- Rat der Europäischen Union
- Pressemitteilung
- 6. Dezember 2016 14:45
EU-Kuba: Rat schlägt neues Kapitel in den Beziehungen auf
Der Rat hat am 6. Dezember 2016 beschlossen, ein Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Kuba zu unterzeichnen. Der Rat hat außerdem beschlossen, Teile des Abkommens vorläufig anzuwenden. Im Hinblick auf den Abschluss des Abkommens wird das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt. Es wird am 12. Dezember 2016 um 9.30 Uhr von der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini, EU-Außenministern und dem kubanischen Außenminister Bruno Rodriguez Parrilla unterzeichnet.
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini erklärte: "Wir stehen wirklich an einem Wendepunkt der Beziehungen zwischen der EU und Kuba. Gemeinsam gehen wir auf eine engere und konstruktivere Partnerschaft zu, die den starken geschichtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verbindungen entspricht, die Europa und Kuba miteinander vereinen. Durch das neue Abkommen steht die EU bereit für die Unterstützung des Prozesses der wirtschaftlichen und sozialen Modernisierung Kubas, und ich sehe weiteren Fortschritten bei unseren bilateralen Beziehungen erwartungsvoll entgegen."
Das Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit, das allererste Abkommen zwischen der EU und Kuba, wird den neuen Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Kuba bilden. Es sieht einen verstärkten politischen Dialog, eine verbesserte bilaterale Zusammenarbeit und ein gemeinsames Vorgehen in multilateralen Gremien vor.
Mit dem Abkommen soll der Übergangsprozess der kubanischen Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt werden. Dialog und Zusammenarbeit werden gefördert, um nachhaltige Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte zu unterstützen und gemeinsame Lösungen für globale Fragestellungen zu finden.
Das Abkommen enthält die drei Hauptkapitel politischer Dialog, Zusammenarbeit und sektorpolitischer Dialog sowie Handel und handelspolitische Zusammenarbeit.
Die Verhandlungsrichtlinien waren am 10. Februar 2014 vom Rat "Auswärtige Angelegenheiten" angenommen worden. Die Verhandlungen begannen im April 2014 und wurden im März 2016 nach sieben Verhandlungsrunden abgeschlossen. Die Hohe Vertreterin hat Kuba am 11. März 2016 anlässlich des siebten förmlichen politischen Dialogs EU-Kuba besucht; dabei ist das Abkommen förmlich parafiert worden.
Das Abkommen wird als ein "gemischtes" Abkommen unterzeichnet und geschlossen. Das bedeutet, dass es auf Seiten der EU sowohl von der Union als auch von den Mitgliedstaaten unterzeichnet und anschließend von allen einschlägigen nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden muss. Das Abkommen wird vorläuft angewandt, bis es alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Die vorläufige Anwendung betrifft die Bestimmungen, die in die Zuständigkeit der EU fallen.
Der Rat hat außerdem den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Kuba von 1996 aufgehoben. Wichtigstes Ziel des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Kuba von 1996 war es, den Übergang zu einer pluralistischen Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie einen nachhaltigen Aufschwung und die Verbesserung des Lebensstandards der kubanischen Bevölkerung zu fördern.
Feierliche Unterzeichnung - Termin für die Medien am Montag, 12. Dezember:
- Die feierliche Unterzeichnung findet um 9.30 Uhr statt. Sie kann per Livestream mitverfolgt werden: http://video.consilium.europa.eu/en/webcasts
- Nach der feierlichen Unterzeichnung: Familienfoto (+/- 10.00 Uhr). Kontakt für interessierte Medienvertreter: [email protected]
- Eine gemeinsame Pressekonferenz mit der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini und dem kubanischen Außenminister Bruno Rodriguez Parrilla wird um +/- 10.05 Uhr im Pressesaal des Justus-Lipsius-Gebäudes stattfinden. Sie kann per Livestream mitverfolgt werden: http://video.consilium.europa.eu/en/webcasts
- Fotos und Videos der Veranstaltung: https://tvnewsroom.consilium.europa.eu/
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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024