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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 23. Mai 2023 14:10

Leichter Zugang zu Unternehmensinformationen für Anleger: Vorläufige Einigung über das zentrale europäische Zugangsportal (ESAP)

Die EU richtet derzeit ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU ein. Die Verhandlungsführenden des Rates und des Europäischen Parlaments haben heute eine vorläufige Einigung zu drei Vorschlägen erzielt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das Teil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion ist.

Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin
Die heutige Einigung ist eine gute Nachricht sowohl für europäische Unternehmen als auch für Anleger weltweit. Wir sind im Begriff, eine Plattform zu schaffen, die es sehr viel einfacher machen wird, Anlageprodukte und Unternehmen, einschließlich KMU, zu finden, die nachhaltig sind und eine gute finanzielle Zukunft haben, und sie zu vergleichen. Dies wird dazu beitragen, dass europäische Unternehmen für Anleger noch attraktiver werden.
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin
Elisabeth Svantesson, schwedische Finanzministerin

Der freie, benutzerfreundliche, zentrale und digitale Zugang zu finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen, die von europäischen Unternehmen, einschließlich kleinen Unternehmen, veröffentlicht werden, wird den Entscheidungsprozess für ein breites Spektrum von Anlegern, auch Kleinanlegern, erleichtern. Durch die verstärkte Verbreitung von Informationen, auch über Grenzen hinweg, und die zunehmend digitale Nutzung dieser Informationen wird das ESAP die Integration von Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkten in der Union weiter fördern und zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für ein digitales Finanzwesen beitragen.

Das ESAP erlegt europäischen Unternehmen keine zusätzlichen Informationspflichten auf. Dies liegt daran, dass das ESAP Zugang zu Informationen bieten wird, die in Anwendung der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen bereits veröffentlicht wurden. Nachhaltigkeitsbezogene Informationen werden frühzeitig über das ESAP zur Verfügung gestellt, um die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zu unterstützen.

Nach der vorläufigen Einigung soll die ESAP-Plattform ab Sommer 2027 zur Verfügung stehen und schrittweise eingeführt werden, um eine solide Umsetzung zu ermöglichen. Auf der Grundlage kohärenter Phasen wird mit dieser schrittweisen Einführung sichergestellt, dass die europäischen Verordnungen und Richtlinien gemäß ihrer Priorität innerhalb von vier Jahren in den Anwendungsbereich des ESAP fallen. Dadurch wird auch sichergestellt, dass genügend Zeit für die Festlegung und Umsetzung der erforderlichen technischen Aspekte des Projekts zur Verfügung steht. In dieser Zeit wird es außerdem eine regelmäßige Bewertung der Funktionsweise des ESAP und eine Überprüfungsklausel geben, die gewährleisten sollen, dass das Portal den Bedürfnissen seiner Nutzer und seiner technischen Effizienz gerecht wird.

Die gesetzgebenden Organe einigten sich darauf, dass der Anwendungsbereich von Beginn an (Phase 1) Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 über Leerverkäufe, der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 und der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG umfassen sollte.

Sechs Monate nachdem das ESAP öffentlich gemacht wurde (48 Monate nach Inkrafttreten) beginnt Phase 2. Der Anwendungsbereich von Phase 2 wird recht umfangreich sein und unter anderem Informationen gemäß den nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten der Verordnung über den Finanzdienstleistungssektor, der Verordnung über Ratingagenturen und der Benchmark-Verordnung umfassen.

In der dritten und letzten Phase werden relevante Informationen aus rund 20 weiteren Rechtsakten in den Anwendungsbereich aufgenommen, darunter die Eigenmittelverordnung (CRR), die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) und die Verordnung über europäische grüne Anleihen (EuGBR).

Die Einigung ist vorläufig, da sie noch vom Rat und vom Parlament bestätigt werden muss, bevor sie förmlich angenommen werden kann.

Hintergrund

Dieser Vorschlag ist Teil des Pakets zur Kapitalmarktunion, das die Kommission am 25. November 2021 vorgelegt hat. Der Rat hat seinen Standpunkt zu dem Vorschlag am 29. Juni 2022 festgelegt. Die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament wurden am 8. März 2023 aufgenommen und mit der heutigen vorläufigen Einigung abgeschlossen.

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Letzte Überprüfung: 20. Januar 2025