- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 18. Juli 2025 14:20
Sudan: Rat verhängt Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und der Bedrohung des Friedens, der Stabilität und der Sicherheit des Landes
Angesichts der anhaltend ernsten Lage in Sudan und der zeit zwei Jahren anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces – SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) hat der Rat heute ein viertes Paket mit restriktiven Maßnahmen gegen zwei Personen und zwei Organisationen angenommen.
Die in die EU-Liste aufgenommenen Organisationen sind die Alkhaleej Bank und die Red Rock Mining Company. Letztere ist ein Bergbau- und Explorationsunternehmen, dessen Muttergesellschaft bereits restriktiven Maßnahmen der EU, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs unterliegt und an der Erleichterung der Herstellung von Waffen und Fahrzeugen für die SAF beteiligt ist. Der Bergbausektor trägt entscheidend dazu bei, den Konflikt in Sudan anzuheizen. Bergbaugebiete stehen oft mit Kriegsgebieten in Verbindung und sind für die Konfliktparteien strategisch wichtige Orte, die es zu erobern gilt, was Rivalität und Spannungen verstärkt.
Die Alkhaleej Bank steht weitgehend im Eigentum von Unternehmen, die mit Familienangehörigen des Befehlshabers der RSF Mohamed Hamdan Dagalo (auch bekannt als „Hemedti“) verbunden sind, und spielt eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung der Operationen der RSF.
Restriktive Maßnahmen der EU werden auch gegen den militärischen Befehlshaber der SAF, Abu Aqla Mohamed Kaikal, verhängt, der zuvor zu den RSF übergelaufen war und sich 2024 wieder den SAF anschloss. Er war Gouverneur des Bundesstaates al-Dschazira, nachdem die RSF dieses Gebiet gewaltsam übernommen hatten. In seiner Funktion als Leiter der Sudan Shield Forces galt er als verantwortlich für Angriffe auf die Kanabi, eine historisch marginalisierte Gruppe, die sich hauptsächlich aus Nuba und anderen afrikanischen Stämmen zusammensetzt.
Schließlich hat der Rat den militärischen Oberbefehlshaber der RSF, Hussein Barsham, in die Liste aufgenommen, der maßgeblich an Operationen der RSF beteiligt war, die zu Gräuelverbrechen geführt haben, darunter gezielte Tötungen, ethnisch motivierte Gewalt, Vertreibung und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere in Darfur und anderen von Konflikten betroffenen Regionen Sudans.
Die Vermögenswerte der heute in die Sanktionsliste aufgenommenen Personen und Organisation werden eingefroren und die direkte oder indirekte Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für sie oder zu ihren Gunsten ist verboten. Für die gelisteten natürlichen Personen gilt außerdem ein Einreise- und Durchreiseverbot in bzw. durch die EU.
Die Verhängung dieser restriktiven Maßnahmen unterstreicht die unerschütterliche Unterstützung der EU für Frieden und Rechenschaftspflicht in Sudan. Die EU wird in enger Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft ihre diplomatischen Instrumente, einschließlich restriktiver Maßnahmen, einsetzen, um eine friedliche Beilegung des Konflikts anzustreben, um die ernste humanitäre Lage im Land und darüber hinaus anzugehen und um einen dauerhaften, alle Seiten einschließenden politischen Prozess in Sudan zu fördern, der den Hoffnungen der sudanesischen Bevölkerung Rechnung trägt. Die Bevölkerung Sudans hat ein Recht auf Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit.
Die entsprechenden Rechtsakte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Hintergrund
Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben, angenommen.
Mit den heute angenommenen zusätzlichen Sanktionen gelten die restriktiven Maßnahmen der EU gegen zehn Personen und acht Organisationen.
- Beschluss (GASP) 2025/1481 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1480 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
- Konsolidierter Text: Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
- Sudan: Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union anlässlich von zwei Jahren Krieg, 11. April 2025
- Sudan: Rat nimmt vier Personen in die EU-Sanktionsliste auf, weil sie den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit des Landes bedrohen (Pressemitteilung, 16. Dezember 2024)
- Statement by the European Commission on the 18th package of sanctions
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Letzte Überprüfung: 18. November 2025