Maßnahmen auf dem Gasmarkt zur Versorgungssicherung und zur gemeinsamen Beschaffung in der EU
Um die Energieversorgung zu erschwinglichen Preisen für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft sicherzustellen, hat der Rat im Dezember 2022 Vorschriften angenommen, die die Solidarität zwischen den EU-Ländern stärken, indem ihnen ermöglicht wird, gemeinsam Gas zu kaufen, und indem sichergestellt wird, dass Gaslieferungen in der gesamten EU geteilt werden. Mit den Maßnahmen sollen ferner die Schwankungen der Gaspreise verringert werden.
Im Anschluss an den Vorschlag der Kommission vom Oktober 2022 haben sich die EU-Länder auf der außerordentlichen Tagung des Rates „Energie“ vom 24. November 2022 auf den Inhalt der Maßnahmen geeinigt. Die Ministerinnen und Minister haben die neuen Vorschriften am 19. Dezember 2022 förmlich angenommen. Im Dezember 2023 hat der Rat beschlossen, die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.
Die nachstehende Infografik zeigt die 2022 angenommenen Maßnahmen.
Infografik – Maßnahmen auf dem Gasmarkt zur Versorgungssicherung und zur gemeinsamen Beschaffung in der EU
Die EU-Mitgliedstaaten handeln geschlossen, um die Auswirkungen von Russlands Krieg auf den Energiemarkt abzuwenden und Energieabhängigkeiten zu verringern.
- Die Gaseinfuhren aus Russland sind von 41 % im Jahr 2021 auf 9 % im September 2022 zurückgegangen (in % der gesamten Gaseinfuhren der EU).
- Einfuhren von Flüssigerdgas (LNG) sind auf 32 % der gesamten Gaseinfuhren der EU gestiegen.
- Die EU-Gasspeicheranlagen sind zu 94,8 % gefüllt (November 2022).
Da die Preise jedoch weiterhin schwanken, haben sich die EU-Länder auf neue Maßnahmen hin zu einem stärker integrierten EU-Energiemarkt für Gas geeinigt.
Gemeinsamer Einkauf von Gas
Russland ist kein zuverlässiger Gaslieferant mehr. Die EU-Länder müssen für diesen Winter und darüber hinaus andere Quellen für eine sichere Gasversorgung finden.
Durch die gemeinsame Beschaffung auf EU-Ebene können EU-Länder Gas zu niedrigeren Preisen einkaufen, da die Nachfrage gebündelt und der Wettbewerb untereinander vermieden wird.
In der Praxis
- Gasunternehmen in EU-Ländern (plus Partner der Energiegemeinschaft: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Georgien, Moldau, Montenegro, Serbien, Ukraine) schätzen den Bedarf an Gaseinfuhren.
- Die EU berechnet die gebündelte Nachfrage, stellt den Gesamtbedarf fest und findet Lieferanten.
- Unternehmen steht es frei, Gas über die gemeinsame Gasbeschaffungsplattform der EU zu kaufen.
- Obligatorisch: Mindestens 15% der Gasspeicherung jedes EU-Lands muss über die Nachfragebündelung abgedeckt werden.
- Bei der gemeinsamen Beschaffung ist russisches Gas ausgeschlossen.
Gemeinsame Versorgung und Infrastruktur
Solidarität zwischen EU-Ländern ist die beste Versicherung gegen Versorgungsengpässe. Durch die neuen Regeln werden Solidaritätsvereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten vorangebracht, und es wird sichergestellt, dass Gas dorthin fließt, wo es gebraucht wird.
- Derzeit gibt es nur sechs bilaterale Solidaritätsabkommen zwischen Mitgliedstaaten (Deutschland mit Dänemark, Finnland mit Estland, Estland mit Lettland, Lettland mit Litauen, Deutschland mit Österreich und Italien mit Slowenien). Im Rahmen der Verordnung für die Versorgungssicherheit von 2017 werden jedoch bis zu 40 Vereinbarungen erwartet.
In der Praxis
Für Länder ohne Solidaritätsvereinbarung gelten automatisch neue Regeln:
- Wenn in einem EU-Land eine Versorgungsnotlage auftritt, dann liefert ein anderes Land Gas und erhält dafür eine angemessene Entschädigung.
- Die Regeln gelten auch für Länder mit LNG-Anlagen, die nicht direkt an das europäische Gasnetz angeschlossen sind.
- Länder können andere Länder um Solidaritätsmaßnahmen ersuchen, wenn die Versorgung ihres Stromnetzes nicht gesichert ist.
- Länder können in Ausnahmefällen die Versorgung mit Gas für nicht wesentlichen Verbrauch begrenzen, damit Gas für wesentliche Dienste zur Verfügung steht. Finanziell schwächere Haushalte sollten immer geschützt sein.
Begrenzung der Preisschwankungen
Die Gaspreisschwankungen auf den Märkten sind nach wie vor zu groß. Neue Maßnahmen begrenzen Preisschwankungen und tragen dazu bei, die Preise niedrig zu halten.
Neuer Referenzwert für Flüssigerdgas
Die TTF ist nicht dazu geeignet, Referenzwerte für LNG-Preise zu bestimmen (da sie für Pipeline-Gas entwickelt wurde). Mit einem neuen Referenzwert wird gewährleistet, dass der Preis für LNG nicht mehr von der TTF abhängt und die Marktrealität besser abgebildet wird.
Die Einfuhr von LNG stellt einen großen und ständig wachsenden Teil der Gaseinfuhren der EU dar. Die Einfuhren aus den Vereinigten Staaten sind von 0,65 Milliarden Kubikmetern im Januar 2021 auf 4,63 Mrd. Kubikmeter im August 2022 gestiegen.
Was ist die TTF? – Bei der Title Transfer Facility handelt es sich um eine virtuelle Gashandelsplattform, die in der EU sehr häufig für Gasgeschäfte genutzt wird; sie dient daher als wichtigster Referenzwert zur Bestimmung des Gaspreises.
In den nächsten Monaten werden grundlegende Voraussetzungen geschaffen, sodass der Index zum 31. März 2023 für den Markt verfügbar sein wird.
Darüber hinaus wird ein neuer Mechanismus eingeführt, um Tagesschwankungen der Gaspreise bei der TTF zu begrenzen.
- Energiepreise und Versorgungssicherheit: Rat einigt sich auf Verlängerung der Sofortmaßnahmen (Pressemitteilung, 19. Dezember 2023)
- Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Energie), 19. Dezember 2022
- Rat einigt sich auf Inhalt der neuen Maßnahmen für gemeinsame Gasbeschaffung und einen Solidaritätsmechanismus (Pressemitteilung, 24. November 2022)
- Energiepreise und Versorgungssicherheit (Hintergrundinformationen)
- Auswirkungen der Invasion Russlands in die Ukraine auf die Märkte: Reaktion der EU (Hintergrundinformationen)
- Russische Invasion in die Ukraine: Reaktion der EU (Hintergrundinformationen)