- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 22. Februar 2022 14:05
Ukraine: Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union zu den Entscheidungen der Russischen Föderation, die die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine weiter untergraben
Die EU verurteilt aufs Schärfste die Entscheidung von Präsident Putin, die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk als unabhängig anzuerkennen, und die daraus folgende Entscheidung, russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden. Durch diesen rechtswidrigen Akt wird die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergraben, und er stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Übereinkünfte dar, darunter die Charta der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki, die Charta von Paris und das Budapester Memorandum.
Als Unterzeichner der Minsker Vereinbarungen hat Russland die klare und direkte Verantwortung, auf eine friedliche Beilegung des Konflikts im Einklang mit diesen Grundsätzen hinzuarbeiten. Mit der Entscheidung, die nicht von der Regierung kontrollierten Regionen der Ostukraine als „unabhängige Staaten“ anzuerkennen, verstößt Russland eindeutig gegen die Minsker Vereinbarungen, in denen die vollständige Rückkehr dieser Gebiete unter die Kontrolle der ukrainischen Regierung vorgesehen ist.
Russland hält sich damit nicht an seine Zusage, im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe an einer friedlichen Beilegung dieses Konflikts zu arbeiten, eine Zusage, die es bei zahlreichen Gelegenheiten, auch noch vor Kurzem, bekräftigt hat. Außerdem verstößt es gegen die Resolution 2202 des VN-Sicherheitsrates, laut der die Minsker Vereinbarungen vollständig umgesetzt werden müssen.
Wir fordern Russland als Konfliktpartei nachdrücklich auf, die Anerkennung rückgängig zu machen, seine Zusagen einzuhalten, das Völkerrecht zu achten und zu den Beratungen im Normandie-Format und in der trilateralen Kontaktgruppe zurückzukehren. Wir appellieren an die übrigen Staaten, der rechtswidrigen Entscheidung Russlands, diese Unabhängigkeitserklärung anzuerkennen, nicht zu folgen.
Die EU wird in Abstimmung mit ihren Partnern so schnell wie möglich auf diese jüngsten Verstöße reagieren, und zwar mit zusätzlichen restriktiven Maßnahmen auch in Bezug auf sämtliche Wirtschaftsbeziehungen zu den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten sowie mit der Benennung von Personen und Organisationen, die für die Untergrabung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine verantwortlich sind.
Wir warnen Russland davor, die neu unterzeichneten Pakte mit den selbsternannten „Republiken“ als Vorwand für weitere militärische Schritte gegen die Ukraine heranzuziehen. Die EU ist bereit, rasch weitreichendere politische und wirtschaftliche Sanktionen zu verhängen.
Die EU bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung und ihr entschlossenes Eintreten für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Die EU bestätigt erneut ihr Bekenntnis zum Ausbau ihrer politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Ukraine.
Die Bewerberländer Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien1), das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
1)Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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Letzte Überprüfung: 7. Februar 2024