- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 8. Februar 2017 18:15
Strukturreformen in den Mitgliedstaaten: Vorsitz und Europäisches Parlament einigen sich auf Unterstützungsprogramm
Am 8. Februar 2017 hat der Vorsitz mit dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über ein Programm zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Strukturreformen erzielt.
Für das Programm, das mit Inkrafttreten der betreffenden Verordnung an- und am 31. Dezember 2020 auslaufen soll, werden insgesamt 142,8 Mio. € bereitgestellt.
"Dieses Programm wird den Regierungen helfen, ihre Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen zu verbessern. Es ist ein weiterer Schritt, der dazu beiträgt, dass die Mitgliedstaaten wichtige Reformen durchführen können, die letztlich allen europäischen Bürgern zugute kommen."
Ian Borg, Parlamentarischer Staatssekretär Maltas für den EU-Ratsvorsitz 2017 und die EU-Fonds
Die Einigung wird in den nächsten Tagen dem Ausschuss der Ständigen Vertreter zur Billigung vorgelegt. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.
Ziele
Das Programm soll durch Unterstützung institutioneller, administrativer und struktureller Reformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität, Wachstum, Beschäftigung, Zusammenhalt und Investitionen sorgen.
Es wird die wirtschaftspolitische Steuerung der EU unter anderem durch Förderung eines effizienten und wirksamen Einsatzes der Unionsfonds flankieren. Finanziert werden sollen Maßnahmen und Tätigkeiten mit europäischem Mehrwert.
Finanzierung
Nach der jetzt erzielten Einigung können Mitgliedstaaten, die unterstützt werden wollen, bis zum 31. Oktober jedes Kalenderjahres einen entsprechenden Antrag einreichen. Für das Programm sollen finanzielle Mittel von anderen technischen Unterstützungsprogrammen im Rahmen der EU-Strukturfonds und des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums umgelenkt werden.
Überwachung und Durchführung
Die Kommission wird das Programm durchführen und sich dabei auf die bewährten Verfahren stützen, die bei der technischen Unterstützung Zyperns und Griechenlands im Rahmen der wirtschaftlichen Anpassungsprogramme entwickelt wurden. Sie wird zudem die Durchführung der Maßnahmen, die über das Programm finanziert werden, überwachen.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024