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Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Energie), 19. Dezember 2023
Wichtigste Ergebnisse
Notfall-Verordnungen
Der Rat erzielte eine politische Einigung zu Vorschlägen, die eine Verlängerung der Geltungsdauer von drei Notfall-Verordnungen des Rates zum Gegenstand haben, die im Dezember 2022 auf der Grundlage von Artikel 122 AEUV angenommen worden waren. Die Notfallmaßnahmen waren letztes Jahr in Folge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine erlassen worden, um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Bürgerinnen und Bürger der EU vor übermäßig hohen Energiepreisen zu schützen.
Die Geltungsdauer der Notfall-Verordnungen wurde verlängert, da die Risiken für die Sicherheit der Erdgasversorgung der EU nach wie vor bestehen und Marktvolatilität sowie übermäßig hohe Gaspreise verhindert werden sollen.
Die Verlängerung der drei Notfallmaßnahmen ist erforderlich, damit wir die immer noch fragile Lage in der EU aufgrund der Invasion Russlands in die Ukraine bewältigen können. Dies wird es uns ermöglichen, die Energiemärkte zu stabilisieren, die Auswirkungen der Krise abzufedern und die Bürgerinnen und Bürger der EU vor übermäßig hohen Energiepreisen zu schützen.
Teresa Ribera, spanische dritte stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und den demografischen Wandel
Die Verordnung (EU) 2022/2576 enthält befristete Notfallmaßnahmen zur Senkung der hohen Energiepreise und zur Verbesserung der Sicherheit der Erdgasversorgung. Sie gilt seit dem 30. Dezember 2022 für ein Jahr.
Die Energieministerinnen und -minister der EU erzielten eine politische Einigung darüber, die Geltungsdauer der Verordnung um ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 2024, zu verlängern.
Maßnahmen auf dem Gasmarkt zur Versorgungssicherung und zur gemeinsamen Beschaffung in der EU (Infografik)
Beschleunigter Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
Mit der Verordnung (EU) 2022/2577 wird das Ziel verfolgt, die Energiekrise zu bewältigen, die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und die Verwirklichung der Klimaziele der EU weiter voranzubringen, indem das Genehmigungsverfahren und die Einleitung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien beschleunigt werden. Die Verordnung gilt seit dem 30. Dezember 2022 für einen Zeitraum von 18 Monaten.
Die Ministerrunde einigte sich darauf, die Geltungsdauer einiger geänderter Bestimmungen der Verordnung bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern. Im Gegensatz zu den beiden anderen Notfall-Verordnungen würden hier die Änderungen über eine bloße Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung hinausgehen.
Fit für 55: Wie die EU erneuerbare Energien fördern will (Infografik)
Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Union und der Wirtschaft vor überhöhten Preisen
Durch die Verordnung (EU) 2022/2578 wird ein System befristeter Maßnahmen geschaffen, durch das Spitzen überhöhter Gaspreise in der EU, die nicht dem Preisniveau auf dem Weltmarkt entsprechen, verhindert werden sollen. Die Verordnung gilt seit dem 1. Februar 2023 für ein Jahr.
Die Ministerrunde erzielte eine politische Einigung darüber, die Geltungsdauer der Verordnung um ein Jahr, also bis zum 31. Januar 2025, zu verlängern.
Ein Marktmechanismus zur Begrenzung übermäßiger Gaspreisspitzen (Infografik)
Sonstiges
Unter „Sonstiges“ unterrichtete der Vorsitz die Ministerinnen und Minister über aktuelle Gesetzgebungsvorschläge. Insbesondere informierte der Vorsitz die Ministerrunde über den Vorschlag zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU und das Paket zur Dekarbonisierung der Wasserstoff- und Gasmärkte sowie über andere Gesetzgebungsdossiers, über die vor kurzem in den Trilogen mit dem Parlament eine politische Einigung erzielt wurde, nämlich die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Verordnung zur Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor.
Der ukrainische Energieminister German Galuschtschenko war per Videokonferenz zugeschaltet und informierte über die Energiesituation in der Ukraine mit Blick auf die Wintersaison und die Lage des ukrainischen Energiesystems.
Die Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Außenbeziehungen im Energiebereich.
Zudem informierte die Kommission die Ministerrunde über den aktuellen Stand bei der Vorbereitung auf den Winter.
Die Ministerinnen und Minister wurden außerdem über die Bewertung der aktualisierten Entwürfe der nationalen Energie- und Klimapläne durch die Kommission unterrichtet.
Darüber hinaus informierte die Kommission die Ministerrunde über die Dringlichkeit der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie.
Die litauische Delegation unterrichtete die Ministerrunde über die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der nuklearen Sicherheit und Transparenz bei Aufnahme des kommerziellen Betriebs von Block 2 des belarussischen Kernkraftwerks.
Finnland informierte die Ministerinnen und Minister über den Zwischenfall (Gebotsfehler) im Day-Ahead-Markt für Strom vom 23. November.
Belgien stellte das Arbeitsprogramm seines bevorstehenden Vorsitzes vor.
In der Mittagszeit stellte die ACER ihren Bericht „Demand response and other distributed energy resources: what barriers are holding them back?” (Laststeuerung und andere dezentrale Energie-Ressourcen: Welche Hindernisse stehen im Weg?) vor.
Abschließend wurden bei einer feierlichen Zeremonie die folgenden beiden Dokumente unterzeichnet: die Politische Erklärung zur Finanzierung der Energieeffizienz und zum Europäischen Bündnis zur Finanzierung der Energieeffizienz sowie die Windkraftcharta.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.