- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 30. Juni 2017 12:05
Einreise-/Ausreisesystem: Rat bestätigt Einigung zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament über die wichtigsten politischen Bestimmungen
Die EU-Botschafter bestätigten am 30. Juni 2017, dass sich der maltesische Ratsvorsitz und die Vertreter des Europäischen Parlaments am 29. Juni über die politischen Aspekte des Vorschlags für ein Einreise-/Ausreisesystem sowie des Vorschlags zur Änderung des Schengener Grenzkodex im Hinblick auf das Einreise-/Ausreisesystem geeinigt haben, damit eine Gesamteinigung erzielt werden kann, sobald die noch verbleibenden technischen Fragen geklärt sind. Dieses System wird Ein- und Ausreisedaten sowie Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen, die die Außengrenzen des Schengen-Raums überschreiten, erfassen.
Das Einreise-/Ausreisesystem wird dazu beitragen,
- Verzögerungen bei den Grenzübertrittskontrollen zu reduzieren und die Qualität der Grenzübertrittskontrollen durch die automatische Berechnung des zulässigen Aufenthalts jedes Reisenden zu verbessern
- eine systematische und zuverlässige Identifizierung von Aufenthaltsüberziehern sicherzustellen
- die innere Sicherheit und die Bekämpfung des Terrorismus zu verbessern, indem den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den erfassten Reisebewegungen eingeräumt wird
"Das Einreise-/Ausreisesystem ist Teil der Anstrengungen der EU zur Stärkung der Kontrolle unserer Außengrenzen. Es wird uns ermöglichen, die Migrationsströme – insbesondere in Fällen einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer – besser zu steuern und angemessener auf die derzeitige terroristische Bedrohung zu reagieren." Michael Farrugia, maltesischer Minister des Innern und der nationalen Sicherheit
Der vereinbarte politische Kompromiss zum Einreise-/Ausreisesystem umfasst eine Reihe wichtiger Elemente, unter anderem die folgenden:
Gespeicherte Informationen
Das Einreise-/Ausreisesystem wird für Drittstaatsangehörige – sowohl für visumspflichtige als auch für diejenigen, die von der Visumpflicht befreit sind – bei Kurzaufenthalten von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen gelten. Im System werden Ein- und Ausreisedaten sowie Einreiseverweigerungsdaten erfasst.
Auch Informationen zur Identität und zu den Reisedokumenten sowie biometrische Daten (vier Fingerabdrücke und das Gesichtsbild) werden gespeichert.
Im Verordnungsentwurf ist auch Interoperabilität zwischen dem Einreise-/Ausreisesystem und dem Visa-Informationssystem (VIS) für Drittstaatsangehörige, die ein Visum benötigen, um die Außengrenzen der EU überschreiten zu können, vorgesehen, sodass rasche und effiziente Grenzkontrollen gewährleistet sind.
Das Einreise-/Ausreisesystem besteht aus einer zentralen Datenbank, in der die Informationen gespeichert sind und die mit einheitlichen nationalen Schnittstellen verbunden ist.
Die Daten von Drittstaatsangehörigen, die ihren Aufenthalt überschritten haben, werden zu Grenzmanagementzwecken fünf Jahre lang gespeichert, die Daten aller anderen Drittstaatsangehörigen drei Jahre lang.
Zugang zu Informationen
Die im Einreise-/Ausreisesystem gespeicherten Informationen werden für die Grenzbehörden, die Visumbehörden und die Behörden in den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht, die befugt sind zu prüfen, ob ein Drittstaatsangehöriger die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt erfüllt.
Die Daten im Einreise-/Ausreisesystem werden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nach Maßgabe der in der Verordnung festgelegten Bedingungen auch den benannten Behörden und Europol zur Verfügung gestellt.
Jeder Zugriff und jede Verarbeitung der im Einreise-/Ausreisesystem enthaltenen Informationen sollte angemessen und für die Erfüllung der Aufgaben der zuständigen Behörden erforderlich sein.
Nächste Schritte
Die Arbeit wird in den kommenden Tagen auf fachlicher Ebene fortgesetzt, um die endgültige Fassung der beiden Verordnungsentwürfe zu erstellen. Dann wird die Gesamteinigung den EU-Botschaftern vorgelegt, damit sie sie im Namen des Rates billigen. Im Anschluss daran werden die künftigen Verordnungen dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und anschließend dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Hintergrund
Bei der vorgeschlagenen Verordnung handelt es sich um eine überarbeitete Version des von der Kommission im Februar 2013 vorgelegten Legislativpakets. Nachdem die beiden Gesetzgeber fachliche, finanzielle und operative Bedenken bezüglich bestimmter Aspekte des Pakets von 2013 geäußert hatten, führte die Kommission eine technische Studie durch und betraute anschließend eu-LISA, die EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen, mit einem Pilotprojekt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Vorbereitungsphase hat die Kommission am 6. April 2016 einen geänderten Vorschlag vorgelegt.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024