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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 8. Februar 2017 10:35

Abschaffung der Roaminggebühren nimmt letzte Hürde: Rat billigt Vereinbarung über Vorleistungsmärkte

Am 8. Februar 2017 haben die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten die Vereinbarung über die Preisobergrenzen auf Vorleistungsebene gebilligt; damit werden die Roaminggebühren für die Endkunden in der EU zum kommenden 15. Juni abgeschafft. Der Vorsitz hatte am 31. Januar mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über die Regeln für die Vorleistungsmärkte erzielt.

Nach zehnjährigen Verhandlungen über eine Senkung der Roaminggebühren werden die Menschen nun endlich auf Reisen in Europa ohne zusätzliche Kosten genauso vernetzt bleiben können wie zu Hause.

Die EU wird die Roaminggebühren noch vor den nächsten Sommerferien abschaffen. (©James Hardy/AltoPress/PhotoAlto)

Die Beschlüsse, die die EU nacheinander gefasst hat, erst zur Senkung und jetzt zur Abschaffung der Endkunden-Roaminggebühren, beruhen auf einem Bündel von Vorschriften für die Geschäfte der Mobilfunkunternehmen untereinander. Insbesondere sind darin Obergrenzen für die Entgelte festgelegt, die die Betreiber voneinander verlangen dürfen, wenn die Verbraucher in einem anderen EU-Land mobil telefonieren, Nachrichten versenden oder im Internet surfen.

Durch die neuen erheblich niedrigeren Preisobergrenzen sollen die Mobilfunkunternehmen ihren Kunden Roamingdienste ohne Aufschlag und ohne Anhebung der Inlandspreise anbieten können. Zusammen mit der Regelung der angemessenen Nutzung auf Endkundenebene werden diese Vorschriften dazu beitragen, dass die Abschaffung der Roaminggebühren in der gesamten EU auf Dauer tragbar ist.

Der maltesische Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft, Dr. Emmanuel Mallia, erklärte hierzu: "Die Abschaffung der Roaminggebühren ist eine sehr gute Nachricht für alle Europäer. Ich freue mich, dass der maltesische Vorsitz dieses Dossier erfolgreich abschließen konnte. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für weitere Fortschritte auf dem Weg zu einem europäischen digitalen Binnenmarkt. Malta wird diesen Erfolg mit seinen EU-Partnern am 15. und 16. Juni während der Veranstaltung "Digitale Versammlung 2017" in Malta feiern."

Wie geht es weiter?

Der vereinbarte Text wird nun in technischer Hinsicht endgültig überarbeitet. Anschließend muss er erst vom Parlament und dann vom Rat förmlich gebilligt werden (Einigung in erster Lesung).

Das Parlament wird die betreffende Verordnung voraussichtlich im April verabschieden, der Rat spätestens im Mai. Dies muss nicht unbedingt im Rat "Telekommunikation" geschehen, sondern jede Ratsformation ist befugt, den Rechtsakt anzunehmen.

Die Verordnung wird sodann von beiden Institutionen unterzeichnet, möglicherweise während der Plenartagung des Parlaments im Mai in Straßburg. Der unterzeichnete Text wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt drei Tage später in Kraft.

Die neue Verordnung für die Vorleistungsmärkte muss spätestens ab 15. Juni 2017 gelten, damit die Endkunden-Roaminggebühren – wie in der Roaming-Verordnung von 2015 vorgesehen – abgeschafft werden können.

Weitere Informationen sowie die vereinbarten Preisobergrenzen finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 31. Januar 2017 (nachstehender Link).

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024