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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 12. Dezember 2016 15:00

Demokratische Republik Kongo (DRK): Die EU beschließt Sanktionen gegen sieben Personen, die für Gewaltakte verantwortlich sind

Der Rat nahm restriktive Maßnahmen – Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten – gegen sieben Personen an, die verantwortliche Positionen in der Befehlskette, in die die Gewalttäter eingebunden sind, einnehmen. Die Maßnahmen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die im Rat der Europäischen Union vereinigten Außenminister erörterten die jüngsten Entwicklungen in dem Land. Die Mitgliedstaaten einigten sich auf eine Erklärung zur Lage in der DRK.

Erklärung der Europäischen Union zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo

"Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sind äußerst besorgt über die politische Lage in der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Der 19. Dezember ist der Tag, an dem nach der Verfassung das Mandat von Präsident Kabila endet, aber auch der Tag, der nach den jüngsten Repressalien und Verletzungen der Grundrechte weiterhin mit großen Unsicherheiten und Risiken behaftet ist. Jede neue Regierung, die von diesem Tag an im Amt sein wird, muss ihre Legitimität auf einen politischen Rahmen stützen, der klar und unter Einbeziehung aller Seiten festgelegt wurde, da ansonsten die Beziehungen zur Europäischen Union Schaden nehmen werden.

Es sind Anstrengungen unternommen worden, um die Standpunkte einander anzunähern und eine Einigung aller Seiten auf einen Übergang herbeizuführen, damit in dem Land im Einklang mit der Verfassung der DRK und der Resolution 2277 (2016) des VN-Sicherheitsrates möglichst bald friedliche und glaubwürdige Wahlen stattfinden können.

Die Europäische Union hat diese Initiativen und insbesondere die laufenden Vermittlungsbemühungen der katholischen Bischöfe der DRK unterstützt. Sie fordert alle politischen Akteure auf Seiten der Regierung wie auf Seiten der Opposition auf, dem Appell der EU an ihre Verantwortung und ihren guten Willen zu folgen und von ihren guten Diensten in vollem Umfang Gebrauch zu machen. Sie begrüßt die konstruktive Rolle, die die regionalen Organisationen und die Länder der Region, insbesondere Angola und die Republik Kongo, bei der Suche nach einer friedlichen Lösung spielen.

Mit Blick auf den Stichtag 19. Dezember appelliert die Europäische Union somit an alle Bewohner der DRK, Zurückhaltung zu üben, auf den Dialog zu setzen und sich jeglicher Gewalt zu enthalten.

Die Gewaltakte vom 19. und 20. September in Kinshasa, bei denen mindestens 50 Personen getötet wurden, stellen schwere Verstöße gegen die Menschenrechte und Grundfreiheiten dar, die von mehreren Beobachtern, auch vom Gemeinsamen Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen, bezeugt worden sind. Die Europäische Union hat in den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Mai und erneut vom 17. Oktober bekräftigt, dass sie gegen die für derartige Übergriffe Verantwortlichen und gegen die Personen, die eine friedliche und einvernehmliche Lösung der Krise in der DRK zu verhindern trachten, restriktive Maßnahmen ergreifen wird.

Deshalb hat der Rat der Außenminister der Europäischen Union heute beschlossen, gegen sieben Personen, die verantwortliche Positionen in der Befehlskette der kongolesischen Sicherheitskräfte einnehmen, welche unverhältnismäßige Gewalt angewandt haben, restriktive Maßnahmen zu verhängen.

Die Europäische Union appelliert an die Regierung der DRK, an einer transparenten und unabhängigen Untersuchung mitzuwirken, die zum Ziel hat, die Verantwortlichen der Gewalttaten vor Gericht zu bringen. Sie ruft zudem dazu auf, die Grundrechte, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und die Pressefreiheit, uneingeschränkt zu achten.

Die Europäische Union wird die politische Entwicklung in der DRK in den kommenden entscheidenden Wochen sehr aufmerksam beobachten. Dabei können zusätzliche restriktive Maßnahmen erwogen werden, sollte der politische Prozess gestört werden oder es zu neuen Gewalttaten kommen.

Die Bewerberländer ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, Montenegro* und Albanien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Bosnien und Herzegowina und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil."

* * *

Zu den Personen, die mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, gehören unter anderem

  • vier Mitglieder der Republikanischen Garde, der kongolesischen Armee oder Polizei, die zu Handlungen in der DRK beigetragen haben, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, indem sie diese geplant, gesteuert oder begangen haben;
  • drei hochrangige Personen in verantwortlicher oder einflussreicher Stellung, die eine einvernehmliche und friedliche Lösung der Krise im Hinblick auf Wahlen in der DRK unter anderem durch Gewaltakte, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt oder durch die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit behindern.

Die Namen der betroffenen Personen und die Gründe, aus denen sie der Rat in die Liste aufgenommen hat, sind dem Amtsblatt vom 12. Dezember 2016 zu entnehmen. Die restriktiven Maßnahmen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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