Skip to content
  • Rat (Allgemeine Angelegenheiten)

Rat (Allgemeine Angelegenheiten), 25. Juni 2024

Wichtigste Ergebnisse

Verfahren nach Artikel 7 – Ungarn

Der Rat hat im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV betreffend Ungarn eine Anhörung abgehalten.

Dies war die siebte Anhörung Ungarns im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7. Dabei ging es um die Fragen, die das Europäische Parlament in seinem begründeten Vorschlag vom September 2018, mit dem dieses Verfahren eingeleitet wurde, aufgeworfen hatte. Ziel war es, dem Rat ein aktuelles Bild der Lage in Ungarn zu vermitteln.

Im Mittelpunkt des Austauschs standen insbesondere das Funktionieren des Verfassungssystems und das Gewaltenteilungsprinzip, die Korruptionsbekämpfung, der Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums, die akademische Freiheit, die Medienfreiheit und der Schutz von LGBTIQ-Rechten in Ungarn.

Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und unserer gemeinsamen Grundwerte ist für das Funktionieren der Europäischen Union von zentraler Bedeutung. In den Bereichen, auf die sich der begründete Vorschlag des Europäischen Parlaments bezieht, bestehen weiterhin erhebliche Bedenken. Artikel 7 ermöglicht es uns, diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Daher sollte dieser Punkt weiterhin auf unserer Tagesordnung bleiben, bis die offenen Fragen geklärt sind.

Hadja Lahbib, belgische Ministerin der Auswärtigen Angelegenheiten und der Europäischen Angelegenheiten

Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern

Die Ministerinnen und Minister führten eine Orientierungsaussprache über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern. Die Aussprache diente dazu, eine Bestandsaufnahme der Fortschritte auf fachlicher Ebene vorzunehmen und Leitlinien für die künftige Arbeit vorzugeben.

Während der Beratungen bekräftigten die Ministerinnen und Minister ihre allgemeine Unterstützung für die Ziele des Richtlinienvorschlags und für die Behandlung des Themas der Einflussnahme aus dem Ausland. Sie waren sich darin einig, dass der Richtlinienvorschlag klare, auf objektiven Kriterien beruhende Definitionen sowie starke Garantien gegen Stigmatisierung und für den Schutz der Grundfreiheiten enthalten soll.

Die Ministerinnen und Minister erinnerten ferner daran, dass es sich bei diesem Vorschlag ausschließlich um ein für Transparenz sorgendes Instrument handelt. Es wurde betont, dass der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden muss. Während einige Minister darum ersuchten, dass sämtliche Lobbying-Tätigkeiten, die über die im Auftrag von Drittländern durchgeführten Tätigkeiten hinausgehen, abgedeckt werden sollten, forderten andere eine zusätzliche Folgenabschätzung zu dem Vorschlag.

Juni-Tagung des Europäischen Rates

Die Ministerinnen und Minister setzten die Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates am 27./28. Juni 2024 mit der Erörterung des Entwurfs von Schlussfolgerungen fort.

Die EU-Führungsspitzen werden sich auf ihrer Juni-Tagung insbesondere mit folgenden Themen befassen:

  • Ukraine
  • Naher Osten
  • Sicherheit und Verteidigung
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • der nächste institutionelle Zyklus
  • Sonstiges

Die Zukunft Europas

Unter „Sonstiges“ hat der Vorsitz der Ministerrunde seinen Fortschrittsbericht über die unter belgischem Vorsitz durchgeführten Arbeiten zur Zukunft Europas vorgelegt.

Punkte ohne Aussprache

EWR- und Norwegischer Finanzierungsmechanismus für 2021-2028

Der Rat hat einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über den Finanzierungsmechanismus des Europäischen Wirtschaftsraums und des Abkommens über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2021-2028 angenommen. Mit den beiden Finanzierungsmechanismen wird insgesamt ein finanzieller Beitrag in Höhe von 3 268 Mrd. € zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Europäischen Wirtschaftsraum geleistet.

Ferner hat der Rat seine grundsätzliche Zustimmung erteilt und beschlossen, das Europäische Parlament um Zustimmung zum Abschluss des Übereinkommens bzw. des Abkommens zu ersuchen.

Beziehungen der EU zu nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu einem homogenen erweiterten Binnenmarkt und den Beziehungen der EU zu nicht der EU angehörenden westeuropäischen Ländern und den Färöern angenommen.

In den Schlussfolgerungen, die normalerweise alle zwei Jahre angenommen werden, werden die Beziehungen der EU zu Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, San Marino und Monaco sowie zu den Färöern (als selbstverwaltendem Land innerhalb des Königreichs Dänemark, in dem die EU-Verträge nicht gelten) bewertet.

Gemeinsame Sicherheitszusagen zwischen der EU und der Ukraine

Der Rat hat die Ermächtigung zur Unterzeichnung eines nicht verbindlichen Instruments in Form gemeinsamer Sicherheitszusagen der Europäischen Union und der Ukraine erteilt.

Die ursprüngliche Vereinbarung, wonach die EU und ihre Mitgliedstaaten langfristig und gemeinsam mit ihren Partnern zu den Sicherheitszusagen für die Ukraine beitragen würden, um die Ukraine dabei zu unterstützen, sich zu verteidigen, Destabilisierungsversuchen standzuhalten und Angriffshandlungen abzuwenden, wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Oktober 2023 getroffen.

Dossiers

Ergebnisdokumente

Pressemitteilungen

Presseinfos

Ansprechpartner für Journalisten

Wenn Sie kein Journalist sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

Akkreditierung und Presseveranstaltungen

Allgemeine Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf dieser Seite.

Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Sonstige Tagungen: Rat (Allgemeine Angelegenheiten)

Weitere Tagungen

Letzte Überprüfung: 8. Januar 2025