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  • Rat (Landwirtschaft und Fischerei)

Rat „Landwirtschaft und Fischerei“, 30. März 2026

Wichtigste Ergebnisse

Vision für Landwirtschaft und Ernährung: ein Jahr der Umsetzung (in öffentlicher Sitzung)

Ein Jahr, nachdem die EU-Kommission die Vision für Landwirtschaft und Ernährung auf dem Weg gebracht hatte, erörterten die Ministerinnen und Minister den Sachstand. Sie bewerteten die bisherigen Fortschritte und führten einen Gedankenaustausch darüber, ob die laufenden und geplanten Initiativen angemessen sind, insbesondere angesichts der neuen geopolitischen Entwicklungen, des anhaltenden Konflikts im Nahen Osten, der Marktvolatilität und der klimabezogenen Herausforderungen. Bei den bisher durchgeführten Maßnahmen begrüßten viele insbesondere den Fokus auf dem Generationswechsel und die Fortschritte bei der Vereinfachung; es wurde aber auch hervorgehoben, dass noch weitere geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ferner wurden zusätzliche notwendige Maßnahmen erörtert, um die Widerstandsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit im gesamten Agrar- und Lebensmittelsektor der EU zu stärken.

Die im Februar 2025 vorgestellte Vision enthält einen langfristigen Rahmen für einen attraktiven, wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Lebensmittelsektor bis 2040. Im ersten Jahr ihrer Umsetzung hat die Kommission eine Reihe von Initiativen zu den vier miteinander verknüpften Prioritäten der Vision auf den Weg gebracht, darunter Maßnahmen zur Verbesserung der Position der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette (insbesondere in Bezug auf unlautere Handelspraktiken und die gemeinsame Marktorganisation (GMO)), die Vereinfachung der GAP-bezogenen Vorschriften, verbesserte Krisenvorsorgeinstrumente sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Generationswechsel und der Einbeziehung der Interessenträger.

Generell stellt die Vision darauf ab, wirtschaftliche Lebensfähigkeit mit ökologischer Nachhaltigkeit und Entwicklung des ländlichen Raums in Einklang zu bringen, auch mit Hilfe von Innovation, Forschung und Vereinfachung. Weitere Initiativen sind geplant oder in Vorbereitung, wie z. B. eine Nutztierstrategie, ein Plan für die Eiweißversorgung und ein Aktionsplan für Düngemittel sowie Instrumente zur Unterstützung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung.

Handelsbezogene Agrarfragen

Auf der Grundlage von Informationen der Europäischen Kommission gab der Rat weitere politische Leitlinien für den Umgang mit handelsbezogenen Agrarfragen vor.

Die schwierige geopolitische Lage, mit der die Union im Jahr 2025 konfrontiert war, setzt sich 2026 fort und eskaliert weiter mit noch nicht absehbaren Folgen für die Agrar- und Lebensmittelversorgungskette und den Handel in diesem Bereich. Die Auswirkungen auf die Kosten für die Erzeugung, den Transport und den Vertrieb von Lebensmitteln und folglich auf die Verbraucherpreise dürften schwerwiegend sein. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Bedingungen für die Tiergesundheit in weiten Teilen der Union verschlechtert haben.

Die Mitgliedstaaten brachten ihre Unterstützung für die im Rahmen des Mercosur-Abkommens angenommenen Schutzmaßnahmen zum Ausdruck, und einige von ihnen beantragten, diese Maßnahmen auf alle Handelsabkommen auszuweiten. Sie begrüßten ferner den Plan der Europäischen Kommission für Maßnahmen auf Gegenseitigkeit, wozu unter anderem gehört, dass die Rückstandshöchstmengen für die schädlichsten Stoffe auf null gesenkt werden. Außerdem wurde begrüßt, dass die Kommission eine Folgenabschätzung und einen Aktionsplan auf den Wege gebracht hat, die möglicherweise zu einem vollständigen Verbot von Produkten führen, die in der Europäischen Union verbotene Stoffe enthalten. Die Mitgliedstaaten wünschten ferner einen aktuellen Bericht, in dem untersucht wird, wie sich Freihandelsabkommen unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor der EU auswirken.

Die Mitgliedstaaten begrüßten außerdem die Zusage der Kommission, die Grenzkontrollen innerhalb der EU zu verstärken und vermehrt Audits in Drittländern durchzuführen. Zugleich kamen sie aufgrund der jüngsten Erfahrungen und daraus gezogenen Lehren zu dem Schluss, dass im kommenden Finanzierungzeitraum ein umfangreicherer Fonds für die Krisenbewältigung notwendig ist.

Nicht zuletzt forderten die Mitgliedstaaten die Kommission angesichts der derzeitigen geopolitischen Lage nachdrücklich auf, rasch einen umfassenden Plan zur Senkung der Produktionskosten auszuarbeiten, vor allem für den Fall, dass die Energiekrise anhalten sollte. Dieser sollte unter anderem Maßnahmen zur Bewältigung der steigenden Kosten von Düngemitteln und anderen landwirtschaftlichen Betriebsmitteln umfassen.

Der Rat hat auf seiner heutigen Tagung als A-Punkt auch die aktualisierten Leitlinien für den Standpunkt der EU und ihrer Mitgliedstaaten für die G20/G7-Foren zu landwirtschaftsbezogenen Themen angenommen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit durch multilaterale Zusammenarbeit zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf Widerstandsfähigkeit, Klimaschutz und der Unterstützung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft liegt. Zu den wichtigsten Prioritäten gehören die Stärkung globaler Wertschöpfungsketten, die Förderung der Nachhaltigkeit und die Angleichung der Handelspolitik im Agrarbereich an internationale Abkommen.

Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU (in öffentlicher Sitzung)

Auf Initiative des zyprischen Vorsitzes führten die Ministerinnen und Minister einen Gedankenaustausch über die Förderung der Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, wie die Abkehr von fossilen Brennstoffen beschleunigt und gleichzeitig die wirtschaftliche Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erhalten werden kann. Die Ministerinnen und Minister erörterten mögliche Reformen und Vereinfachungen von Rechtsvorschriften, die Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen und die Entwicklung geeigneter Infrastrukturen und Technologien. Dabei ging es auch um künftige Geschäftsmodelle und die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Unterstützung eines widerstandsfähigen, nachhaltigen und klimaneutralen Sektors bis 2050 unter Berücksichtigung der Vielfalt der fischereiwirtschaftlichen Systeme und Aquakultursysteme in der EU.

Die Beratungen fanden vor einem allgemeineren politischen Hintergrund statt mit der Energiewende als einem zentralen Bestandteil der Nachhaltigkeitsagenda der EU und der Vision 2040 für Fischerei und Aquakultur. Der Sektor ist nach wie vor stark von fossilen Brennstoffen abhängig, was ihn anfällig für Schwankungen der Energiepreise macht und seine langfristige Lebensfähigkeit gefährdet. Zwar werden Anstrengungen unternommen, um den Übergang zu erneuerbaren und CO₂-armen Energiequellen zu unterstützen, allerdings stellen sich nach wie vor erhebliche Herausforderungen, darunter veraltete Flotten, eine geringe Rentabilität, schwierige Arbeitsbedingungen und ein nur begrenzter Generationswechsel. Diese strukturellen Probleme in Verbindung mit geopolitischem Druck und Wettbewerb um den Meeresraum erschweren den Übergang und machen deutlich, dass koordinierte Maßnahmen erforderlich sind.

Die bisherigen Fortschritte zeigen, dass es Investitionen in Infrastruktur, Technologie und Innovation sowie einen besseren Zugang zu Finanzmitteln braucht. Die hohen Kosten und die begrenzten finanziellen Kapazitäten behindern jedoch nach wie vor die Einführung emissionsarmer Lösungen, insbesondere für kleine Betriebe; dies zeigt, wie wichtig eine koordinierte Unterstützung durch die EU und die Mitgliedstaaten ist.

Die Mitgliedstaaten begrüßten insbesondere die Ankündigung der Europäischen Kommission, die einschlägigen Bestimmungen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) rasch auszulösen, um den Fischereisektor als Reaktion auf die steigenden Kraftstoffpreise erheblich zu unterstützen.

Rat nimmt Änderung der Verordnung über die Fangmöglichkeiten an

Der Rat hat eine Änderung der Verordnung über die Fangmöglichkeiten beschlossen. Die zulässige Gesamtfangmenge für Makrele im Nordostatlantik wurde auf 299 010 Tonnen festgesetzt, was auf Ebene der Vereinbarung der vier Küstenstaaten abgestimmt ist.

<p>Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt Zyperns</p>

Im Anschluss an die Ergebnisse der Dezembertagung des Rates haben wir ausführliche Gespräche mit allen betroffenen Mitgliedstaaten geführt. Die Verringerung um rund 49 % spiegelt einen eher graduellen Erholungspfad wider. Mit diesem Beschluss werden die Notwendigkeit des Erhalts des Makrelenbestands wie auch der Lebensgrundlagen der Fischereiflotten unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Gutachten in Einklang gebracht.

<p>Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt Zyperns</p>

Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt Zyperns

Unter dem Vorsitz Zyperns, der sich von den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) leiten ließ, hat sich der Rat für einen ausgewogenen Ansatz entschieden, der zur Erhaltung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit im Einklang mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) unerlässlich ist.

Der Beschluss stieß bei den Mitgliedstaaten auf Zustimmung, da davon ausgegangen wird, dass mit dem Kompromiss die Nachhaltigkeit des Makrelenbestands und die langfristige Lebensfähigkeit des Fischereisektors in der EU gewährleistet werden.

Sonstiges

Der Rat befasste sich in öffentlichen Sitzungen mit mehreren Punkten unter „Sonstiges“.

  • Makrele (Informationen Frankreichs und der Niederlande)

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