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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 17. Oktober 2016 10:40

Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratischen Republik Kongo

  1. Die Europäische Union ist zutiefst besorgt über die politische Lage in der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Sie verurteilt aufs Schärfste die äußerst brutalen Gewalttaten, die am 19. und 20. September 2016 vor allem in Kinshasa stattgefunden haben. Diese haben die ausweglose Lage noch verschlimmert, in die die DRK dadurch geraten ist, dass die Wahlberechtigten nicht innerhalb der verfassungsmäßigen Fristen zu den Präsidentschaftswahlen aufgerufen wurden. In dieser Hinsicht verweist die EU auf ihre Schlussfolgerungen vom 23. Mai 2016 und betont erneut, dass die Hauptverantwortung für Durchführung der Wahlen bei den Behörden der DRK liegt.
  2. Die politische Krise in der DRK kann nur durch ein öffentliches, ausdrückliches Bekenntnis aller Akteure zur Achtung der geltenden Verfassung, insbesondere hinsichtlich der Beschränkung der Amtszeit des Präsidenten, sowie durch einen substanziellen, integrativen, unparteilichen und transparenten politischen Dialog gelöst werden. Dieser muss im Sinne der Resolution 2277 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen dazu führen, dass möglichst früh im Jahr 2017 Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stattfinden. Wenn die derzeitige Amtszeit des Präsidenten abläuft, ohne dass zuvor eine Vereinbarung über den Zeitplan für die Wahlen getroffen wurde, muss die EU prüfen, wie sich dies auf ihre Beziehungen zur Regierung der DRK auswirkt.
  3. Der von der Afrikanischen Union geförderte Dialog in Kinshasa, der von der EU als Mitglied der Unterstützungsgruppe mitgetragen wird, muss in den nächsten Wochen den Weg für eine neue Phase eines integrativeren politischen Prozesses ebnen. Bis zum 19. Dezember muss geklärt worden sein, was in der Übergangszeit bis zu den Wahlen geschehen wird. Die EU betont, dass die Lage drängt und alle großen Gruppierungen der Politik und der Zivilgesellschaft, u. a. auch die Bischofskonferenz des Kongo, sich an diesem Prozess beteiligen müssen. Sie ruft die Regierungsmehrheit und die Opposition auf, die erforderlichen Kompromisse zu schließen, die von einem sehr breiten Konsens in der Bevölkerung getragen werden.
  4. Um ein für den Dialog und die Wahlen günstiges Klima zu schaffen, muss die Regierung sich eindeutig dazu verpflichten, für die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit Sorge zu tragen und jeglicher Instrumentalisierung der Justiz ein Ende zu setzen. Die EU fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Einstellung politisch motivierter Gerichtsverfahren gegen die Opposition und die Zivilgesellschaft sowie die Rehabilitierung der Opfer politischer Urteile. Das Verbot friedlicher Demonstrationen und die Einschüchterung und Schikanierung der Opposition, der Zivilgesellschaft und der Medien sind nicht geeignet, einen friedlichen demokratischen Übergang vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund kann die Beteiligung der EU an neuen Programmen für die Polizei- und Justizreform nicht gewährleistet werden. Die EU fordert die MONUSCO auf, im Rahmen ihres Mandats zum Schutz der Zivilbevölkerung und nach Maßgabe ihrer Mittel und Einsatzkräfte abschreckend aufzutreten, und fordert die Behörden zur uneingeschränkten Zusammenarbeit bei der Umsetzung der Resolution auf, die auf der 33. Tagung des Menschenrechtsrats angenommen wurde.
  5. Die Vielzahl von Verhaftungen nach den Ereignissen vom 19. und 20. September geben Anlass zu großer Sorge hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Verfahren und der Bereitschaft, eine unabhängige Justiz zu gewährleisten. Die EU appelliert an alle Akteure sowohl auf Seiten der Regierung als auch der Opposition, keine Gewalt anzuwenden. Sie weist darauf hin, dass an erster Stelle die Sicherheitskräfte für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig sind, wobei sie jedoch die Grundfreiheiten achten müssen. Es muss möglich sein, durch eine unabhängige Untersuchung die persönliche Verantwortung jedes Einzelnen rasch festzustellen. Die MONUSCO und das Gemeinsame Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen in der DRK (BCNUDH) müssen ihrer Dokumentierungstätigkeit ungehindert nachgehen können. Außerdem hat die EU das Kommuniqué des Staatsanwalts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 23. September 2016 zur Kenntnis genommen, der erklärt hat, die Lage vor Ort mit größter Wachsamkeit zu verfolgen.
  6. Die EU bekräftigt ihre große Besorgnis über die Lage im Osten des Landes, insbesondere in Beni. In diesem Zusammenhang verweist die EU auf die Resolution 2293 des VN-Sicherheitsrates, in der der VN-Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen festgelegt wird, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
  7. Angesichts der drohenden Instabilität im Land und der daraus erwachsenden Gefahr für die Region wird die EU ihr Engagement vollständig aufrechterhalten. Die Mitgliedstaaten stimmen sich schon jetzt darüber ab, dass sie ihr Vorgehen bei der Ausstellung von Visa für Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses koordinieren müssen. Die EU wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, einschließlich restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Gewalt aufrufen oder einen einvernehmlichen, friedlichen Ausweg aus der Krise sabotieren, der dem Bestreben des kongolesischen Volkes, seine Vertreter zu wählen, gerecht wird. Der Rat ruft die Hohe Vertreterin auf, entsprechende Schritte einzuleiten.
  8. Die EU weist darauf hin, dass sie in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Unterstützung des Landes unternommen hat, und bestätigt ihre Bereitschaft, diese zu intensivieren, fordert jedoch wie bereits am 2. Juni 2016 die Regierung auf, baldmöglichst gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou einen politischen Dialog auf höchster Ebene aufzunehmen. Sie ist bereit, einen transparenten Wahlprozess, der sich auf eine umfassende politische Einigung und einen von allen Akteuren gebilligten klaren Zeitplan stützt, – auch finanziell – zu unterstützen, wenn alle Bedingungen gemäß der Verfassung und der Resolution 2277 des VN-Sicherheitsrates erfüllt sind. Unter diesen Bedingungen wird die EU sich weiterhin als Mitglied der Unterstützungsgruppe für dessen Förderung einsetzen und eng mit ihren Partnern, insbesondere ihren afrikanischen Partnern, zusammenarbeiten. Sie würdigt die erheblichen Bemühungen der Region um eine Annäherung der Standpunkte, die insbesondere bei einem bevorstehenden Gipfeltreffen über die DRK, das von der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen, den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union in Luanda abgehalten wird, sowie bei einer Ministertagung der SADC zum Tragen kommen werden.
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