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  • Rat der Europäischen Union
  • Pressemitteilung
  • 1. August 2017 11:55

23 Städte bewerben sich um die derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen

Infografik – Verlegung der beiden derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen
Brexit: Verlegung der im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen (Infografik)

Brexit: Verlegung der im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen (Infografik)

Der Rat hat von den Mitgliedstaaten 27 Vorschläge mit 23 Städten als Standorte für die derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen erhalten. Für die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) liegen 19 Angebote vor, für die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) 8. Alle Angebote sind auf der Website des Europäischen Rates abrufbar.

Die beiden Agenturen müssen im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU umgesiedelt werden. Über die künftigen Standorte müssen die Mitgliedstaaten der EU-27 einvernehmlich beschließen. Für diesen Beschluss haben die Staats- und Regierungschefs der EU-27 am 22. Juni 2017 am Rande der Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) ein besonderes Verfahren gebilligt. Dabei konnten die Mitgliedstaaten zunächst bis zum 31. Juli 2017 ihre Angebote einreichen.

Europäische Arzneimittel-Agentur

Folgende Städte haben sich um den Sitz der EMA beworben (Stand: 1. August 2017):

  • Amsterdam (Niederlande)
  • Athen (Griechenland)
  • Barcelona (Spanien)
  • Bonn (Deutschland)
  • Bratislava (Slowakei)
  • Brüssel (Belgien)
  • Bukarest (Rumänien)
  • Kopenhagen (Dänemark)
  • Dublin (Irland)
  • Helsinki (Finnland)
  • Lille (Frankreich)
  • Mailand (Italien)
  • Porto (Portugal)
  • Sofia (Bulgarien)
  • Stockholm (Schweden)
  • Malta (keine bestimmte Stadt)
  • Wien (Österreich)
  • Warschau (Polen)
  • Zagreb (Kroatien).

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ist für die wissenschaftliche Bewertung, Kontrolle und Überwachung von Arzneimitteln in der EU zuständig. Sie ist wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Arzneimittelbinnenmarkt in der EU.

Europäische Bankenaufsichtsbehörde

Folgende Städte haben sich um den Sitz der EBA beworben (Stand: 1. August 2017):

  • Brüssel (Belgien)
  • Dublin (Irland)
  • Frankfurt (Deutschland)
  • Paris (Frankreich)
  • Prag (Tschechische Republik)
  • Luxemburg (Luxemburg)
  • Wien (Österreich)
  • Warschau (Polen)

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) soll eine wirksame und einheitliche Regulierung und Beaufsichtigung des gesamten europäischen Bankensektors gewährleisten. Sie hat unter anderem die Aufgabe, die Risiken und Schwachstellen im EU-Bankensektor durch regelmäßige Risikobewertungsberichte und unionsweite Stresstests zu bewerten.

Beurteilungskriterien

Die Bewerbungen werden anhand von sechs, von den 27 Mitgliedstaaten vereinbarten Kriterien bewertet:

  • Garantien dafür, dass die Agentur betriebsbereit ist, wenn das Vereinigte Königreich die EU verlässt,
  • Erreichbarkeit des Ortes,
  • Schulen für die Kinder des Personals,
  • Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Gesundheitsversorgung für die Familienangehörigen der Mitarbeiter,
  • Geschäftsfortführung im Krisenfall und
  • geografische Verteilung.

Die nächsten Schritte

Die Kommission wird bis zum 30. September 2017 eine anhand der vereinbarten Kriterien erstellte Bewertung der Angebote veröffentlichen. Am Rande der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) im Oktober 2017 werden die Minister auf Grundlage der Kommissionsbewertung eine politische Diskussion führen.

Der Beschluss wird am Rande der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" (Artikel 50) im November 2017 von den 27 Ministern nach einer Abstimmung gefasst. Alle Bewerbungen werden zur Abstimmung gestellt, sofern sie nicht von den betreffenden Mitgliedstaaten zurückgezogen wurden. Erforderlichenfalls wird mehrmals hintereinander abgestimmt, wobei die Abstimmung geheim ist und alle 27 Mitgliedstaaten über die gleiche Anzahl von Stimmen verfügen.

Ansprechpartner für Journalisten

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Letzte Überprüfung: 13. Januar 2024