- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 12. November 2025 10:55
Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU zur Erklärung einiger Länder, sich den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, anzuschließen
Am 23. Oktober 2025 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2025/2032 des Rates1 erlassen.
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/2032 des Rates wurden angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, weitere Beschränkungen verhängt, unter anderem – zur Einschränkung der Energieeinnahmen Russlands durch ein Einfuhrverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG) – ein vollständiges Transaktionsverbot für Rosneft und Gazprom Neft in Bezug auf Öl- und Gaseinfuhren in die EU und durch die Verlängerung des Einfuhrverbots für eine Variante von Flüssiggas (LPG). Mit dem Beschluss wurden auch restriktive Maßnahmen gegen Schiffe der Schattenflotte verhängt sowie ein Transaktionsverbot für Wirtschaftsbeteiligte, die die Einnahmeströme Russlands im Energiebereich ermöglichen, eingeführt. Ferner wurde mit dem Beschluss das Transaktionsverbot auf weitere Banken in Russland sowie auf Banken aus Drittländern in Zentralasien ausgeweitet, und es wurden neue Beschränkungen für das russische Zahlungskartensystem und System für schnelle Zahlungen (Mir und SBP) eingeführt. Verboten wurden auch die Verwendung der Kryptowährung „A5A7“ sowie die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen und bestimmten FinTech-Dienstleistungen. Ausfuhrbeschränkungen und -verbote wurden ausgeweitet, um den militärisch-industriellen Komplex Russlands weiter zu behindern und zu schwächen. Der Beschluss umfasste auch Maßnahmen gegen die Sonderwirtschaftszonen (SWZ) Russlands und es wurde ein Verbot von Diensten, durch das der Zugang Russlands zu fortgeschrittenen digitalen Kapazitäten unterbunden wird, sowie von Rückversicherungsdienstleistungen eingeführt. Schließlich wurde mit dem Beschluss eine Verpflichtung für russische Diplomaten eingeführt, den betreffenden EU-Mitgliedstaat vorab zu informieren, wenn sie in der EU außerhalb des Landes reisen, in dem sie akkreditiert sind. Die EU-Mitgliedstaaten können russischen Diplomaten auf der Grundlage von Visa oder Aufenthaltstiteln, die von einem anderen Staat ausgestellt wurden, eine Genehmigungspflicht für Reisen in ihr Hoheitsgebiet auferlegen.
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen und die Ukraine schließen sich diesem Ratsbeschluss an.
Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre nationale Politik mit diesem Ratsbeschluss im Einklang steht.
Die Europäische Union nimmt diese Zusage zur Kenntnis und begrüßt sie.
1ABl. L, 2025/2032, 23.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2032/oj.
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Letzte Überprüfung: 13. November 2025