- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 18. Oktober 2017 14:55
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Drittländer, sich den restriktiven Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen anzuschließen
Der Rat hat am 14. September 2017 den Beschluss (GASP) 2017/1560[1] angenommen.
Mit diesem Beschluss des Rates werden die geltenden, durch den Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates verhängten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2018 verlängert.
Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro*, Serbien* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA‑Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien und Georgien schließen sich diesem Beschluss des Rates an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre Politik mit diesen Ratsbeschlüssen im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung zur Kenntnis und begrüßt sie.
[1] Am 15.9.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. L 237, S. 71) veröffentlicht.
* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024