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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 17. Juli 2017 13:40

Wichtigste Ergebnisse der Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zu Libyen

Schlussfolgerungen des Rates

Der Rat hat Schlussfolgerungen zu Libyen angenommen. Die EU ist sehr erfreut über die Ernennung von Ghassan Salamé zum neuen Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen. Er wird auf Grundlage des Libyschen politischen Abkommens eine zentrale Rolle als Vermittler spielen.

In den Schlussfolgerungen wird anerkannt, dass die jüngste Gewalt die Stabilität Libyens bedroht. Die EU ist davon überzeugt, dass die Krise in Libyen nicht mit Gewalt gelöst werden kann. Der Rat bekräftigt, dass er das Libysche politische Abkommen sowie den Präsidialrat und die Regierung der nationalen Einheit unter Führung von Premierminister Fayez Sarraj, die auf Grundlage dieses Abkommens eingesetzt wurden, als alleinige rechtmäßige Staatsorgane des Landes entschieden unterstützt. Die EU fordert alle bewaffneten Gruppen auf, der Gewalt abzuschwören, sich zur Demobilisierung zu bekennen und anzuerkennen, dass allein die im Libyschen politischen Abkommen verankerten Organe das Recht haben, die libyschen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu kontrollieren.

GSVP-Maßnahmen

Der Rat einigte sich ferner auf die Verlängerung der GSVP-Mission EUBAM Libya bis zum 31. Dezember 2018. Die EUBAM Libya unterstützt die libyschen Behörden derzeit in den Bereichen Grenzschutz, Strafverfolgung und Strafjustiz und arbeitet mit ihnen zusammen, wobei der Schwerpunkt auf dem Süden Libyens liegt. Die Mission wird ferner an Plänen für eine mögliche zivile Mission zum Aufbau ziviler Kapazitäten und zur Krisenbewältigung arbeiten.

Der Rat hob ferner hervor, wie wichtig die Operation Sophia ist. Die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA ist eine EU-Marineoperation mit dem Ziel, das Geschäftsmodell der Schleuser und Menschenhändler im südlichen zentralen Mittelmeer zu zerschlagen. Außerdem nimmt die Operation zwei unterstützende Aufgaben wahr, nämlich die libysche Küstenwache und Marine auszubilden sowie einen Beitrag zur Umsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen zu leisten.

Sanktionen

Im Bemühen, das Geschäftsmodell der Schleuser und Menschenhändler noch gründlicher zu zerschlagen, hat der Rat Beschränkungen der Ausfuhr und Lieferung von Schlauchbooten (Beibooten) und Außenbordmotoren nach Libyen eingeführt. Die Mitgliedstaaten der EU haben jetzt eine rechtliche Grundlage, um die Ausfuhr oder die Lieferung dieser Güter nach Libyen zu verhindern, wenn es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass sie von Schleusern und Menschenhändlern verwendet werden sollen. Die Beschränkungen gelten auch für Schlauchboote und Motoren, die auf dem Weg nach Libyen durch die EU transportiert werden. Die heute beschlossenen Beschränkungen werden die Ausfuhr oder den Verkauf dieser Güter nicht unterbinden, wenn diese für legitime Zwecke der Zivilbevölkerung gedacht sind, zum Beispiel für Fischer, die möglicherweise Motoren für ihre Boote benötigen.

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024