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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 26. Juni 2017 17:35

Energieeffiziente Gebäude: mehr Energieeinsparungen und bessere Lebensbedingungen

Der Rat einigte sich heute auf seinen Standpunkt zum Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Durch diese Einigung wird der Beginn der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament unter estnischem Ratsvorsitz möglich.

Gebäude sind mit einem Endenergie-Anteil von 40 % der Sektor mit dem größten Energieverbrauch in Europa. Mit dem Vorschlag soll die Energieeffizienz von Gebäuden gefördert und die kostenwirksame Gebäuderenovierung unterstützt werden, um das langfristige Ziel zu verwirklichen, den derzeitigen, äußerst energieineffizienten Gebäudebestand in der EU in einen Bestand mit geringen Kohlendioxid-Emissionen zu wandeln. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Energieeffizienzziele der EU für 2020 und 2030 geleistet werden.

Vor allem ist in dem Vorschlag vorgesehen, die Mitgliedstaaten zur Einrichtung langfristiger Renovierungsstrategien zu verpflichten, um auch dem Problem der Energiearmut zu begegnen. Die Bereiche Energieeffizienzmaßnahmen und Finanzierung werden enger miteinander verknüpft.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der überarbeiteten Richtlinie ist die Förderung der Elektromobilität. Zu diesem Zweck werden in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt und die Vorverkabelung für Elektrofahrzeuge für jeden dritten Stellplatz und die Vorverkabelung für jeden Stellplatz in Wohngebäuden vorgeschrieben. Diese Anforderungen werden für Gebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gelten.

Die Einführung eines Intelligenzindikators für Gebäude wird vorgeschlagen und die Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen wird vereinfacht.

Mit dem Vorschlag wird unterstrichen, wie wichtig es ist, die Agenda für den digitalen Binnenmarkt und die Agenda für die Energieunion anzugleichen, da die Energielandschaft sich durch die Digitalisierung des Energiesystems rasant ändert, beginnend bei der Integration erneuerbarer Energien über intelligente Netze bis hin zu intelligenten Gebäuden.

"Wir begrüßen diese Einigung, die für die Verwirklichung unserer europäischen Energieeffizienzziele von entscheidender Bedeutung ist und auch den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen zugute kommen wird, da deren Energierechnungen deutlich sinken werden. Außerdem ist diese Einigung für die weitere Förderung der Elektromobilität in Nichtwohngebäuden wie auch in Wohngebäuden wichtig."

Joe Mizzi, maltesischer Minister für Energie und Wasserwirtschaft

Hintergrund

Die Kommission hat den Vorschlag über die Energieeffizienz von Gebäuden, mit dem die Richtlinie 2010/31/EU geändert werden soll, im Dezember 2016 vorgelegt. Er ist Teil der Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Strategie für die Energieunion und eng mit der Energieeffizienzrichtlinie verknüpft.

Das allgemeine Ziel der Strategie für die Energieunion ist es, sich bis 2030 und darüber hinaus einer Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen Kohlendioxid-Emissionen anzunähern und zugleich Wirtschaftswachstum, Verbraucherschutz, Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 wird für die Steigerung der Energieeffizienz auf Unionsebene eine Zielvorgabe von mindestens 27 % bis 2030 festgesetzt. Dieses Ziel soll bis 2020 überprüft werden, wobei auf Unionsebene 30 % angestrebt werden.

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