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  • Rat (Justiz und Inneres)

Rat (Justiz und Inneres), 08.-09.06.2017, 8./9. Juni 2017

Wichtigste Ergebnisse

Strafjustiz im Cyberspace

Die Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres erörterten – gestützt auf die praktischen Lösungen, zu denen der Expertenprozess der Kommission im Ergebnis geführt hat – das weitere Vorgehen in Bezug auf elektronische Beweismittel. Sie sprachen sich für die rasche Umsetzung einer Reihe praktischer Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und mit den Diensteanbietern aus. Dazu gehören unter anderem die Schaffung einer elektronischen, benutzerfreundlichen Version der Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen bei den Behörden der Mitgliedstaaten und den Dienstanbietern zur Erleichterung der Zusammenarbeit, die Vereinheitlichung der Strategien der Diensteanbieter bezüglich der Verfahren und Bedingungen für die Zugangsbeantragung und die Standardisierung von Formularen der Mitgliedstaaten für die Beantragung des Zugangs zu elektronischen Beweismitteln. Um die Zusammenarbeit mit den Behörden der Vereinigten Staaten – einem der wichtigsten Partner im Zusammenhang mit elektronischen Beweismitteln – zu verbessern, sollten ferner der Austausch bewährter Verfahren und Schulungen für Fachkräfte weiter ausgebaut werden.

Die Ministerinnen und Minister sprachen sich mit großer Mehrheit dafür aus, Rechtsetzungsmaßnahmen der EU in Bezug auf die direkte Zusammenarbeit mit Diensteanbietern in Erwägung zu ziehen sowie gemeinsame Voraussetzungen und Mindestgarantien auf EU-Ebene für den direkten Zugang der Behörden zu Daten aus einem Computersystem festzulegen. Viele von ihnen unterstrichen, dass bei der Entwicklung eines solchen Rahmens dem Datenschutz und der Notwendigkeit gebührend Rechnung getragen werden muss, gegebenenfalls Synergien mit den laufenden Diskussionen auf internationaler Ebene zu berücksichtigen und zu gewährleisten. Da eine Reihe von Ministerinnen und Ministern auf die Dringlichkeit hinwiesen, kündigte die Kommission an, dass sie zu Beginn des nächsten Jahres einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen gedenkt.

Die Europäische Kommission unterrichtete die Ministerinnen und Minister über die Arbeiten im Rahmen des Expertenprozesses zur Verschlüsselung, die in den kommenden Monaten fortgesetzt werden sollen. Der Vorsitz informierte die sie außerdem über den Sachstand in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung.

Minderjährige Migrantinnen und Migranten

Der Rat "Justiz und Inneres" erörterte die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl minderjähriger Migrantinnen und Migranten, die sich auf dem Weg in die Europäische Union befinden und dort ankommen. In den Jahren 2015 und 2016 waren 30 % aller Asylbewerber in der EU Kinder, viele davon unbegleitet.

Der Rat nahm Schlussfolgerungen an, in denen er bekräftigt, dass minderjährige Migrantinnen und Migranten im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts – einschließlich der Charta der Grundrechte der EU – und mit den internationalen Rechtsnormen über die Rechte des Kindes ein Recht auf Schutz haben.

"Minderjährige Migrantinnen und Migranten brauchen besonderen Schutz, da sie in sehr starkem Maße von Gewalt, Menschenhandel oder Ausbeutung entlang der Migrationsrouten bedroht sind. Die Diskussion ist ein erster Schritt. Wir müssen nun vorankommen und sicherstellen, dass wir auf nationaler Ebene angemessene und praktische Maßnahmen ergreifen, wie sie die Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung vorschlägt."

Maltesischer Vorsitz

Weitere Themen im Justizbereich

Der Rat nahm eine Reihe allgemeiner Ausrichtungen an, darunter zur Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen, zum Vorschlag für eine Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche und zum Datenschutz durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union.

Diejenigen Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, nahmen eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft an, deren Aufgabe die Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU ist.

Migrationspolitik

Der Rat führte einen Gedankenaustausch über Migrationspolitik, wobei das Hauptaugenmerk auf der Lage im zentralen Mittelmeer und auf der Umsetzung der Erklärung von Malta vom 3. Februar 2017 lag.

Er erörterte ferner die Rückkehr- und Rückübernahmepolitik, wobei er betonte, dass die Rückkehrpolitik der EU weiter verstärkt und effizienter gestaltet werden müsse. Am Donnerstag nahm der Rat Schlussfolgerungen zur Förderung der Rückkehr/Rückführung und der Rückübernahme illegal aufhältiger Personen an, in denen er insbesondere feststellt, dass die beiden Bereiche Rückkehr/Rückführung und Visumpolitik stärker miteinander koordiniert werden sollten.

Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Die Ministerinnen und Minister zogen eine Bilanz der bisher durchgeführten Arbeiten zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und besprachen das weitere Vorgehen.

Die EU hält weiter an ihrem umfassenden Ansatz zur Migration fest. Dazu gehören die Bewältigung der Migrationsströme, eine verstärkte Rückkehr/Rückführung von Personen, die keinen internationalen Schutz benötigen, und eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Maltesischer Ratsvorsitz

Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem

Der Rat verständigte sich auf eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für ein Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS). Dieses System wird es ermöglichen, von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen, vorab zu überprüfen und ihnen erforderlichenfalls eine Reisegenehmigung zu verweigern.

Sonstige innenpolitische Themen

Der Rat führte einen Gedankenaustausch über das Thema Verbesserung des Informationsaustauschs und der Interoperabilität von Informationssystemen, zu dem er am Donnerstag Schlussfolgerungen verabschiedete. Die diesbezüglichen Beratungen werden unter dem estnischen Vorsitz fortgeführt.

Der Rat erörterte ferner Gesetzgebungsvorschläge zur Verbesserung des Schengener Informationssystems (SIS). Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf den folgenden drei Punkten: präventive Ausschreibungen von von Entführung bedrohten Kindern, Personen- und Sachfahndungsausschreibungen für Ermittlungsanfragen und stärkere Nutzung des SIS im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit. Die Möglichkeit, präventive Ausschreibungen von von Entführung bedrohten Kindern sowie Personen- und Sachfahndungsausschreibungen für Ermittlungsanfragen aufzunehmen, stieß allgemein auf Zustimmung. Die Frage der stärkeren Nutzung des SIS im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit wird zu einem späteren Zeitpunkt geprüft. Anhand dieser Leitlinien wird die Arbeit auf fachlicher Ebene fortgesetzt.

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