- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 19. Juni 2017 09:35
Klimawandel: Der Rat bekräftigt, dass das Übereinkommen von Paris seinen Zweck erfüllt und nicht neu verhandelt werden kann.
Schlussfolgerungen des Rates zum Klimawandel nach der Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten, vom Übereinkommen von Paris zurückzutreten
(1) Der Rat bedauert zutiefst die einseitige Entscheidung der Regierung der Vereinigten Staaten, vom Übereinkommen von Paris zurückzutreten. Er begrüßt auch die zahlreichen nachdrücklichen Erklärungen, mit denen Länder – von großen Volkswirtschaften bis hin zu kleinen Inselstaaten – ihr Bekenntnis zum Übereinkommen von Paris zum Ausdruck bringen.
(2) Das Übereinkommen von Paris hat uns in sehr schwierigen Zeiten zusammengeführt. Bei diesem Übereinkommen handelt es sich um eine noch nie dagewesene multilaterale Vereinbarung zwischen beinahe 200 Vertragsparteien, die weltweit von Regionen, Städten, Gemeinschaften, Unternehmen und anderen nichtstaatlichen Akteuren unterstützt wird und mit dem Ziel getroffen wurde, ein uns alle bedrohendes Problem zu bewältigen. Zusammen mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist es ein Beleg dafür, dass wir kollektiv die Verantwortung für den gesamten Planeten für diese und künftige Generationen tragen, und dass wir entschlossen sind, entsprechend zu handeln.
(3) Der Rat bekräftigt, dass das Übereinkommen von Paris seinen Zweck erfüllt und nicht neu verhandelt werden kann. Mit dem Übereinkommen werden hochgesteckte Ziele verfolgt, dennoch hat es keinen präskriptiven Charakter und ermöglicht jeder Vertragspartei, ihren eigenen Weg zu finden, um zur Verwirklichung der Ziele beizutragen, die der Bekämpfung des Klimawandels dienen, der weltweit eine Bedrohung für Entwicklung, Frieden und Stabilität darstellt.
(4) Der Rat bekräftigt die unverbrüchliche Unterstützung der Europäischen Union für die Vereinten Nationen, die das Herzstück des regelgestützten multilateralen Systems bilden. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bleiben geeint in ihrem bedingungslosen Eintreten für eine vollständige und rasche Umsetzung des Übereinkommens von Paris, erinnern an die besondere Verantwortung der großen Volkswirtschaften, die für etwa 80 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, und appellieren an alle Partner, die 2015 entstandene Dynamik zu bewahren, damit die COP 23 und die COP 24 erfolgreich verlaufen.
(5) Die Welt kann weiterhin darauf zählen, dass die EU eine führende Rolle beim Kampf gegen den Klimawandel spielen wird, wenn es darum geht, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über diesem Niveau zu begrenzen. Die EU wird die Führung durch ihre ehrgeizige Klimapolitik ebenso übernehmen wie dadurch, dass sie diejenigen, die am stärksten gefährdet sind, anhaltend unterstützt, mit dem Ziel, starke, nachhaltige Volkwirtschaften auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts aufzubauen, und Gesellschaften zu schaffen, die gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähig sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten die umfangreichsten Beiträge zur Finanzierung des Klimaschutzes und stehen zu der Verpflichtung, ihren Teil zur Verwirklichung des Ziels der Industrieländer beizutragen, gemeinsam aus verschiedensten Finanzquellen bis 2020 jährlich 100 Milliarden USD für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern bereitzustellen.
(6) Die EU ist derzeit damit befasst, ihre bestehenden globalen Partnerschaften in diesem Sinne zu vertiefen, und sie wird weiterhin neue Bündnisse anstreben – mit den größten Volkswirtschaften der Welt ebenso wie mit den am stärksten gefährdeten Inselstaaten. Unsere Partnerschaften werden die zahlreichen Unternehmen, Regionen, Städte, Bürgerinnen und Bürger und Gemeinschaften einschließen, die weltweit und auch in den Vereinigten Staaten ihre Unterstützung für das Übereinkommen von Paris ausgesprochen haben und ehrgeizige Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen.
(7) Wir werden das Übereinkommen von Paris gemeinschaftlich umsetzen, da dies in unserem gemeinsamen Interesse ist und wir gemeinsam dafür die Verantwortung tragen. Wir betrachten das Übereinkommen von Paris und den Übergang zu Emissionsarmut und Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel als das, was es ist: die Triebfeder eines unumkehrbaren Prozesses des nachhaltigen Wachstums für unsere Volkswirtschaften und der Schlüssel zum Schutz unseres Planeten. Die EU ist bereit, mit allen Vertragsparteien in diesem Sinne zusammenzuarbeiten.
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