Skip to content

Europäischer Forschungsraum

Mit dem Europäischen Forschungsraum soll ein EU-Binnenmarkt für Forschung, Innovation und Technologie geschaffen werden. Er dient der Förderung der Mobilität von Forscherinnen und Forschern und des Austauschs von Wissen und unterstützt die Angleichung nationaler Forschungsstrategien und ‑programme.

Ziele

Der Europäische Forschungsraum (EFR), der im Jahr 2000 ins Leben gerufen wurde, wurde 2020 grundlegend umgestaltet, um einen gemeinsamen Forschungsraum zu schaffen, der für Forscherinnen und Forscher, Innovatorinnen und Innovatoren sowie Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa greifbarer und wirkungsvoller ist.

Ziele des neuen Europäischen Forschungsraums

Investitionen in Forschung und Innovation (F&I) für eine grüne und digitale Zukunft

Geschlechtergleichstellung und Diversität fördern

den Zugang zu Infrastrukturen und Einrichtungen für Forschende verbessern

Verfahren der offenen Wissenschaft fördern

die Mobilität, die Fähigkeiten und die Karrieremöglichkeiten von Forscherinnen und Forschern unterstützen

Durch den neuen EFR wird die Koordinierung innerhalb der EU, mit ihren Mitgliedstaaten und im Privatsektor – sowie mit internationalen Partnern – gestärkt und Europa somit einen Wettbewerbsvorteil zum Nutzen von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern verschafft.

Eine der Hauptsäulen des EFR ist der „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“. Im Rahmen dieses Pakts werden die EU-Mitgliedstaaten sich zu Folgendem verpflichten:

  • gemeinsame Grundsätze und Werte
  • gemeinsame vorrangige Aktionsbereiche
  • Investitionen und Reformen
  • vereinfachtes Verfahren der politischen Koordinierung und Überwachung im Rahmen der F&I-Politik

Politische Agenda 2025-2027

Die politische Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025-2027 wurde im Mai 2025 vom Rat angenommen und umfasst 8 EFR-Aktionen und 11 strukturpolitische Maßnahmen des EFR, mit denen Europas Forschungs- und Innovationslandschaft verbessert werden soll.

Die strukturpolitischen Maßnahmen des EFR sind u. a. auf folgende Bereiche ausgerichtet:

  • Offene Wissenschaft, Gleichstellung der Geschlechter und Berufskontinuität im FuI-Bereich;
  • Stärkung der Forschungsinfrastruktur und der internationalen Zusammenarbeit;
  • Reform der Forschungsbewertungen und Förderung der Valorisierung von Wissen;

EFR-Aktionen sind als spezifische, zielorientierte Initiativen so gestaltet, dass sie einen direkten und messbaren Nutzen erbringen. Sie sollten innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren abgeschlossen werden. Einige Beispiele:

  • Förderung von Gerechtigkeit in der offenen Wissenschaft
  • Förderung von künstlicher Intelligenz in der wissenschaftlichen Forschung
  • Stärkung der Forschungssicherheit

Die Mitgliedstaaten werden diese Initiativen freiwillig auf der Grundlage des Prinzips der „variablen Geometrie“ durchführen, wodurch Flexibilität hinsichtlich ihrer Beteiligung ermöglicht wird.

Investitionsziel

Investitionen in F&I müssen Vorrang erhalten, damit mehr und bessere Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sich verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU gesteigert wird.

Die EU verfügt dabei über eine Vorreiterrolle, da nahezu zwei Drittel ihres Wirtschaftswachstums in den vergangenen Jahrzehnten auf Innovation zurückzuführen sind. Darüber hinaus entfallen knapp 20 % der weltweiten Investitionen in F&I auf die EU, die ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung noch steigern möchte.

Mit dem neuen EFR wird ein Investitionsziel von 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung festgelegt, gegenüber 2,19 % im Jahr 2018.

Finanzierung und strategische Beratung im Bereich Forschung

„Horizont Europa“ ist das Hauptinstrument der EU für die Unterstützung der Umsetzung des neuen EFR.

Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 verfügt „Horizont Europa“ über ein Budget von 95,5 Milliarden €, wovon 3,3 % für die „Ausweitung der Beteiligung“ verwendet werden sollen, d. h. die Stärkung des EFR und die Unterstützung von EU-Ländern mit einer niedrigeren Leistungsbilanz im F&I-Bereich.

Der Ausschuss für den Europäischen Raum für Forschung und Innovation (European Research Area and Innovation Committee) ist das strategisch-politische Beratungsgremium der EU für F&I-Themen innerhalb des EFR.

Dieser Ausschuss gehört zu den Vorbereitungsgremien des Rates, und seine Hauptaufgabe besteht in der Beratung des Rates (insbesondere des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“), der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zu den vorrangigen Themenbereichen des EFR.

Eine stilisierte Collage mit einer Windkraftanlage, Solarpaneelen und einer Wissenschaftlerin, die konzentriert auf ein Gefäß blickt, das sie mit beiden Händen vor sich hält, im Hintergrund Punkte, Sterne, Linien und ein Wasserstoff-Symbol.
Horizont Europa

Horizont Europa

Letzte Überprüfung: 28. August 2025