- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 9. November 2015 20:05
Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" zur europäischen Stahlindustrie – Schlussfolgerungen des Vorsitzes
Der Rat "Wettbewerbsfähigkeit" verschaffte sich einen Überblick über die derzeitigen ernsten Probleme der europäischen Stahlindustrie.
Der Stahlsektor in der EU leidet unter großen globalen Überkapazitäten in der Produktion, die zu sinkenden Preisen und zunehmend handelsverzerrenden Praktiken konkurrierender Regionen führen. Die hohen Energiekosten bewirken eine Aushöhlung der Gewinnspannen, was wiederum zur Schließung von Stahlwerken mit dem Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen führt.
Der Rat war sich einig über die Ernsthaftigkeit der Lage und darüber, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, die dazu beitragen werden, die langfristige Existenzfähigkeit eines modernen europäischen Stahlsektors sicherzustellen.
Diese Maßnahmen sollten ferner Teil eines umfassenden Ansatzes sein, der auf die Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Industrie der EU als Ganzes abzielt, unter anderem durch ein berechenbares und kohärentes Regelungsumfeld sowie durch innovationsfördernde Maßnahmen, da viele der Probleme des Stahlsektors sich auch in anderen energieintensiven Industriebranchen stellen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Beratungen des Rates schlägt der Vorsitz vor, die folgenden konkreten Maßnahmen vorrangig anzugehen:
- Intensivierung oder Einleitung von Gesprächen unter Einbeziehung aller bedeutenden Stahlerzeuger im Rahmen des Stahl-Ausschusses der OECD und durch die bilateralen Stahldialoge der Kommission mit Drittländern wie China, Russland, Belarus, Türkei und Indien
- umfassende und fristgerechte Nutzung sämtlicher handelspolitischer Instrumente der EU, um weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und gegen restriktive Maßnahmen in Drittländern – insbesondere im Stahlsektor – vorzugehen
- Verfolgung eines konstruktiven Ansatzes in Bezug auf die Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente, um diese zu straffen und ihre Anwendung zu beschleunigen, ihnen mehr Transparenz, Berechenbarkeit und Wirksamkeit zu verleihen sowie eine bessere Durchsetzung zu ermöglichen
- weitere Verbesserung des Zugangs der europäischen Stahlindustrie zu Drittmärkten, einschließlich der öffentlichen Auftragsvergabe, durch bilaterale und multilaterale Verhandlung und Umsetzung
- umfassende Nutzung der Investitionsoffensive für Europa zur Aufrüstung und Modernisierung des Stahlsektors durch die Inanspruchnahme der europäischen Plattform für Investitionsberatung und des Europäischen Fonds für strategische Investitionen
- optimale Nutzung der gemäß den überarbeiteten EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen gebotenen Möglichkeiten zur Unterstützung energieintensiver Industrien in Bezug auf die Kosten in Verbindung mit Forschung, Entwicklung und Innovation, Ausbildung, Umweltschutz, Beschäftigung und EHS
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren, in denen die größte Gefahr der Verlagerung von CO2‑Emissionen besteht, einschließlich der Stahlindustrie, durch folgende Elemente als Teil der Reform des europäischen Emissionshandelssystems (EU‑EHS):
– ein stärker zielgerichteter Mechanismus zur kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten, beispielsweise durch einen mehrstufigen Ansatz;
– Elemente zur möglichst umfassenden Einschränkung des Bedarfs nach einem sektorübergreifenden Korrekturfaktor zum Ende von Phase IV des EHS, bei gleichzeitiger Schaffung geeigneter Innovationsanreize für die Industrie und mehr Möglichkeiten der Anhebung der Produktionsniveaus, gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014 - Unterstützung der raschen Vollendung der europäischen Energieunion zur Gewährleistung des Zugangs zu sicherer, erschwinglicher und klimafreundlicher Energie
- umfassende Nutzung der Möglichkeiten im Rahmen der bevorstehenden Mitteilung über die Kreislaufwirtschaft
- optimale Nutzung der verfügbaren Instrumente und Finanzierungsmittel der EU, wie des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und des Europäischen Sozialfonds, zur Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern und zur Erleichterung ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bei Massenentlassungen in allen Industriesektoren, einschließlich des Stahlsektors
Als Folgemaßnahme zu dieser außerordentlichen Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" wurde vereinbart, eine besondere hochrangige Konferenz der Interessenträger einzuberufen, unter Einbeziehung der Sozialpartner, um die derzeitige Lage zu überprüfen und politische Maßnahmen zu erwägen; dies sollte im Kontext der laufenden Arbeiten der hochrangigen Gruppe für energieintensive Industrien erfolgen.
Im Zuge dieser Konferenz sollte die Umsetzung des europäischen Aktionsplans für die Stahlindustrie von 2013 bewertet werden.
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