Schutz und Förderung der Menschenrechte
Die Menschenrechte stehen im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU. Die Europäische Union setzt sich weltweit für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein.
EU-Bekenntnis zu den Menschenrechten
EU-Verträge
Die Achtung der Menschenrechte ist einer der Grundwerte der Europäischen Union und ein grundlegender Aspekt ihrer Außenbeziehungen.
Die Werte, auf die sich die EU gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.
Artikel 2, Vertrag über die Europäische Union
In den EU-Verträgen ist festgelegt, dass sich die EU bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten lässt, die für ihre eigene Entstehung maßgebend waren: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.
Charta der Grundrechte
Die Organe und Einrichtungen der EU sowie die EU-Mitgliedstaaten sind bei der Umsetzung des EU-Rechts an die Charta der Grundrechte gebunden. Sie müssen die Charta auch in den Außenbeziehungen der EU achten.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Europäische Menschenrechtskonvention
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 ebnete den Weg für die Menschenrechtsnormen der heutigen Zeit. Die Erklärung war ein wichtiger Bezugspunkt für die Verfasser der Europäischen Menschenrechtskonvention, die am 4. November 1950 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde und am 3. September 1953 in Kraft trat.
Alle 27 EU-Länder haben die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Die EU ist gemäß ihren Verträgen verpflichtet, dem Übereinkommen beizutreten.
Menschenrechtspolitik
Die EU ist bestrebt, die Menschenrechte in ihr gesamtes auswärtiges Handeln zu integrieren, einschließlich der Handels-, Migrations- und Umweltpolitik. Alle von der EU unterzeichneten Abkommen müssen mit den Menschenrechten im Einklang stehen.
Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie
Maßgeblich für die Arbeit der EU zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte ist der Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2020-2024, der im November 2020 angenommen wurde. Am 27. Mai 2024 beschloss die EU, die Geltungsdauer des Aktionsplans bis 2027 zu verlängern.
Der Plan gliedert sich in fünf Bereiche:
- Schutz des Einzelnen und Befähigung der Menschen zur Selbstbestimmung
- Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften
- Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie
- Neue Technologien: Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen
- Ergebnisse durch Zusammenarbeit
- Schlussfolgerungen des Rates zum EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (27. Mai 2024)
- EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2027)
Jahresberichte über Menschenrechte und Demokratie
Der Jahresbericht über Menschenrechte und Demokratie bietet einen umfassenden Überblick über die Bemühungen und Errungenschaften der EU und ihre Herausforderungen bei der Förderung einer Welt, in der die Menschenrechte geachtet und die demokratischen Grundsätze sowie die Würde und Freiheit aller Menschen gewahrt werden.
EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte
Die EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Wirksamkeit, Sichtbarkeit und Kohärenz der Menschenrechtspolitik der EU in ihrem auswärtigen Handeln zu stärken und ein positives Narrativ zu den Menschenrechten zu entwickeln.
Die Sonderbeauftragte arbeitet mit den Vereinten Nationen zusammen und
- leitet Menschenrechtsdialoge mit Nicht-EU-Staaten
- bemüht sich um eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit mit einschlägigen Partnern
- weist auf Menschenrechtsverletzungen hin, die eine schnelle Reaktion erfordern
- setzt sich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein
- unterstützt die internationale Strafjustiz
Die derzeitige EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte ist Kajsa Ollongren.
EU-Leitlinien im Bereich der Menschenrechte
Die EU hat eine Reihe von Leitlinien zu den Menschenrechten angenommen und ihre Prioritäten damit in praktische Hinweise für politische Entscheidungsträger der EU, EU-Mitgliedstaaten und EU-Delegationen weltweit umgewandelt.
So gibt es Leitlinien zu Folter und Misshandlung, zur Todesstrafe, zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit, zu Kinderrechten, zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch LGBTI-Personen, zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie zum Recht auf freie Meinungsäußerung online und offline.
- Folter und Misshandlung
- Todesstrafe
- Religions- und Weltanschauungsfreiheit
- Rechte des Kindes
- Kinder und bewaffnete Konflikte
- Nichtdiskriminierung
- Schutz von LGBTI-Personen
- Gewalt gegen Frauen
- Meinungsfreiheit
- Völkerrecht
- Menschenrechtsverteidiger
- Sauberes Trinkwasser
Weitere Informationen:
Wie die EU ihre Menschenrechtspolitik umsetzt
Die EU verfügt über eine Vielzahl von Instrumenten für die Umsetzung ihrer Menschenrechtspolitik. Dazu gehören Menschenrechtsdialoge, Erklärungen und andere Formen des Engagements in multilateralen Foren, bei Projekten und Programmen sowie EU-Wahlbeobachtungsmissionen.
Menschenrechtsdialoge
Die EU führt mit Drittländern und regionalen Gruppierungen regelmäßige Dialoge über die Menschenrechte. Jeder Dialog wird im Einklang mit den EU-Leitlinien für Menschenrechtsdialoge eingerichtet, die 2001 vom Rat angenommen und 2021 zuletzt aktualisiert wurden.
Der Rat bewertet die Menschenrechtslage in dem betreffenden Land und entscheidet, ob die Aufnahme eines Dialogs mit diesem Land angemessen wäre, indem er Schlussfolgerungen annimmt.
Im Laufe der Jahre wurden Menschenrechtsdialoge mit rund 60 Ländern und regionalen Gruppierungen weltweit aufgenommen. Sie bieten eine Plattform, um Menschenrechtsfragen anzusprechen, bewährte Verfahren auszutauschen und die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit zu stärken.
Teilnahme an multilateralen Foren
Der Rat legt die strategischen Prioritäten der Europäischen Union in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen fest. Dazu nimmt er einmal im Jahr Schlussfolgerungen an, in denen die wichtigsten Handlungsschwerpunkte der EU, unter anderem im Menschenrechtsrat, festgelegt werden.
In seinen Schlussfolgerungen vom Januar 2025 betonte der Rat, dass sich alle zum Multilateralismus und zur internationalen Ordnung auf der Grundlage der Vereinten Nationen bekennen müssen, damit Gesetze und Normen stärker sind als Konflikte. Um dies zu erreichen, wird die EU weiterhin mit allen Regionen der Welt zusammenarbeiten und ihre Partnerschaften mit gleichgesinnten Ländern vertiefen.
Die EU wird sich auch darauf konzentrieren, die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und die Bemühungen um die Gleichstellung der Geschlechter zu verstärken. Sie wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt zu beenden und die Begehung neuer Taten zu verhindern, auch im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der Lage im Nahen Osten, insbesondere im Gazastreifen.
- Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen: Rat billigt Prioritäten der EU (Pressemitteilung, 27. Januar 2025)
- Zusammenarbeit der EU mit den Vereinten Nationen
Thematisches Programm „Menschenrechte und Demokratie“
Das thematische Programm „Menschenrechte und Demokratie“ ist eines der Programme im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – das EU-Programm für Mittel für das auswärtige Handeln für den Zeitraum 2021-2027. Es verfügt über eine Mittelausstattung in Höhe von 1,5 Mrd. €.
Das Programm sieht eine direkte Zusammenarbeit mit Menschenrechtsverteidigern und lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft vor und bietet somit ein unabhängiges Vorgehen, bei dem keine Zustimmung durch nationale Behörden erforderlich ist.
Darüber hinaus hat es eine globale Ausrichtung und kann für die Förderung der Menschenrechte außerhalb der Europäischen Union genutzt werden, und zwar weltweit auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene.
Wahlbeobachtungsmissionen
Die EU-Wahlbeobachtungsmissionen sind ein grundlegender Bestandteil der Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Beteiligung der Zivilgesellschaft weltweit.
Ziel der Wahlbeobachtungsmissionen ist es,
- das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wahlen zu stärken
- die Bürgerbeteiligung zu fördern
- Betrug vorzubeugen
- den Wahlprozess fundiert, unparteiisch und sachlich zu bewerten
Langfristig zielen sie auch darauf ab,
- die allgemeinen Rahmenbedingungen für Wahlen und die Umstände, unter denen sie abgehalten werden, zu verbessern
- die Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der staatlichen Institutionen zu stärken
- die Resilienz der Partnerländer durch die Unterstützung einer verantwortungsvollen Staatsführung zu stärken
- potenzielle Konflikte im Zusammenhang mit Wahlen zu mindern
Seit 2000 hat die EU mehr als 180 Wahlbeobachtungsmissionen in mehr als 65 Länder entsandt.
Die Europäische Union entsendet Wahlbeobachtungsmissionen in Länder auf der ganzen Welt, mit Ausnahme der Regionen, die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erfasst werden. In den EU-Mitgliedstaaten werden Wahlprozesse von der OSZE beobachtet.
- Wahlbeobachtungsmissionen (Europäischer Auswärtiger Dienst)
- Wahlbeobachtung (Europäische Kommission)
Sanktionen im Zusammenhang mit den Menschenrechten
Die EU kann als Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit Sanktionen gegen Personen und Organisationen verhängen.
Siehe auch
Menschenrechte
Grundrechte in der EU
Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzungen
Letzte Überprüfung: 28. Mai 2026