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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 3. April 2017 14:00

Europäische Staatsanwaltschaft: 16 Mitgliedstaaten gemeinsam gegen Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts

16 Mitgliedstaaten haben den drei Organen ihre Absicht mitgeteilt, eine verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor's Office – EPPO) aufzunehmen. Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft wird es sein, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu ermitteln und zu verfolgen sowie die Täter vor Gericht zu bringen.

Das heute eingegangene Benachrichtigungsschreiben ist von 16 Mitgliedstaaten unterzeichnet: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Slowenien und Slowakei.

Es wird erwartet, dass weitere Mitgliedstaaten sich dieser Zusammenarbeit anschließen werden; sie können dies jederzeit vor oder nach der Annahme der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft tun.

Die Verhandlungen im Rat werden nunmehr wieder aufgenommen, um die endgültige Fassung des Textes zu erstellen.

Der zuständige Minister Owen Bonnici erklärte im Namen des maltesischen Ratsvorsitzes: "Auch wenn Malta sich nicht an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligt, so haben wir doch unser zu Beginn des Ratsvorsitzes gegebenes Wort gehalten, als ehrlicher Vermittler zu agieren. Wir sind bestrebt, die Arbeit an der Verordnung rasch wieder aufzunehmen, damit in den kommenden Monaten eine Einigung erzielt wird."

Die Beratungen im Rat werden auf der Grundlage des jüngsten Kompromisstextes der Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft vom Januar 2017 erfolgen.

Das Europäische Parlament muss dem Entwurf der Verordnung zustimmen, bevor sie endgültig angenommen werden kann.

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Letzte Überprüfung: 14. Januar 2024