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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 8. Dezember 2022 16:25

Demokratische Republik Kongo: EU verlängert restriktive Maßnahmen und nimmt acht weitere Personen in die Liste auf

Der Rat hat heute beschlossen, acht Personen in die Liste der Personen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) unterliegen. Die bestehenden restriktiven Maßnahmen wurden um ein Jahr verlängert.

Zu den acht in der Liste aufgeführten Personen gehören fünf Mitglieder verschiedener bewaffneter Gruppen (M23, ADF, CODECO, FDLR und Mai-Mai Yakatumba) sowie ein Mitglied der kongolesischen Armee, ein kongolesischer Politiker und ein belgischer Geschäftsmann. Die meisten von ihnen sind für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße sowie für die Aufrechterhaltung des bewaffneten Konflikts in der DRK verantwortlich. Andere sind für die Aufstachelung zu Gewalt und die Ausnutzung des Konflikts durch die illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder den unerlaubten Handel damit in die Liste aufgenommen worden.

Insgesamt unterliegen nun 17 Personen restriktiven Maßnahmen der EU, die bis zum 12. Dezember 2023 verlängert worden sind und aus einem Reiseverbot und dem Einfrieren von Vermögenswerten bestehen. Darüber hinaus ist es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen der EU verboten, den in der Liste aufgeführten Personen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der heutige Beschluss wurde im Rahmen eines integrierten Ansatzes zur Unterstützung der Bemühungen der Behörden der Demokratischen Republik Kongo um dauerhaften Frieden und Stabilisierung des östlichen Teils des Landes gefasst. Er signalisiert das aktive Engagement der EU für die Region der Großen Seen, im Hinblick darauf, einen Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen der Unsicherheit zu leisten und diese in Chancen für die Länder in der Region und deren Bevölkerung zu verwandeln.

Der Rat wird die Lage im Land weiterhin aufmerksam verfolgen und könnte, vor dem Hintergrund der Entwicklungen, zusätzliche restriktive Maßnahmen in Erwägung ziehen.

Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Hintergrund

Angesichts der Lage in der DRK hat der Rat 2016 erstmals autonome individuelle restriktive Maßnahmen der EU erlassen, insbesondere als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und die Behinderung des Wahlprozesses.

Der Rat hat am 5. Dezember 2022 beschlossen, die Benennungskriterien des Beschlusses 2010/788/GASP zu ändern, um die Anwendung individueller restriktiver Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ermöglichen, die den bewaffneten Konflikt, die Instabilität oder die Unsicherheit in der DRK aufrechterhalten, unterstützen oder davon profitieren, sowie gegen jene, die für Aufstachelung zu Gewalt oder Ausnutzung des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der DRK, auch durch die illegale Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder den unerlaubten Handel damit, verantwortlich sind.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024