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Die Fischereiministerinnen und -minister der EU haben einen Gedankenaustausch über das neue, am 21. Februar 2023 veröffentlichte Maßnahmenpaket der Kommission geführt, mit dem die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU verbessert werden soll.
Das Paket besteht aus drei Mitteilungen und einem Bericht. Darin werden der derzeitige Stand der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) bewertet und künftige Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung der Fischerei- und der Umweltpolitik sowie zur Verringerung der Abhängigkeit des Sektors von fossilen Brennstoffen vorgeschlagen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Prioritäten der Mitgliedstaaten für eine nachhaltige Fischerei, welche Elemente der im Paket dargelegten Maßnahmen ihrer Ansicht nach die wichtigsten sind und wie sie sich die engere Zusammenarbeit mit Interessenträgern, z. B. im Rahmen des vorgeschlagenen Fischerei- und Ozeanpakts, vorstellen.
Die heutige Aussprache zeigt die Entschlossenheit des Rates, eine nachhaltige Zukunft für den Fischerei- und Aquakultursektor der EU sicherzustellen, bei der auch die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Der Schwerpunkt auf der Durchführung von Umweltmaßnahmen und der Verwirklichung der CO₂-Neutralität darf nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit der EU und der Existenzgrundlage in den Küstengemeinden gehen, insbesondere angesichts der derzeitigen Herausforderungen für den Sektor.
Peter Kullgren, schwedischer Minister für Angelegenheiten des ländlichen Raums
Alles in allem begrüßten die Ministerinnen und Minister das Paket und erkannten an, wie wichtig es ist, eine nachhaltige, widerstandsfähige und CO₂-neutrale Zukunft für Fischerei und Aquakultur in der EU sicherzustellen und gleichzeitig den Sektor für Arbeitsuchende attraktiver zu machen. Auch der Vorschlag, die Anlandeverpflichtung gründlich zu überprüfen, wurde positiv aufgenommen. Indes nahmen die Mitgliedstaaten die Gelegenheit wahr, bei diesen ersten Beratungen eine Reihe von Bedenken zu äußern, insbesondere in Bezug auf den ehrgeizigen Zeitplan der Maßnahmen sowie die Notwendigkeit, diese Maßnahmen auf wissenschaftliche Gutachten zu stützen und ihre potenziellen sozioökonomischen Folgen umfassend zu bewerten. Insbesondere hob eine Reihe von Mitgliedstaaten die Auswirkungen des vorgeschlagenen Ausstiegs aus der Grundschleppnetzfischerei in geschützten Meeresgebieten auf die Fischwirtschaft der EU hervor.
Ferner sprachen Mitgliedstaaten die potenzielle Bedrohung der Ernährungssicherheit, insbesondere im derzeitigen geopolitischen Kontext, und die Gefahren für die Ernährungssouveränität an, die sich daraus ergeben, wenn der Fischerei- und Aquakultursektor der EU weniger wettbewerbsfähig wird. Außerdem betonten die Ministerinnen und Minister, dass die Kommission angemessene Finanzmittel für die vorgeschlagenen Maßnahmen bereitstellen, regionalen Besonderheiten und der handwerklichen Fischerei Rechnung tragen und relevante geopolitische Faktoren, insbesondere den Brexit, berücksichtigen muss. Einige Länder forderten auch entsprechend den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2022 zu den strategischen Leitlinien der Kommission für eine nachhaltige Aquakultur, ein stärkeres Augenmerk auf die Aquakultur zu richten.
Marktlage, insbesondere nach der Invasion in die Ukraine
Auf der Grundlage von Informationen der Kommission und der Mitgliedstaaten haben die Ministerinnen und Minister eine Bilanz der Marktlage für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU gezogen, sowohl im Hinblick auf den allgemeinen Zustand als auch auf die Herausforderungen für bestimmte Sektoren und Regionen.
Dabei wurden unter anderem die Auswirkungen von Agrareinfuhren aus der Ukraine auf Landwirtinnen und Landwirte in benachbarten EU-Ländern, die anhaltend hohen Preise für Betriebsmittel wie Energie, Futtermittel und Düngemittel, die Auswirkungen der hohen Inflation der Nahrungsmittelpreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere jene mit niedrigen Einkommen, und die möglichen Folgen des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Einsatz von Neonicotinoiden angesprochen. Kommissionsmitglied Wojciechowski informierte die Ministerinnen und Minister außerdem über den Vorschlag der Kommission, Landwirtinnen und Landwirte in Bulgarien, Rumänien und Polen, die von der Einfuhr von Getreide, Raps und Sonnenblumenerzeugnissen aus der Ukraine betroffen sind, über die Agrarreserve zu unterstützen.
Im Rahmen des Gedankenaustauschs erhielt der Rat auch Informationen der Kommission über den Bericht der Europäischen Reflexionsgruppe für Schweinefleisch vom Januar, dessen Empfehlungen positiv aufgenommen wurden, sowie Informationen der lettischen und der litauischen Delegation über die Herausforderungen für die Milchwirtschaft im Ostseeraum.
Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister haben die aktuelle Lage auf den internationalen Agrarmärkten erörtert. Sie richteten ihr Augenmerk dabei auf die jüngsten Daten zu Ein- und Ausfuhren, die Beziehungen zu den wichtigsten Handelspartnern und die laufenden Verhandlungen über Handelsabkommen.
Sie waren sich einig, dass der Agrarsektor der EU nach wie vor auf dem Weltmarkt sehr wettbewerbsfähig ist und sich angesichts der jüngsten Krisen wie COVID-19 und des andauernden Krieges in der Ukraine als widerstandsfähig erwiesen hat. Sie betonten jedoch, dass sensible Sektoren weiterhin geschützt werden müssen, um die Selbstversorgung der EU aufrechtzuerhalten. Sie brachten ihre Unterstützung für laufende Verhandlungen über Handelsabkommen zum Ausdruck und erkannten zugleich an, dass in der EU und weltweit eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert werden muss.
Im Rahmen der Erörterungen legte Österreich Informationen über die landwirtschaftlichen Aspekte des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Ländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) vor.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Im Laufe des Tages erhielten die Ministerinnen und Minister unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ Informationen über die Zukunft des Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der EU und Marokko, über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte des Rechtsaktes zur Wiederherstellung der Natur und über die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein neuer Deal für Bestäuber“.
EU-Prioritäten für die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
Der Rat hat die Schlussfolgerungen gebilligt, in denen seine Prioritäten für die Arbeit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) festgelegt werden. Wichtig ist es vor allem, den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem voranzutreiben und Ernährungssicherheit für alle zu erreichen. Die Ministerinnen und Minister bekräftigten das Engagement der EU, auf die weltweite Nahrungsmittelkrise zu reagieren, und forderten die FAO nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zur Überwachung und Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für die Ernährungssicherheit, insbesondere in den am stärksten gefährdeten Ländern, zu intensivieren.
Die Landwirtschaftsministerinnen und ‑minister billigten außerdem aktualisierte Leitlinien der EU für die Tagung der Landwirtschaftsminister der G20, die vom 15. bis 17. Juni 2023 in Hyderabad, Indien, stattfinden wird.
Ferner hat der Rat die Punkte auf der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte ohne Aussprache angenommen.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.