- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 20. Juli 2015 18:00
Rat verabschiedet neuen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, "Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU-Agenda"
"Krisen, Armut und zahlreiche Versuche weltweit, den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einzuengen, erfordern unsere gesamte Aufmerksamkeit und all unsere Bemühungen im Bereich der Menschenrechte. Wir werden tagtäglich mit der dramatischen Situation konfrontiert, dass Menschen unterdrückt werden und gezwungen sind, vor Konflikten zu fliehen, dass Frauen für die Verteidigung ihrer Würde und ihrer Rechte kämpfen müssen, dass Kinder zu Sklaven degradiert werden und dass die Grundrechte von Bürgern systematisch missachtet werden. Der heute von uns auf den Weg gebrachte Aktionsplan bekräftigt das Engagement der EU im Bereich der Menschenrechte und dient schwerpunktmäßig der Befähigung lokaler Akteure und Organisationen der Zivilgesellschaft. Alle EU-Mitgliedstaaten stehen geschlossen dahinter, den Aktionsplan voranzubringen."
Federica Mogherini, Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik
Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019)
1. Der Rat begrüßt die gemeinsame Mitteilung "Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU-Agenda", die von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, und verabschiedet einen neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015–2019. Mit diesem Aktionsplan bekräftigt der Rat, dass sich die Europäische Union überall auf der Welt für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und für die Unterstützung der Demokratie engagiert.
2. Auf der Grundlage des Strategischen Rahmens für Menschenrechte und Demokratie und des Aktionsplans für den Zeitraum 2012–2014 hat die Europäische Union beträchtliche Fortschritte bei der Verbesserung der Wirkung und der Kohärenz ihrer Maßnahmen in Menschenrechts- und Demokratiefragen erzielt. Die EU hat die Leitlinien zu zentralen Menschenrechtsfragen weiter ausgestaltet, die Wirksamkeit der bilateralen Arbeit im Bereich Menschenrechte und Demokratie gesteigert, sich mit Erfolg für multilaterale Maßnahmen eingesetzt und die durchgängige Einbindung von Menschenrechtsanliegen in alle außenpolitischen Maßnahmen der EU verbessert. Der Rat begrüßt auch die wichtige Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, Stavros Lambrinidis, der in erheblichem Maße zur Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der EU-Menschenrechtspolitik beiträgt, und bringt seine uneingeschränkte politische Unterstützung für diese Arbeit zum Ausdruck.
3. Angesichts der derzeitigen komplexen Krisen und weitverbreiteten Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist es erforderlich, dass die EU immer entschlossenere Anstrengungen unternimmt. Der nun verabschiedete Aktionsplan dürfte die EU in die Lage versetzen, diesen Herausforderungen mittels gezielterer Maßnahmen, einer systematischen und koordinierten Nutzung des ihr zur Verfügung stehenden Instrumentariums sowie wirksamerer Strategien und Instrumente vor Ort zu begegnen. Die EU wird besonderen Nachdruck auf die Eigenverantwortung örtlicher Einrichtungen (einschließlich nationaler Menschenrechtsinstitutionen) und Mechanismen sowie der Zivilgesellschaft und auf die Zusammenarbeit mit ihnen legen. Die EU wird die Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Stärkung der Rolle der Frauen fördern. Die EU wird auch dafür sorgen, dass bei der Verhütung und Bekämpfung von Konflikten und Krisen ein umfassender Menschenrechtsansatz verfolgt wird, und sie wird darüber hinaus Menschenrechtserwägungen in alle externen Aspekte der EU-Politik einbeziehen, um eine bessere Kohärenz zwischen den politischen Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Migration, Handel und Investitionen, Entwicklungszusammenarbeit und Terrorismusbekämpfung.
Die EU hält an ihrer Zusage fest, die gesamte Menschenrechts- und Demokratieagenda umzusetzen, wie sie aus dem 2012 verabschiedeten Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie, der weiterhin die Richtschnur für das Handeln der Union bildet, und den EU-Menschenrechtsleitlinien, den Schlussfolgerungen des Rates sowie einschlägigen Strategiepapieren hervorgeht. Die EU wird in Partnerschaft mit Ländern aller Regionen, in enger Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen sowie mit der Zivilgesellschaft weiterhin die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit aller Menschenrechte fördern und verteidigen. Die EU wird mit verstärkten Anstrengungen ein sicheres und geeignetes Umfeld fördern, in dem sich die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien frei entfalten können. Die EU weist auf den entscheidenden Beitrag hin, den zivilgesellschaftliche Akteure und Menschenrechtsverteidiger zu Frieden und Sicherheit sowie zu Stabilität und Wohlstand leisten.
Der Rat würdigt die wichtige Rolle der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin und der Europäischen Kommission bei der Förderung einer konsequenten und kohärenten Umsetzung der EU-Menschenrechtspolitik. Bei der Umsetzung des Aktionsplans werden eine enge Einbeziehung des Europäischen Parlaments und regelmäßige Konsultationen mit einschlägigen Akteuren, insbesondere mit Organisationen der Zivilgesellschaft, gewährleistet. Der EU ist es ein Anliegen, die öffentliche Diplomatie und Kommunikation hinsichtlich ihrer Menschenrechtsmaßnahmen zu verbessern. 2017 wird zeitgleich mit der Halbzeitüberprüfung der Außenfinanzierungsinstrumente eine Halbzeitüberprüfung des Aktionsplans erfolgen, damit eine größere Kohärenz gewährleistet ist. Der Rat fordert alle Partner auf, zum Erfolg des Aktionsplans und weltweit zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie beizutragen.
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024