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Rat „Landwirtschaft und Fischerei“, 26. Januar 2026
Wichtigste Ergebnisse
Arbeitsprogramm des zyprischen Vorsitzes (in öffentlicher Sitzung)
Der zyprische Vorsitz stellte sein Arbeitsprogramm und seine Prioritäten für das erste Halbjahr 2026 vor.
Der Vorsitz betonte, dass Landwirtschaft und Fischerei wichtige wirtschaftliche Faktoren sind, die die Land- und Küstengemeinschaften in Europa erhalten, eine stabile Versorgung mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und gleichzeitig die strategische Autonomie, das Umweltmanagement und die Resilienz der Regionen unterstützen.
Der zyprische Vorsitz beabsichtigt, einen fairen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Sektor der Primärproduktion zu fördern und einen umfassenden Ansatz für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) zu verfolgen.
Der Vorsitz wird auch solide Rechtsrahmen voranbringen, die Landwirte und Fischer bei der Bewältigung von Auswirkungen des Klimawandels, Marktstörungen, Risiken für die tierische und pflanzliche Gesundheit und steigenden Produktionskosten unterstützen. Denn alle diese Faktoren gefährden die Stabilität und Überlebensfähigkeit dieser kritischen Sektoren. Daher sollen bei den derzeit erörterten Gesetzgebungsvorschlägen erhebliche Fortschritte erzielt werden.
Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur stehen im Mittelpunkt der Prioritäten des zyprischen Vorsitzes. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Attraktivität des europäischen Agrar- und Fischereisektors zu stärken.
Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt der Republik Zypern
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Ökologischer/biologischer Landbau (in öffentlicher Sitzung)
Der Rat hielt eine Aussprache über den Vorschlag zur Änderung der Verordnung über den ökologischen/biologischen Landbau hinsichtlich der Vorschriften für Produktion, Kennzeichnung, Zertifizierung und den Handel mit Drittländern.
Die Ministerinnen und Minister begrüßten den gezielten Vorschlag der Kommission und unterstützten den ehrgeizigen Plan des Vorsitzes, eine rasche Einigung zu erzielen, um das jüngste Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union umzusetzen und Gleichwertigkeitsabkommen mit Drittländern auszuweiten.
Der Vorschlag zur Änderung der Verordnung berücksichtigt die Forderung des Sektors, den Rechtsrahmen für den ökologischen/biologischen Landbau nach den ersten Jahren der Umsetzung weiter zu vereinfachen. Ziel ist es, unnötigen Verwaltungsaufwand und höhere Kosten zu vermeiden und so die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors weiter zu fördern und die Produktion zum Nutzen der Erzeuger, Händler und Verbraucher zu optimieren.
Die geltende Verordnung wurde 2018 erlassen und trat im Januar 2022 in Kraft. Der Zeitraum von vier Jahren zwischen dem Erlass und der Anwendung der Verordnung stellte für die Unternehmer (z. B. Landwirte, Verarbeiter, Händler) und die Zertifizierungsstellen eine wichtige Übergangszeit dar, was sich auf Investitionen und die Umstellung auf den ökologischen/biologischen Landbau auswirkte. Während dieses Zeitraums stützten sich die Unternehmer weiterhin auf den vorangehenden Rechtsrahmen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und passten sich gleichzeitig an die bedeutenden Änderungen an, die durch den neuen Rahmen eingeführt wurden.
Um sicherzustellen, dass der ökologische/biologische Sektor der EU und die Verbraucher schnell von den Änderungen profitieren – insbesondere angesichts der geopolitischen Herausforderungen, mit denen die Landwirtschaft der Union derzeit konfrontiert ist –, besteht weitgehend Einvernehmen darüber, dass die Rechtsvorschriften vor Ende 2026 in Kraft treten müssen. Dadurch wird die Rechtssicherheit in Bezug auf den Handel mit Drittländern gewährleistet.
Bioökonomie-Strategie der EU: Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (in öffentlicher Sitzung)
Die Ministerinnen und Minister übermittelten Beiträge zu den Beratungen im Rat (Umwelt), um Schlussfolgerungen zur aktualisierten Bioökonomie-Strategie der EU auszuarbeiten, die die Kommission Ende 2025 vorgelegt hat. Sie begrüßten die neue Strategie und hoben insbesondere ihre Bedeutung für ländliche Gebiete, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit und ihre Rolle bei der Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommen hervor. Einige Ministerinnen und Minister betonten, dass die Ernährungssicherheit nicht gefährdet werden darf und dass die geltenden Vorschriften und Verfahren harmonisiert und vereinfacht werden müssen.
Der Vorsitz wird die Ergebnisse dieses Gedankenaustauschs als Beitrag zur Ausarbeitung von Schlussfolgerungen des Rates zur neuen Bioökonomie-Strategie der EU nutzen, die auf der Tagung des Rates (Umwelt) im März angenommen werden sollen.
Die Bioökonomie-Strategie der Union wurde ursprünglich 2012 eingeführt und 2018 aktualisiert.
Am 27. November 2025 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Strategischer Rahmen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Bioökonomie in der EU“ an. Die Strategie entspricht den Schlussfolgerungen des Rates von 2023 und 2024.
Die Strategie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern und europäische Unternehmen dabei zu unterstützen, den grünen Wandel erfolgreich zu gestalten, die Effizienz zu steigern und den Druck auf Ressourcen zu verringern sowie mehr auf eine kreislauforientierte und nachhaltige Produktion und einen kreislauforientierten und nachhaltigen Verbrauch biologischer Ressourcen zu setzen. Eine verantwortungsvolle und effiziente Nutzung von Biomasse ist für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit, eine stabile Versorgung und die Gesundheit der Ökosysteme nach wie vor von entscheidender Bedeutung.
Die neue Strategie zeigt einen künftigen Weg für die Schaffung einer nachhaltigen und naturfreundlichen Bioökonomie auf, und zwar durch:
die Förderung von Innovationen und Investitionen,
die Schaffung neuer Leitmärkte für biobasierte Materialien und Technologien,
die Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit Biomasse in allen Wertschöpfungsketten und
die Nutzung globaler Partnerschaften, um den Zugang zu globalen Märkten zu erleichtern und die globale Agenda für nachhaltige Bioökonomie zu gestalten.
Frühere Schlussfolgerungen des Rates zur Bioökonomie:
Bei der informellen Aussprache während eines Mittagessens über die neue EU-Taskforce für Einfuhrkontrollen erörterten die Ministerinnen und Minister die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Kontrollen und den erforderlichen Verbesserungen. Die Kommission bestätigte, dass die Einfuhrkontrollen – einschließlich der Kontrollen am Herkunftsort in Drittländern – verstärkt werden müssen, um weiterhin ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit in der EU sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu gewährleisten.
Sonstiges
Auf der Tagung befasste sich der Rat in öffentlichen Sitzungen mit mehreren Punkten unter „Sonstiges“.
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Die Medienakkreditierung für internationale Gipfeltreffen, die außerhalb der Europäischen Union stattfinden, wird von den Regierungsbehörden des Gastgeberlandes gehandhabt.