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Energiepreise und Versorgungssicherheit: Rat einigt sich auf Verlängerung der Notfallmaßnahmen
Die Ministerinnen und Minister haben heute eine politische Einigung über die Verlängerung der Geltungsdauer von drei Notfall-Verordnungen des Rates erzielt, die gemäß Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der für Notsituationen konzipiert ist, angenommen worden waren.
Die Notfallmaßnahmen waren letztes Jahr aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine erlassen worden, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Bürgerinnen und Bürger der EU vor übermäßig hohen Energiepreisen zu schützen.
Die Verlängerung der drei Notfallmaßnahmen ist erforderlich, damit wir die immer noch fragile Lage in der EU aufgrund der Invasion Russlands in die Ukraine bewältigen können. Dies wird es uns ermöglichen, die Energiemärkte zu stabilisieren, die Auswirkungen der Krise abzufedern und die Bürgerinnen und Bürger der EU vor übermäßig hohen Energiepreisen zu schützen.
Teresa Ribera, spanische dritte stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den demografischen Wandel
Förderung der Solidarität
Die Verordnung (EU) 2022/2576 über mehr Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung, zuverlässige Preis-Referenzwerte und den grenzüberschreitenden Austausch von Gas enthält befristete Notfallmaßnahmen zur Senkung der hohen Energiepreise und zur Verbesserung der Sicherheit der Erdgasversorgung.
Die Ministerrunde kam überein, Artikel 10 über die obligatorische Teilnahme an der Nachfragebündelung zu streichen.
Die Notfall-Verordnung gilt seit dem 30. Dezember 2022 für ein Jahr. Die Energieministerinnen und -minister der EU einigten sich darauf, die Geltungsdauer der Verordnung um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 2024, zu verlängern.
Maßnahmen auf dem Gasmarkt zur Versorgungssicherung und zur gemeinsamen Beschaffung in der EU (Infografik)
Beschleunigter Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
Mit der Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien wird das Ziel verfolgt, die Energiekrise zu bewältigen, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und die Verwirklichung der Klimaziele der EU weiter voranzubringen, indem das Genehmigungsverfahren und die Einleitung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien beschleunigt werden.
Die Verordnung gilt seit dem 30. Dezember 2022 für einen Zeitraum von 18 Monaten.
Die Ministerrunde einigte sich darauf, die Geltungsdauer einiger geänderter Bestimmungen der Verordnung bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern. Im Gegensatz zu den beiden anderen Notfall-Verordnungen gehen hier die Änderungen über eine bloße Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung hinaus.
Fit für 55: Wie die EU erneuerbare Energien fördern will (Infografik)
Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Union und der Wirtschaft vor überhöhten Preisen
Durch die Verordnung (EU) 2022/2578 zur Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Union und der Wirtschaft vor überhöhten Preisen wird ein System befristeter Maßnahmen geschaffen, durch das Spitzen überhöhter Gaspreise in der EU, die nicht dem Preisniveau auf dem Weltmarkt entsprechen, verhindert werden sollen.
Die Ministerinnen und Minister kamen überein, die Geltungsdauer der Verordnung, wie von der Kommission vorgeschlagen, zu verlängern und ihren Inhalt unverändert zu lassen.
Die Verordnung gilt ab dem 1. Februar 2023 für einen Zeitraum von einem Jahr und wird um ein weiteres Jahr bis zum 31. Januar 2025 verlängert.
Ein Marktmechanismus zur Begrenzung übermäßiger Gaspreisspitzen (Infografik)
Nächste Schritte
Der Rat wird sich nun darum bemühen, die Verordnungen im schriftlichen Verfahren förmlich anzunehmen. Sie werden dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten unmittelbar nach Ablauf der geltenden Verordnungen in Kraft.
Hintergrund
Die Kommission hat Vorschläge für drei Verordnungen des Rates am 22. November 2022 vorgelegt. Sie stützten sich auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der für Notsituationen konzipiert ist.
Infolge der Energiekrise, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelöst wurde, nahm der Rat im Dezember 2022 ein Paket von Notfallmaßnahmen auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV an.
Die Solidaritätsverordnung läuft am 31. Dezember 2023 aus, während die Verordnung über den Marktkorrekturmechanismus und die Genehmigungsverordnung am 31. Januar 2024 bzw. am 30. Juni 2024 auslaufen.
Am 28. November 2023 nahm die Kommission drei Vorschläge zur Verlängerung der Geltungsdauer dieser Notfallmaßnahmen an.