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Rat „Landwirtschaft und Fischerei“, 18. September 2023
Wichtigste Ergebnisse
Fischerei
Jährliche Fischereikonsultationen für 2024
Die Ministerinnen und Minister führten einen Gedankenaustausch über die mit dem Vereinigten Königreich gemeinsam bewirtschafteten Fischbestände für 2024, die Gegenstand jährlicher bilateraler Verhandlungen sind. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU finden – wie im Handels- und Kooperationsabkommen zwischen den beiden Seiten vorgesehen – jährliche Konsultationen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über gemeinsam bewirtschaftete Fischbestände statt. Diese Konsultationen finden zwischen Oktober und Anfang Dezember statt. Auf der Ratstagung begrüßten die Ministerinnen und Minister die rechtzeitige Vorlage des Kommissionsvorschlags für den Standpunkt der EU in den Konsultationen zu den Fangmöglichkeiten, der für die heutige umfassende und konstruktive Debatte besonders wichtig ist.
Die heutige Debatte war ein wichtiger Ausgangspunkt für die Festlegung unserer Prioritäten für die Fischereikonsultationen für 2024, die für unseren Sektor von entscheidender Bedeutung sind. Es gilt die Säulen Soziales, Wirtschaft und Umwelt bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, um eine stabile, vorhersehbare und wohlhabendere Zukunft für Fischerinnen und Fischer zu gewährleisten und den notwendigen Generationswechsel zu fördern.
Luis Planas Puchades, amtierender spanischer Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
Die Ministerinnen und Minister führten ferner einen Gedankenaustausch über die jährlichen Konsultationen mit Norwegen, das seit dem Brexit erhebliche Veränderungen erfahren hat, wobei sechs Bestände trilateral von der EU, Norwegen und dem Vereinigten Königreich bewirtschaftet werden. Die Ministerinnen und Minister berieten auch über die Konsultationen mit den Küstenstaaten.
Auf der heutigen Tagung betonten die Ministerinnen und Minister, dass die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit zusammen mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten als Grundlage für die bevorstehenden Beratungen berücksichtigt werden sollte. Sie legten auch ihre nationalen Prioritäten für die verschiedenen Konsultationen dar und gaben der Kommission somit politische Leitlinien für die Standpunkte der EU vor.
Die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der EU haben die landwirtschaftlichen Aspekte der vorgeschlagenen Richtlinie über Bodenüberwachung und -resilienz auf der Grundlage von Informationen der Kommission in öffentlicher Sitzung erörtert.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten den Vorschlag und das Ziel, die Nachhaltigkeit der Bodenbewirtschaftung in der EU zu verbessern. In ihren Beratungen hoben sie die Bedeutung der Richtlinie für den Agrarsektor hervor und betonten, dass sie zur Senkung der Kosten beitragen kann, die durch Bodendegradation und den mit Bodenerosion verbundenen Produktivitätsverlust entstehen. Darüber hinaus wies die Ministerrunde darauf hin, dass die unterschiedlichen geografischen und klimabezogenen Merkmale der Mitgliedstaaten sowie die Besonderheiten der verschiedenen Agrarsektoren in der EU berücksichtigt werden müssten. Einige Ministerinnen und Minister wiesen darauf hin, dass die mit dem Vorschlag verbundenen Verwaltungskosten weiter analysiert werden müssten.
Die vorgeschlagene Richtlinie über die Bodengesundheit zielt darauf ab, die Qualität der landwirtschaftlichen Böden zu verbessern. Wir sind uns ihrer Bedeutung bewusst, denn Böden sind nicht nur ein Produktionsmittel, sondern auch ein wesentliches Element der landwirtschaftlichen Nutzung. Mithilfe von Rechtsvorschriften bewahren wir den guten Zustand des Wassers und unserer Atmosphäre. Ebenso war es sehr bereichernd, Ideen zur nachhaltigen Bodenbewirtschaftung auszutauschen und dazu Stellung zu nehmen, wie die Böden der EU, die für die Zukunft des Agrarsektors von strategischer Bedeutung sind, geschützt und wiederhergestellt werden können.
Luis Planas Puchades, amtierender spanischer Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
Die vorgeschlagene Richtlinie wurde von der Kommission am 5. Juli 2023 veröffentlicht und steht im Einklang mit der EU-Bodenstrategie, die darauf abzielt, dass sich alle Bodenökosysteme in der EU bis 2050 in einem guten Zustand befinden. Im Vorschlag zur Bodengesundheit ist eine Definition dessen enthalten, was unter „Bodengesundheit“ zu verstehen ist, und es werden Maßnahmen zur Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit, zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Böden und zur Sanierung kontaminierter Standorte dargelegt. Für die Prüfung des Vorschlags ist die Ratsformation „Umwelt“ zuständig.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Bei ihren Beratungen befassten sich die Ministerinnen und Minister mit der derzeitigen Lage auf den internationalen Agrarmärkten und konzentrierten sich dabei auf den aktuellen Stand der Handelsströme bei Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen. Ferner erörterten sie die von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen über neue Freihandelsabkommen, auch mit dem Mercosur und Australien. Australien wies darauf hin, dass das bereits vorliegende Angebot der EU in Bezug auf den Zugang zum Agrarmarkt umfassend und wirtschaftlich sinnvoll sei, und äußerte Vorbehalte gegenüber zusätzlichen Zugeständnissen. Die Ministerinnen und Minister bekräftigten jedoch ihre allgemeine Unterstützung für die laufenden Verhandlungen über Handelsabkommen, betonten allerdings auch, dass eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert und dafür Sorge getragen werden muss, dass die Umweltziele eingehalten werden.
Darüber hinaus befasste sich der Rat mit anderen Entwicklungen auf multilateraler Ebene und beriet über den Agrar- und Lebensmittelhandel mit den wichtigsten Handelspartnern der EU.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine haben die Ministerinnen und Minister außerdem Bilanz über die aktuellen handelsbezogenen Agrarfragen gezogen. In dieser Hinsicht bekräftigte der Rat seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine, und die Kommission unterrichtete die Mitgliedstaaten über das Auslaufen der Schutzmaßnahmen für ukrainische Einfuhren am 15. September 2023, die in den fünf Mitgliedstaaten an den Außengrenzen galten. Die Kommission erklärte, dass die Marktverzerrungen in diesen fünf Ländern dank der Arbeit der Koordinierungsplattform mit der Ukraine und der Solidaritätskorridore beseitigt worden seien.
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten begrüßte das Auslaufen der Schutzmaßnahmen, nachdem festgestellt wurde, dass sich die Marktstörungen normalisiert hatten, sowie in Anbetracht der Zusage der Ukraine, Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Marktverzerrungen einzuführen. Darüber hinaus hoben sie hervor, wie wichtig es ist, die Integrität des Binnenmarkts zu wahren.
Der Rat kam zu dem Schluss, dass die Lage weiter beobachtet werden muss.
Langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU: Gestaltung der Zukunft ländlicher Gebiete
In einer öffentlichen Sitzung ersuchte der spanische Vorsitz die Ministerrunde, eine Aussprache über die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU zu führen. Die Ministerinnen und Minister erörterten die Herausforderungen, mit denen diese Gebiete derzeit konfrontiert sind, sowie die Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen.
Ziel des Austauschs war es, politische Leitlinien sowie Vorschläge und geeignete Maßnahmen für das weitere Vorgehen vorzugeben. Das bevorstehende hochrangige Forum zur Gestaltung der Zukunft ländlicher Gebiete, das vom spanischen Ratsvorsitz und der Europäischen Kommission organisiert wird und Ende dieses Monats (27. bis 29. September) in Sigüenza (Spanien) stattfindet, wird ebenfalls einen Beitrag zu diesem Prozess leisten.
Der spanische Vorsitz beabsichtigt, dem Rat vorzuschlagen, dass er auf einer künftigen Ratstagung Schlussfolgerungen zu diesem wichtigen Thema billigt. Der politische Gedankenaustausch der Ministerinnen und Minister wird den Weg dafür ebnen.
Wir müssen klar definieren, welche Mechanismen am besten geeignet sind, um dynamische ländliche Gebiete zu fördern, in denen die Agrar- und Lebensmittelproduktion zu den wichtigsten Eckpfeilern der Zukunft zählt.
Luis Planas Puchades, amtierender spanischer Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ und in öffentlicher Sitzung informierte der spanische Vorsitz die Ministerrunde über den Welternährungsgipfel der Vereinten Nationen + 2 Bestandsaufnahme. Der Vorsitz bekräftigte die Bedeutung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit unserer Lebensmittelsysteme, insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels und angesichts der sich verschlechternden Ernährungssicherheit.
Ebenso in öffentlicher Sitzung informierte die polnische Delegation über die Auswirkungen des Entwurfs für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur auf die Landwirtschaft, und die schwedische Delegation unterrichtete die Ministerrunde über den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Land. Darüber hinaus erhielten die Ministerinnen und Minister von der slowenischen Delegation Informationen über die Schäden, die durch die jüngsten extremen Überschwemmungen im Agrar-, Forst- und Aquakultursektor des Landes verursacht wurden. Außerdem unterrichtete die griechische Delegation die Ministerrunde über die Auswirkungen der jüngsten verheerenden Naturkatastrophen im Land. Die Ministerinnen und Minister wurden ferner von der dänischen Delegation über die Vereinfachung und bessere Rechtsetzung in der gemeinsamen Politik der EU in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei unterrichtet.
Diese Publikation ist derzeit nur in folgender/folgenden Sprache(n) verfügbar:
Die Ministerinnen und Minister haben einen Vorschlag für die Neufassung einer Verordnung mit Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) förmlich angenommen und damit eine Reihe der von der GFCM in den Jahren 2018 und 2019 angenommenen Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen in EU-Recht umgesetzt.
Darüber hinaus hat der Rat dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, insgesamt 454,8 Mio. EUR an Katastrophenhilfe bereitzustellen – für Rumänien und Italien für durch Naturkatastrophen im Jahr 2022 verursachte Schäden sowie für die Türkei im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023. Die Hilfe wird aus dem EU-Haushalt 2023 finanziert.
Der Rat hat ferner eine Richtlinie zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten angenommen, um den Beschluss an die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten anzugleichen.
Außerdem gab der Rat grünes Licht für die Teilnahme der Republik Moldau am Katastrophenschutzverfahren der EU. Das Katastrophenschutzverfahren der Union koordiniert die Reaktion auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen auf EU-Ebene. Die Republik Moldau nimmt ab dem 1. Januar 2024 am Katastrophenschutzverfahren der Union teil.
Zudem nahm der Rat ohne Aussprache die Punkte an, die in der Liste der die Gesetzgebung betreffenden A-Punkte und in der Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden A‑Punkte aufgeführt waren.
Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.