- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 20. Juni 2017 09:30
EU überarbeitet Haushaltsrahmen 2014–2020 wegen neuer Prioritäten
Die Europäische Union erhöht die Mittel für die Förderung von Beschäftigung und Wachstum und für die Bewältigung der Migrationskrise. Außerdem verstärkt sie ihre Kapazitäten für eine Reaktion auf unerwartete Ereignisse. Dies sind die wichtigsten Ziele des überarbeiteten EU-Haushaltsrahmens für den Zeitraum 2014–2020, den der Rat am 20. Juni 2017 verabschiedet hat.
"Mit dem heutigen Beschluss wird der EU-Haushaltsrahmen an die Herausforderungen angepasst, vor denen wir stehen. Damit wird der EU-Haushalt zu einem noch wirksameren Instrument für die Förderung von Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bewältigung der Migrationskrise. Außerdem kann die EU so auf neue Herausforderungen schneller reagieren und die notwendigen Entscheidungen treffen," erklärte die maltesische Ministerin für europäische Angelegenheiten und Gleichstellung und Präsidentin des Rates, Dr. Helena Dalli.
Mit dem überarbeiteten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden die für die wichtigsten Prioritäten der EU bestimmten Mittel um 6,01 Mrd. € für die Jahre 2017–2020 erhöht:
- 2,08 Mrd. € sollen dazu dienen, über eine Reihe höchst wirksamer Programme wie die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (+ 1,2 Mrd. €), Horizont 2020 (+ 200 Mio. €) und Erasmus+ (+ 100 Mio. €) das Wachstum anzuregen und Arbeitsplätze zu schaffen.
- 2,55 Mrd. € werden für die Lösung der Migrationsprobleme, die Erhöhung der Sicherheit und die Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen zur Verfügung stehen.
- 1,39 Mrd. € sind für die Bekämpfung der Migrationsursachen bestimmt.
Damit die EU für die Deckung eines unvorhergesehenen Bedarfs besser gerüstet ist, sieht der überarbeitete MFR Folgendes vor:
- Die Beträge, die in den Jahren 2017-2020 im Rahmen des Flexibilitätsinstruments und der Reserve für Soforthilfen ausgegeben werden können, werden um durchschnittlich 150 Mio. € bzw. 23 Mio. € jährlich aufgestockt.
- Nicht verwendete Beträge aus dem EU-Solidaritätsfonds und dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die sonst verloren wären, dürfen für das Flexibilitätsinstrument verwendet werden; 2017 stehen damit im Rahmen des Flexibilitätsinstruments 646 Mio. € zusätzlich zur Verfügung.
- Der Höchstbetrag, um den die jährliche Obergrenze der Mittel für Zahlungen des MFR in den Jahren 2019 und 2020 angehoben werden kann, wird um insgesamt 5,9 Mrd. € erhöht, um nicht in Anspruch genommene Mittel für Zahlungen übertragen zu können. Durch eine entsprechende Senkung der Obergrenzen für Mittel für Zahlungen in den Jahren, in denen diese nicht vollständig in Anspruch genommen werden, bleibt die Gesamtobergrenze de facto unverändert.
Mit dem erweiterten Spielraum für die Übertragung nicht in Anspruch genommener Mittel für Zahlungen wird außerdem die Gefahr eines übermäßigen Rückstands bei unbezahlten Rechnungen verringert. Darüber hinaus haben sich der Rat und das Europäische Parlament verpflichtet, Maßnahmen zur Vermeidung einer übermäßigen Anhäufung unbezahlter Rechnungen zu ergreifen.
Hintergrund
In der MFR-Verordnung sind jährliche Höchstbeträge für die Ausgaben der EU in den verschiedenen Politikbereichen im Zeitraum 2014-2020 festgelegt. Die Verordnung drückt die politischen Prioritäten in Zahlen aus, gewährleistet die Haushaltsdisziplin der EU und erleichtert die Verabschiedung des jährlichen EU-Haushaltsplans.
Nächste Schritte
Die überarbeitete MFR-Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024