stellt den Standpunkt des Rates in erster Lesung dar. Um das Verfahren abzuschließen, muss das Parlament den Text noch in zweiter Lesung billigen.

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Dies ist voraussichtlich im Herbst der Fall.

Danach haben die Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, um die nationalen Rechtsvorschriften anzunehmen, mit der sie dieser Richtlinie nachkommen, d.h. sie "in nationales Recht umsetzen". Neue Websites (also Websites, die nach der Umsetzung in nationales Recht veröffentlicht werden) müssen die Bestimmungen ein Jahr später erfüllen; für ältere Websites beträgt die Übergangsfrist 2 Jahre, für mobile Apps 33 Monate.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 3. Mai 2016 (nachstehender Link).

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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024