- Pressemitteilung
- 20. November 2017
- 10:30
Einreise-/Ausreisesystem: Endgültige Annahme durch den Rat
Die EU verstärkt die Kontrollen an ihren Außengrenzen.
Der Rat hat am 20. November 2017 die Verordnung über ein Einreise/Ausreisesystem und die Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodexes im Hinblick auf das Einreise-/Ausreisesystem angenommen.
"Eine strenge Kontrolle unserer Außengrenzen ist ausschlaggebend für das reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums. Das Einreise-/Ausreisesystem wird dazu beitragen, die Kontrollen an den Außengrenzen zu verbessern, Aufenthaltsüberzieher leichter zu identifizieren und den Kampf gegen den Terrorismus zu verstärken."
Andres Anvelt, Innenminister Estlands
Dieses System wird Ein- und Ausreisedaten sowie Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen, die die Außengrenzen des Schengen-Raums überschreiten, erfassen.
Das Einreise-/Ausreisesystem wird dazu beitragen,
- Verzögerungen bei den Grenzübertrittskontrollen zu reduzieren und die Qualität der Grenzübertrittskontrollen durch die automatische Berechnung des zulässigen Aufenthalts jedes Reisenden zu verbessern
- eine systematische und zuverlässige Identifizierung von Aufenthaltsüberziehern sicherzustellen
- die innere Sicherheit und die Bekämpfung des Terrorismus zu verbessern, indem den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den erfassten Reisebewegungen eingeräumt wird
Nächste Schritte
Der Rat und das Europäische Parlament müssen nun die angenommene Verordnung unterzeichnen. Der unterzeichnete Text wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten. eu-LISA wird dann gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran gehen, das neue System einzurichten, das 2020 einsatzbereit sein sollte.
- Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES)
- Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodexes in Bezug auf das Einreise-/Ausreisesystem (EES)
- Einreise-/Ausreisesystem: Rat bestätigt Einigung zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament über die wichtigsten politischen Bestimmungen (Pressemitteilung 30.6.2017)
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