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Änderung des Protokolls von 1999 zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon (Göteborg-Protokoll).

Im Überblick

Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP-Übereinkommen) ist der wichtigste internationale Rechtsrahmen für Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Begrenzung, schrittweisen Verringerung und Vermeidung der Luftverschmutzung. 51 Länder aus dem Gebiet der VN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) sind Vertragsparteien des Übereinkommens; dazu gehören die EU-Mitgliedstaaten, Kanada, die Vereinigten Staaten und mehrere Länder in Zentralasien.

Seit seiner Unterzeichnung im Jahr 1979 wurde das LRTAP-Übereinkommen durch acht spezifische Protokolle erweitert, unter anderem durch das Protokoll von 1999 zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon. Dieses Protokoll, auch Göteborg-Protokoll genannt, wurde im Juni 2003 vom Rat im Namen der EU genehmigt. In EU-Recht überführt wurde es in erster Linie durch die NEC-Richtlinie von 2001 und die Richtlinie von 2001 über Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen.

2012 wurde das Protokoll geändert, und es wurden zwei neue Anhänge hinzugefügt. Mit den Änderungen sollen die Bemühungen zur Verwirklichung der Ziele in Bezug auf den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gestärkt werden. Die Änderungen des Protokolls müssen nun von der EU genehmigt werden

Einzelheiten

Änderung des Protokolls von 1999 zur Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon - 2013/0448 (NLE)

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Protokolls von 1999 werden neue nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen ab 2020 festgelegt. Sie bezieht sich auf vier Luftschadstoffe - Schwefel (vor allem Schwefeldioxid), Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen außer Methan - sowie Feinstaub.

Insbesondere umfasst die Änderung Folgendes:

  • Verringerungen der Emissionen von Ruß
  • eine Aktualisierung der Emissionsgrenzwerte im Anhang des Protokolls
  • neue Normen für den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen außer Methan in Produkten

Zudem wird mit der Änderung die Berichtspflicht in Bezug auf Luftschadstoffemissionen ergänzt.

Arbeiten im Rat

Am 31. Januar 2012 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Annahme – im Namen der EU – des geänderten Göteborg-Protokolls vorgelegt. Dieser Vorschlag wird derzeit im Rat erörtert. Ferner muss auch noch das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen.