Vorschlag für einen EU-Aufbauplan – zentrale Merkmale
Der Präsident des Europäischen Rates hat einen neuen Vorschlag für die EU-Führungsspitzen vorgelegt, der am 17./18. Juli 2020 erörtert werden soll.
Gesamtstruktur
1 074 Milliarden € – Langfristiger EU-Haushalt (Mehrjähriger Finanzrahmen)
540 Milliarden € – bereits vorhandene COVID-19-Sicherheitsnetze:
- für Arbeitnehmer/innen
- für Unternehmen
- für Mitgliedstaaten
750 Milliarden € – „Next Generation EU“ / Aufbaufonds
Insgesamt: 2 364 MILLIARDEN €
Die Reaktion der EU: ein Vergleich mit den USA und China
- EU: 17 % de BNE (2 364 Milliarden €)
- USA: 15,9 % des BNE (3 061 Milliarden $)
- China: 4,2 % des BNE (4 200 Milliarden ¥)
Datenquellen: Bruegel, IWF, Weltbank
Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten, der EZB und der nationalen Zentralbanken wurden nicht berücksichtigt.
Die Daten für China sind möglicherweise unvollständig.
Währungsumrechnung: InforEuro
Verstärkte Investitionen in die Klimawende und den digitalen Wandel
Klimaschutz-Mainstreaming: Ziel von 30 %
- alle Programme tragen bei
Durchgängige Berücksichtigung der Digitalisierung in allen Programmen
- Mittelaufstockungen für:
- das Programm „Digitales Europa“
- die Fazilität „Connecting Europe“ (digitale Komponente)
Next Generation EU
- Aufbau- und Resilienzfazilität: 560 Milliarden €
- REACT-EU: 50 Milliarden €
- Fonds für einen gerechten Übergang: 30 Milliarden €
- Solvenzhilfeinstrument: 26 Milliarden €
- Ländliche Entwicklung: 15 Milliarden €
- RescEU: 2 Milliarden €
- EU4Health: 7,7 Milliarden €
- NDICI: 15,5 Milliarden €
- Horizont Europa: 13,5 Milliarden €
- InvestEU: 30,3 Milliarden €
Insgesamt: 750 MILLIARDEN €
Aufbau- und Resilienzfazilität: Zuweisung von Finanzhilfen
2021-2022 217 Milliarden €
Zuweisungsschlüssel
- Arbeitslosigkeit 2015-2019
- inverses Pro-Kopf-BIP
- Bevölkerungsanteil
2023: 93 Milliarden €
Zuweisungsschlüssel
- 2022 beobachteter Gesamtrückgang des BIP in den Jahren 2020 und 2021
- inverses Pro-Kopf-BIP
- Bevölkerungsanteil
Eigenmittel
Vier-Phasen-Ansatz:
- Abgabe auf Kunststoffabfall – 1. Januar 2021
- CO2-Grenzausgleichssystem und Digitalabgabe – bis 1. Januar 2023
- Emissionshandelssystem (mögliche Ausweitung auf Luft- und Seeverkehr)
- Arbeit an der Einführung weiterer neuer Eigenmittel
Rabatte
Pauschalrabatte für
- Österreich
- Dänemark
- Deutschland
- Die Niederlande
- Schweden
Neue Sonderreserve für die Anpassung an den Brexit
5 Milliarden € zur Abfederung negativer Auswirkungen in den Mitgliedstaaten und Sektoren, die vom Brexit am stärksten betroffen sind