- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 7. Juni 2017 11:30
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur Erklärung einiger Drittländer, sich dem Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates vom 31. März 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen anzuschließen
Der Rat hat am 31. März 2017 den Beschluss (GASP) 2017/621 des Rates [1] erlassen. Mit diesem Ratsbeschluss werden die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 2. Oktober 2017 verlängert. Bei den betreffenden Maßnahmen handelt es sich um ein Reiseverbot, ein Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern in Bezug auf drei Personen, die als verantwortlich für die Behinderung oder Untergrabung des erfolgreichen Abschlusses des politischen Übergangs in Libyen betrachtet werden.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss in Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.
[1] Am 1.4.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 89, S. 10) veröffentlicht.
*Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
Ansprechpartner für Journalisten
-
Maja Kocijančič Sprecherin des EAD
- +32 2 298 65 70
- +32 498 98 44 25
Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.
Letzte Überprüfung: 15. Januar 2024