- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 25. Juni 2024 11:28
Beziehungen der EU zu nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern: Rat billigt Schlussfolgerungen
Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zu einem homogenen erweiterten Binnenmarkt und den Beziehungen der EU zu nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern und den Färöern angenommen.
In den Schlussfolgerungen, die normalerweise alle zwei Jahre angenommen werden, werden die Beziehungen der EU zu Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, San Marino und Monaco sowie zu den Färöern (als selbstverwaltendem Land innerhalb des Königreichs Dänemark, in dem die EU-Verträge nicht gelten) bewertet.
In seinen Schlussfolgerungen verweist der Rat auf das Gewicht und die Bedeutung, die die EU den Beziehungen zu all diesen gleichgesinnten und mit der EU eng verbundenen Partnern beimisst, mit denen die EU gemeinsame Werte und Interessen teilt.
Der Rat unterstreicht, wie wichtig Einigkeit angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist, stellt fest, dass in Bereichen des auswärtigen Handelns eine ausgezeichnete Zusammenarbeit besteht und betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren nicht der EU angehörenden westeuropäischen Partnern in internationalen Foren fortgesetzt und intensiviert werden muss, um die multilaterale, regelbasierte Weltordnung weiter zu stärken und zusammen an gemeinsamen Prioritäten, einschließlich Menschenrechten, Frieden und Sicherheit sowie Bekämpfung des Klimawandels, zu arbeiten.
Der Rat verweist ferner auf die enge wirtschaftliche Integration und Verflechtung zwischen der EU und ihren nicht der EU angehörenden westeuropäischen Partnern im Rahmen des erweiterten EU-Binnenmarkts. In dieser Hinsicht betont er, dass es in der Verantwortung aller Staaten liegt, die bereits an dem erweiterten Binnenmarkt teilnehmen oder das Ausmaß ihrer Teilnahme vergrößern möchten, die Integrität und Homogenität des Binnenmarkts sowie die uneingeschränkte Achtung gleicher Rechte und Pflichten sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen zu gewährleisten.
In den Schlussfolgerungen geht es auch um die Zusammenarbeit mit nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern in den Bereichen Energieversorgungssicherheit und -infrastruktur, Justiz und Inneres sowie die Bewirtschaftung der Fischbestände im Nordostatlantik.
Darüber hinaus wird auf die Zusammenarbeit im Europäischen Wirtschaftsraum eingegangen – 2024 jährt sich das Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) zum dreißigsten Mal – sowie die bilaterale Zusammenarbeit mit jedem der betreffenden Länder bewertet.
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Letzte Überprüfung: 15. Januar 2025